ANDERSMACHER
Termin vereinbaren

Allgemeine Auftragsbedingungen

Stand: 26.09.2026 · Als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für alle Verträge zwischen uns und Dir über Steuerberatung, Buchführung, Jahresabschlüsse, Lohnabrechnung und sonstige Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) In diesen AAB sprechen wir Dich mit „Du“ an. „Du“ bezeichnet den Mandanten, bei Gesellschaften die Gesellschaft selbst. „Wir“ bezeichnet den Steuerberater Sidney Nik, LL.M., der unter der Bezeichnung ANDERSMACHER tätig ist.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Mandatsvertrag, in der Vergütungsvereinbarung oder in sonstigen Einzelvereinbarungen gehen diesen AAB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dir gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

(4) Für ein Mandat gilt die Fassung dieser AAB, die bei Abschluss des Mandatsvertrages vereinbart wurde. Spätere Fassungen gelten nur, wenn wir sie mit Dir gesondert vereinbaren.

§ 2 Grundsätze der Leistungserbringung

(1) Den Jahresabschluss erstellen wir als Erstellungsauftrag ohne Beurteilungen nach der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in der jeweils gültigen Fassung. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität der von Dir vorgelegten Unterlagen und Angaben nehmen wir dabei nicht vor. Der Jahresabschluss wird mit einer entsprechenden Bescheinigung versehen. Wir gehen dabei von der Fortführung Deiner Unternehmenstätigkeit aus, sofern Du uns nichts anderes mitteilst und uns keine offenkundigen gegenteiligen Umstände bekannt sind.

(2) Die Prüfung der Steuerbescheide umfasst den Abgleich mit den eingereichten Steuererklärungen. Weicht ein Bescheid zu Deinem Nachteil ab und ist ein Einspruch nach unserer pflichtgemäßen Einschätzung wirtschaftlich sinnvoll, legen wir Einspruch ein; eines gesonderten Auftrags bedarf es hierfür nicht. Andernfalls leiten wir Dir den Bescheid rechtzeitig vor Ablauf der Einspruchsfrist mit einem entsprechenden Hinweis weiter. Klagen erheben wir nur nach vorheriger Rücksprache mit Dir und aufgrund eines gesonderten Auftrags in Textform (§ 3 Abs. 4). Die Vergütung für Einspruchs- und Klageverfahren richtet sich nach der Vergütungsvereinbarung.

(3) Soweit die Lohn- und Gehaltsabrechnung Teil des Auftrags ist, übernehmen wir ausschließlich die rechnerisch-technische Umsetzung der Abrechnungen anhand Deiner verbindlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Vergütungsbestandteile). Eine sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Einordnung oder Beratung, insbesondere zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Beschäftigten (z. B. Scheinselbständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügige Beschäftigung), ist nicht Gegenstand des Auftrags. Solche Fragen klärst Du mit einem Rechtsanwalt, dem zuständigen Sozialversicherungsträger oder im Statusfeststellungsverfahren.

(4) Eine insolvenzrechtliche oder sanierungsrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Auftrags. Insbesondere prüfen wir nicht, ob Insolvenzgründe vorliegen oder eine Insolvenzantragspflicht besteht und beurteilen keine Fortführungsprognose. Über Umstände, die der Fortführung Deines Unternehmens entgegenstehen können, informierst Du uns unverzüglich. Unsere gesetzlichen Hinweis- und Warnpflichten, insbesondere nach § 102 StaRUG, bleiben unberührt.

(5) Leistungen, die im Mandatsvertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind, insbesondere die Einkommensteuererklärungen von Gesellschaftern oder Geschäftsführern, sind nicht Gegenstand des Mandats und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

(6) Wünschst Du weitere Leistungen steuerrechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Art, kann der Auftrag jederzeit auf weitere Aufgabenstellungen erstreckt werden. Du wendest Dich hierfür in Textform an uns. Wir behalten uns vor, einzelne Beauftragungen abzulehnen.

(7) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg. Aufgaben der Geschäftsführung übernehmen wir nicht. Für die Nutzung und Umsetzung unserer Arbeitsergebnisse bist Du selbst verantwortlich.

§ 3 Unsere Rechte und Pflichten

(1) Wir führen den Auftrag nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung aus. Tätigkeiten außerhalb des Aufgabengebietes eines Steuerberaters gehören nicht zum Gegenstand des Auftrags.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, prüfen wir nur deutsches Recht und legen nur dieses der Auftragsdurchführung zugrunde. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, sind wir nicht verpflichtet, Dich auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

(4) Die Einlegung von Einsprüchen richtet sich nach § 2 Abs. 2. Zur Erhebung von Klagen und zur Einlegung sonstiger Rechtsmittel sind wir nur verpflichtet, wenn Du uns einen darauf gerichteten Auftrag in Textform erteilt hast und wir diesen angenommen haben. Ist wegen Deiner Abwesenheit eine Abstimmung mit Dir über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, sind wir im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

(5) Der Mandatsvertrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten oder anderen Stellen dar. Notwendige Vollmachten, insbesondere die Vollmacht für Steuersachen, werden gesondert erteilt.

(6) Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Dir, Deinen Mitarbeitern und sonstigen betroffenen Personen im Rahmen der erteilten Aufträge weisungsfrei als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (§ 11 Abs. 2 StBerG) und unter Beachtung unserer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Wir sind berechtigt, hierfür elektronische Datenverarbeitung einzusetzen und Dienstleister nach Maßgabe des § 62a StBerG und Deiner Einwilligung im Mandatsvertrag einzubinden. Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO stellen wir Dir gesondert zur Verfügung. Überlässt Du uns personenbezogene Daten Dritter, insbesondere Deiner Mitarbeiter, stellst Du sicher, dass Du zu deren Weitergabe berechtigt bist. Du übermittelst uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Auftragsdurchführung erforderlich sind.

(7) Wir stellen Dir, sofern möglich, die Steuererklärungen in DATEV Freizeichnung online zur Überprüfung und Freigabe bereit. Damit erfüllen wir die Anforderungen des § 87d Abs. 3 AO, Dir die Daten unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung zu stellen. Du prüfst die bereitgestellten Daten unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit und gibst sie frei. Die Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt erst nach Deiner Freigabe. Diese Beauftragung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Die zur Abwicklung notwendigen Daten werden von der DATEV eG erhoben und gespeichert.

(8) Abweichend von Abs. 7 können wir Dir die Steuererklärungen in Papierform oder, auf Deinen Wunsch, als PDF-Datei zusenden. In diesem Fall erfolgt die elektronische Übermittlung erst nach Deinem Einverständnis, beispielsweise in Form einer unterschriebenen Zustimmungserklärung oder einer digitalen Unterzeichnung.

(9) Wir sind berechtigt, Mitarbeiter, Gehilfen, fachkundige Dritte sowie IT- und Softwaredienstleister, einschließlich Anbietern von Systemen der Künstlichen Intelligenz, für die Ausführung des Auftrags heranzuziehen. Einzelheiten, insbesondere zur Verschwiegenheit, regelt die Einwilligungs- und Verzichtserklärung nach § 62a StBerG im Mandatsvertrag.

(10) Wir sind berechtigt, Übermittlungen an Stellen, denen gegenüber Du zur Übermittlung von Informationen verpflichtet bist, insbesondere an die Finanzverwaltung, erst dann vorzunehmen, wenn fällige Rechnungen beglichen sind. Wir kündigen Dir dies vorher in Textform unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist an. Das Recht besteht nicht, soweit seine Ausübung nach den Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde, insbesondere bei verhältnismäßig geringfügigen offenen Beträgen. Für Nachteile, die Dir aus der berechtigten Ausübung dieses Rechts entstehen (z. B. Verspätungszuschläge), haften wir nicht.

(11) Wir sind berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG), Praxisabwicklern (§ 70 StBerG) und Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) für den Fall ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten im Sinne des § 66 StBerG zu verschaffen.

(12) Unterlagen, die wir von Behörden oder Dritten erhalten, digitalisieren wir und speichern sie revisionssicher. Die Originale vernichten wir anschließend datenschutzkonform. Möchtest Du die Originale erhalten, forderst Du sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der digitalen Kopie bei uns an. Auf diese Möglichkeit weisen wir Dich bei Übersendung der digitalen Kopie hin. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Urkunden und sonstige Originale mit Beweisfunktion (z. B. notarielle Urkunden, Verträge, Bescheinigungen im Original, Zustellungsnachweise); diese übersenden wir Dir im Original oder halten sie zur Abholung bereit.

(13) Maßgeblich sind allein unsere in Schriftform oder Textform dargestellten Arbeitsergebnisse. Entwürfe sind unverbindlich. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur verbindlich, wenn wir sie in Textform bestätigen. Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

(1) Wir verpflichten uns, über alle Tatsachen, die uns im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit Du uns von dieser Verpflichtung entbindest oder die nachfolgenden Absätze etwas anderes bestimmen.

(2) Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke über die Ergebnisse unserer Tätigkeit händigen wir Dritten nur mit Deiner Einwilligung aus.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt im gleichen Umfang für unsere Mitarbeiter. Sie gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(4) Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, wenn die Offenlegung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Wir unterliegen auch nicht der Verschwiegenheitspflicht, soweit wir nach den Versicherungsbedingungen unseres Berufshaftpflichtversicherers zur Information und Mitwirkung verpflichtet sind. Gesetzliche Offenbarungs- und Mitteilungspflichten, insbesondere nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und nach §§ 138d ff. AO, bleiben unberührt.

(5) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt (§ 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO).

§ 5 Deine Mitwirkungspflichten

(1) Du bist verpflichtet, an der Auftragsausführung mitzuwirken, soweit dies für eine ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Du übergibst uns sämtliche für die Erledigung des Auftrags erforderlichen Nachweise, Urkunden und Unterlagen vollständig und rechtzeitig und unterrichtest uns über alle Umstände, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sein können, auch wenn sie erst während unserer Tätigkeit bekannt werden. Du benennst uns eine geeignete Auskunftsperson. Stellst Du uns Unterlagen über eine Plattform, insbesondere DATEV Unternehmen Online oder MyDATEV, zur Verfügung, informierst Du uns hierüber in Textform. Eine Überprüfung der Plattformen zwecks Kenntnisnahme neuer Unterlagen durch uns erfolgt nicht; eine Pflicht hierzu besteht nicht. Kenntnis erlangen wir daher erst nach Deiner Benachrichtigung in Textform (z. B. per E-Mail). Du bist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von uns zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(2) Steuerbescheide und sonstige Schreiben von Behörden, die Dir unmittelbar zugehen, leitest Du uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, weiter, damit uns für die Prüfung und die Wahrung von Fristen eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Die Unterlagen für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen übergibst Du uns so rechtzeitig, dass uns vor Ablauf der gesetzlichen Fristen eine angemessene Bearbeitungszeit bleibt. Nachteile aus einer verspäteten Vorlage, insbesondere Verspätungszuschläge, gehen zu Deinen Lasten.

(3) Auf unser Verlangen bestätigst Du die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von uns vorformulierten Vollständigkeitserklärung in Schriftform oder in einer anderen von uns bestimmten Form.

(4) Du unterlässt alles, was unsere Unabhängigkeit oder die unserer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(5) Unsere Arbeitsergebnisse, auch Entwürfe oder Auszüge, sind unser geistiges Eigentum. Du gibst sie an Dritte nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform weiter, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt oder Du gesetzlich oder behördlich zur Weitergabe verpflichtet bist. Die Verwendung unserer Arbeitsergebnisse oder der Information über unsere Tätigkeit für Dich zu Werbezwecken ist unzulässig. Verstößt Du gegen diese Pflichten, stellst Du uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der unberechtigten Weitergabe oder Verwendung ergeben.

(6) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der uns übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform gesondert vereinbart wird. Wir legen die von Dir genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde; dies gilt auch für die Buchführung. Stellen wir offensichtliche Unrichtigkeiten fest, weisen wir Dich darauf hin. Eine Überprüfung der Richtigkeit im Ganzen erfolgt nur, wenn Du hierzu einen gesonderten Auftrag in Textform erteilst; dieser ist gesondert zu vergüten.

(7) Unterlässt Du die Dir obliegende Mitwirkung oder kommst Du mit der Annahme der Dir angebotenen Leistungen in Verzug, sind wir berechtigt, Dir eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass wir die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt und haben Anspruch auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens.

(8) Du stellst uns die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und wirkst bei der Identifizierung mit (§ 11 Abs. 6 GwG). Dazu gehören insbesondere Angaben und Nachweise zur Identität von Dir und der für Dich auftretenden Personen, einschließlich einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, zu den wirtschaftlich Berechtigten sowie zur Eigentums- und Kontrollstruktur, ferner ein aktueller Auszug aus dem Transparenzregister. Änderungen während der Geschäftsbeziehung, insbesondere bei den wirtschaftlich Berechtigten, teilst Du uns unverzüglich und unaufgefordert mit. Solange die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden können, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen.

(9) Richten wir Dir Zugänge zu Plattformen ein (insbesondere DATEV Unternehmen Online oder MyDATEV), hältst Du Deine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und teilst uns deren Verlust oder einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich mit. Für die Verfügbarkeit von Plattformen, die von Dritten betrieben werden, übernehmen wir keine Gewähr. Bindest Du dort Software von Drittanbietern an (z. B. Banking-, Zahlungs- oder Buchhaltungsdienste), erfolgt dies auf Grundlage Deines eigenen Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter; für deren Inhalte, Verfügbarkeit und Funktionalität übernehmen wir keine Haftung.

§ 6 Elektronische Kommunikation

(1) Wir kommunizieren mit Dir per E-Mail und über DATEV-Plattformen (insbesondere DATEV Unternehmen Online und MyDATEV) nach Maßgabe Deiner Einwilligung im Mandatsvertrag.

(2) Du sicherst zu, dass nur Du oder von Dir beauftragte Personen Zugriff auf den E-Mail-Account und nur Personen mit den in DATEV vergebenen Rechten Zugriff auf die DATEV-Plattformen haben. Du überprüfst die Sendungseingänge sowohl im E-Mail-Account als auch insbesondere in DATEV Unternehmen Online bzw. MyDATEV regelmäßig, E-Mail-Accounts täglich. Bestehen Einschränkungen, etwa weil der E-Mail-Account oder die DATEV-Plattformen nur unregelmäßig überprüft werden oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht sind, weist Du uns darauf hin. Dir ist bekannt, dass auch Fristenangelegenheiten, wie zum Beispiel die Zusendung der Steuerbescheide, in dieser Form kommuniziert werden.

(3) Für die Speicherung und Bereitstellung von Daten, insbesondere über DATEV-Plattformen, setzen wir dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ein; die Haftung hierfür richtet sich nach § 9.

(4) Wünschst Du den Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungen und verfügst Du über die technischen Voraussetzungen, teilst Du uns dies rechtzeitig mit. Damit verbundene Kosten (beispielsweise für die Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- und Hardware) trägst Du.

(5) Wir sind berechtigt, unsere Honorarrechnungen in Textform, insbesondere als PDF-Anhang per E-Mail, als elektronische Rechnung oder durch Bereitstellung über eine Plattform (z. B. DATEV Unternehmen Online oder MyDATEV), zu übermitteln. Auf Wunsch übermitteln wir Dir eine Honorarrechnung in Papierform.

§ 7 Vergütung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Unsere Vergütung richtet sich nach der gesonderten Vergütungsvereinbarung und ergänzend nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wir weisen Dich darauf hin, dass die Vergütungsvereinbarung von der gesetzlichen Vergütung abweichen kann und dass auch im Falle des Obsiegens in einem gerichtlichen Verfahren eine Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen Gebühren gegeben ist.

(2) Gegen unsere Vergütungsansprüche kannst Du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(3) Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Handakten zu verweigern, bis Du Vergütung und Auslagen gezahlt hast. Dies gilt nicht, sofern die Vorenthaltung der Handakten nach den Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde, insbesondere bei verhältnismäßig geringfügigen Beträgen.

§ 8 Mängelbeseitigung

(1) Du hast Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nacherfüllung). Mängel machst Du unverzüglich in Textform geltend. Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

(2) Nur wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, von uns unberechtigt verweigert wird, unzumutbar oder unmöglich ist, kannst Du die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Handelst Du als Unternehmer, kannst Du nur zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung aus diesen Gründen für Dich ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gelten §§ 9 und 10.

(3) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(4) Beruhen Fehler darauf, dass Du unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hast, trägst Du die Kosten der Fehlerbeseitigung allein.

(5) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) dürfen wir jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigen. Sonstige Mängel dürfen wir Dritten gegenüber mit Deiner Einwilligung berichtigen; die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn unsere berechtigten Interessen Deinen Interessen vorgehen. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, die Ergebnisse einer beruflichen Äußerung infrage zu stellen, berechtigen uns, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In diesen Fällen hören wir Dich nach Möglichkeit vorher an.

§ 9 Haftungsbegrenzung

(1) Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder, bei einheitlicher Schadensfolge, aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: eine Million Euro) begrenzt. Für Fälle grober Fahrlässigkeit wird unsere Haftung ebenfalls auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: eine Million Euro) begrenzt. Die Haftung für Vorsatz bleibt unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Wir versichern, dass wir eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe des Vierfachen der jeweils gültigen Mindestversicherungssumme unterhalten.

(2) Der Höchstbetrag nach Abs. 1 bezieht sich auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung, unabhängig davon, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen gilt als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Leiten mehrere Anspruchsteller aus diesem Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer Pflichtverletzung her, gilt der Höchstbetrag für die Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(3) Die Haftungsbegrenzung gilt für unsere gesamte Tätigkeit für Dich, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts. Einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Berufsausübungsgesellschaft und Übernahme des Auftrags durch diese sowie für neu in die Berufsausübungsgesellschaft eintretende Gesellschafter.

(4) Die vereinbarten Regelungen zur Haftung gelten auch gegenüber anderen Personen als Dir, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder vorvertragliche Beziehungen zwischen uns und dieser dritten Person begründet werden. Sollte der Vertrag ausnahmsweise Schutzwirkung für Dritte entfalten, gilt diese Haftungsbegrenzung auch gegenüber diesen. § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen.

(5) Die Haftungsbegrenzung gilt für sämtliche Leistungen, die wir auf Grundlage des Mandatsvertrages erbringen und erstreckt sich auch auf nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfangs.

§ 10 Verjährung

(1) Deine Ansprüche auf Schadensersatz wegen einfach fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, ohne Rücksicht auf Deine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Im Übrigen, insbesondere für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften (§§ 195, 199 BGB).

(3) Handelst Du als Unternehmer, erlischt ein Schadensersatzanspruch, wenn Du nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir die Ersatzleistung in Textform abgelehnt haben, Klage erhebst und wir Dich in der Ablehnung auf diese Folge hingewiesen haben. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Wir bewahren die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags auf. Dies gilt nicht, wenn wir Dich schon vor Ablauf dieses Zeitraums schriftlich aufgefordert haben, die Handakten in Empfang zu nehmen und Du dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nach Erhalt nicht nachgekommen bist.

(2) Auf Deine Anforderung, spätestens nach Beendigung des Auftrags, geben wir Dir die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist heraus. Von Unterlagen, die wir Dir zurückgeben, dürfen wir Abschriften oder Kopien anfertigen und zurückbehalten.

(3) Zu den Handakten im Sinne dieses Paragraphen gehören alle Schriftstücke, die wir aus Anlass unserer beruflichen Tätigkeit von Dir oder für Dich erhalten haben. Dies gilt nicht für den Briefwechsel zwischen Dir und uns, für Schriftstücke, die Du bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hast, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(4) Stellen wir Dir die Unterlagen und digitalen Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, vollständig zur Verfügung, sind wir über die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 66 StBerG) hinaus nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet.

§ 12 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Mandatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag endet durch Kündigung oder durch einvernehmliche Aufhebung. Einzelaufträge, die auf Grundlage des Mandatsvertrages erteilt werden, enden mit ihrer Erfüllung. Der Vertrag endet nicht durch Deinen Tod, durch den Eintritt Deiner Geschäftsunfähigkeit oder, bei einer Gesellschaft, durch deren Auflösung.

(2) Der Vertrag kann, wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt, von jeder Seite jederzeit fristlos gekündigt werden (§ 627 Abs. 1 BGB). Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

(3) Im Falle einer Kündigung haben wir Anspruch auf den Teil der Vergütung, der unseren bis zur Beendigung erbrachten Leistungen entspricht, sowie auf Ersatz der bis dahin entstandenen Auslagen (§ 628 Abs. 1 BGB). Bei Pauschalvergütungen bemisst sich dieser Teil nach dem Verhältnis der erbrachten zur insgesamt geschuldeten Leistung; Einzelheiten regelt die Vergütungsvereinbarung. Bereits fällige Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Kündigen wir den Vertrag, nehmen wir zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für Dich in jedem Fall noch alle Handlungen vor, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. einen Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf), es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor (§ 627 Abs. 2 BGB).

(5) Wir geben Dir alles heraus, was wir zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt haben. Auf Verlangen erteilen wir Dir Auskunft über den Stand der Angelegenheit und legen Rechenschaft ab.

(6) Mit Beendigung des Vertrages gibst Du uns die bei Dir zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich heraus oder löschst sie.

(7) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses holst Du die Unterlagen auf Deine Kosten bei uns ab.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Dieser Paragraph gilt nur, wenn Du Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bist, also eine Privatperson, die den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken schließt. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt er nicht.

(2) Wird der Mandatsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Unterzeichnung) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, steht Dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung im Anhang dieser AAB, die Du vor Vertragsschluss in Textform erhältst.

(3) Verlangst Du ausdrücklich, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit unserer Leistung beginnen, schuldest Du uns im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Du hierzu Deine ausdrückliche Zustimmung gegeben und bestätigt hast, dass Du Dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlierst (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort unserer beruflichen Niederlassung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

(3) Bist Du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hast Du keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Offenbach am Main. Wir sind auch berechtigt, an Deinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Mandatsvertrages und dieser AAB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen des Mandatsvertrages oder dieser AAB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

Anhang: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Gilt nur, wenn Du Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bist. Für Unternehmer gilt diese Belehrung nicht.

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns (ANDERSMACHER, Steuerberater Sidney Nik, LL.M., Frankfurter Straße 39, 63065 Offenbach am Main, Telefon: +49 69 58 99 756 00, E-Mail: kontakt@andersmacher.tax) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hast Du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Du dazu Deine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass Du Dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlierst.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück.)

An ANDERSMACHER, Steuerberater Sidney Nik, LL.M., Frankfurter Straße 39, 63065 Offenbach am Main, E-Mail: kontakt@andersmacher.tax:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ________________________________________

Abgeschlossen am (*): ______________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________

Datum: ______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Muster-Widerrufsformular am Bildschirm ausfüllen

Das Formular ist freiwillig. Ein Widerruf ist auch formlos möglich, zum Beispiel per Brief oder E-Mail an die unten genannte Adresse. Du kannst das Formular hier ausfüllen und per E-Mail absenden, kopieren oder ausdrucken. Felder mit sind Pflichtfelder.

An ANDERSMACHER, Steuerberater Sidney Nik, LL.M.
Frankfurter Straße 39, 63065 Offenbach am Main
E-Mail: kontakt@andersmacher.tax
Es widerruft

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

E-Mail-Text ansehen

    

„Per E-Mail senden“ öffnet Dein E-Mail-Programm. Verschickt wird erst, wenn Du dort auf Senden klickst. Deine Eingaben bleiben bis dahin auf Deinem Gerät. Ohne eingerichtetes Mailprogramm nutzt Du „Text kopieren“.

Die konkreten Preise für unsere Leistungen richten sich nach der mit Dir geschlossenen Vergütungsvereinbarung und ergänzend nach der StBVV (§ 7).