ANDERSMACHER
Termin vereinbaren
← Zurück zu Rechtsschutz

Klage vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof

Wir führen Deinen Steuerstreit juristisch fundiert, digital dokumentiert und mit Prozesserfahrung, wenn nötig bis vor den Bundesfinanzhof.

Wenn das Finanzamt auf stur schaltet, ist das Einspruchsverfahren nicht das Ende. Es ist der Auftakt. Innovative Geschäftsmodelle, Tech-Strukturen und komplexe Gestaltungen treffen in den Finanzämtern häufig auf veraltete Denkweisen und starre Verwaltungsanweisungen. Wurde Dein begründeter Einspruch mit einer Einspruchsentscheidung abgelehnt, bleibt oft nur der Klageweg vor dem Finanzgericht.

Als Steuerberater und Wirtschaftsjurist (LL.M.) verhandeln wir mit der Finanzverwaltung auf Augenhöhe. Wir prüfen die Erfolgsaussichten Deines Verfahrens offen und realistisch, verfassen sorgfältig begründete Klageschriften und vertreten Deine steuerlichen Rechte vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH).

Unser Leistungsprofil im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Chancen- & Risikoanalyse nach der Einspruchsentscheidung: Wir zerlegen die Einspruchsentscheidung des Finanzamts in ihre juristischen Einzelteile. Innerhalb der Monats-Frist evaluieren wir Prozessrisiken, Kosten und Erfolgsaussichten für eine fundierte Klageerhebung.
  • Präzise Klageschrift & Sachverhaltsstrukturierung: Finanzrichter entscheiden nach Aktenlage und Sachvortrag: Wir arbeiten den Sachverhalt juristisch und betriebswirtschaftlich lückenlos auf, führen einschlägige BFH- und EuGH-Rechtsprechung an und formulieren klare Sachanträge.
  • Aussetzung der Vollziehung (AdV) vor Gericht (§ 69 FGO): Wir schützen Deine Liquidität: Lehnt das Finanzamt die Aussetzung ab, stellen wir den AdV-Antrag direkt beim Finanzgericht, um Vollstreckungsmaßnahmen und Steuerzahlungen während des laufenden Prozesses abzuwenden.
  • Verhandlungsführung vor dem Finanzgericht & BFH: Wir vertreten Dich persönlich in der mündlichen Verhandlung. Mit fundierter Verhandlungstaktik, Schlagfertigkeit und klarer Argumentation verteidigen wir Deine Position vor dem Senat.
  • Operation „Klar Schiff“ (Forensische Aufarbeitung von Schätzungen): Basiert der Streit auf fehlerhaften Kontenschätzungen, intransparenten Prüfungsberichten oder Rechenfehlern der Prüfer? Mit unserem Sanierungsprozess „Klar Schiff“ rekonstruieren wir die Buchhaltung lückenlos und entziehen den finanzamtlichen Hinzuschätzungen die Grundlage.
  • Das Experten-Netzwerk für BFH-Revisionen & Spezialmaterien: Geht es um Grundsatzfragen vor dem Bundesfinanzhof (BFH), Nichtzulassungsbeschwerden oder verfassungsrechtliche Fragen vor dem BVerfG? Über unser Experten-Netzwerk ziehen wir renommierte Fachanwälte für Steuerrecht und ausgewiesene Prozessspezialisten direkt hinzu.

Du möchtest Dein Recht gegenüber dem Finanzamt durchsetzen?

Termin vereinbaren

Fragen & Antworten: Klageverfahren

Welche Frist gilt für die Klage vor dem Finanzgericht? ▼
Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung beim zuständigen Finanzgericht eingereicht werden. Da Fristen im Steuerprozessrecht absolut bindend sind, ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme nach Erhalt des Bescheids essenziell.
Muss ich die strittige Steuer während des Gerichtsverfahrens bezahlen? ▼
Grundsätzlich hemmt eine Klage die Zahlungspflicht nicht. Über einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) können wir bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids jedoch erwirken, dass die Zahlung bis zum rechtskräftigen Urteil ausgesetzt wird.
Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Finanzgericht im Schnitt? ▼
Je nach Auslastung des Gerichts und Komplexität des Falles liegt die Verfahrensdauer typischerweise zwischen 12 und 24 Monaten. Wir halten die Durchlaufzeit durch präzise, vollständige Schriftsätze und proaktives Prozessmanagement so kurz wie möglich.
Wer trägt die Kosten eines Finanzgerichtsprozesses? ▼
Gewinnst Du den Prozess ganz oder teilweise, werden die Gerichts- und Beraterkosten nach dem Verhältnis des Obsiegens der Finanzverwaltung auferlegt. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die vollständige Abstimmung und Kostendeckungsanfrage.

Passende Beiträge aus dem Blog

Bereit, Dein Recht durchzusetzen?

Lerne uns in einem kostenlosen Erstgespräch kennen. Unverbindlich, ehrlich und mit einer klaren Einschätzung, was wir für Dich herausholen können.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren