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Schenkung- und Erbschaftsteuerberatung

Keine bloße Nachlassabwicklung. Wir schützen Dein Vermögen, bewerten Immobilien rechtssicher und strukturieren vorzeitige Übertragungen mit Blick auf eine möglichst geringe Steuerbelastung.

Vermögen aufbauen ist meist eine unternehmerische Leistung. Es steuerfrei zu sichern, ist eine strategische Notwendigkeit. Der unvorbereitete Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer gefährdet Familienvermögen, Immobilienbestände und Betriebsstrukturen. Starre Freibeträge, veraltete Bewertungsmaßstäbe der Finanzverwaltung und unüberlegte Nachfolgeklauseln führen schnell zu existenziellen Liquiditätsabflüssen.

Wir betrachten Schenkungen und Nachfolgen als aktive Vermögensarchitektur. Wir berechnen Deine Steuerbelastung vorab, heben steuerliche Verschonungsabschläge und bewerten Grundbesitz sowie Unternehmensanteile nach dem Bewertungsgesetz (BewG) so, dass Deine Vermögenswerte im Familien- und Firmenkreis möglichst gut geschützt bleiben.

Unser Leistungsprofil für Vermögensschutz & Nachfolge

  • Strategische Bewertung nach BewG (Grundstücke & Unternehmensanteile): Vermeidung überhöhter Verkehrswerte des Finanzamts: Wir führen rechtssichere Immobilienbewertungen (Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) durch und bewerten Gesellschaftsanteile nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder IDW S 1, um die steuerliche Bemessungsgrundlage auf das reale Minimum zu drücken.
  • Vorzeitige Vermögensübertragung & 10-Jahres-Freibeträge: Gezielte Ausschöpfung der gesetzlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) durch strukturierte Kettenschenkungen und vorweggenommene Erbfolge. Wir nutzen die 10-Jahres-Zyklen optimal aus, um Werte schrittweise steuerfrei zu transferieren.
  • Nießbrauch- & Wohnrechtskonzepte: Übertrage Immobilien oder Geschäftsanteile zu Lebzeiten, sichere Dir lebenslange Einkünfte oder Wohnrechte und reduziere den steuerpflichtigen Schenkungswert durch den Kapitalwert des Nießbrauchs (§ 14 BewG) drastisch.
  • Betriebliche Nachfolge & Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG): Sichere Dein Unternehmen bei der Übergabe: Wir steuern die Voraussetzungen für die 85%-ige Regelverschonung oder die 100%-ige Optionsverschonung, überwachen Lohnsummenfristen und verhindern schädliche Verwaltungsvermögensquoten.
  • Operation „Klar Schiff“ (Sanierung von Nachlass-Rückständen): Liegen ungeklärte Erbfälle, versäumte Anzeigefristen nach § 30 ErbStG oder fehlerhafte Voreinstufungen des Finanzamts vor? Mit unserem Sanierungsprozess „Klar Schiff“ bereinigen wir die Datengrundlage, wehren Vollschätzungen ab und erstellen rückwirkend lückenlose Feststellungserklärungen.
  • Das Experten-Netzwerk für Testamente, Erbverträge & Notariate: Für rechtssichere Testamentsvollstreckungen, Pflichtteilsverzichte, Erbverträge und notarielle Beurkundungen aktivieren wir unser Experten-Netzwerk: Wir binden spezialisierte Fachanwälte für Erbrecht und Partner-Notare direkt in die Gestaltung ein.

Fragen & Antworten: Schenkung & Erbschaft

Wann muss eine Schenkung oder ein Erbfall dem Finanzamt gemeldet werden? ▼
Gemäß § 30 ErbStG sind Erwerber verpflichtet, jeden Erwerb durch Erbanfall oder Schenkung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Wir übernehmen diese Anzeige form- und fristgerecht, um Schätzungen oder steuerstrafrechtliche Risiken von Beginn an auszuschließen.
Wie lässt sich der vom Finanzamt ermittelte Immobilienwert anfechten? ▼
Die Finanzverwaltung bewertet Immobilien standardisiert nach typisierten Verfahren, die lokale Besonderheiten oder Renovierungsstaus oft ignorieren und den Wert künstlich überhöhen. Nach § 198 BewG haben wir das Recht, den niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) über fundierte Nachweise oder Sachverständigengutachten nachzuweisen und so die Steuerlast spürbar zu senken.
Wie funktioniert die Vermögensübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt? ▼
Bei einer Schenkung mit Nießbrauch überträgst Du das Eigentum (z. B. an einer vermieteten Immobilie), behältst aber die Mieteinnahmen. Steuerlich wird der Wert des Nießbrauchs vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Das verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage deutlich und hält die Schenkung häufig innerhalb der Freibeträge.
Können betriebliche Unternehmen komplett steuerfrei übertragen werden? ▼
Ja, wenn das begünstigte Betriebsvermögen die Voraussetzungen der Optionsverschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG) erfüllt, die Verwaltungsvermögensquote unter 20 % liegt und die Lohnsummen sowie die Behaltefrist von 7 Jahren eingehalten werden, kann ein Betrieb zu 100 % erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei übertragen werden. Wir prüfen und überwachen diese Parameter im Vorfeld akribisch.

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