Glossar / Vorweggenommene Erbfolge
Vorweggenommene Erbfolge
Vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, meist an Kinder, im Hinblick auf die spätere Erbfolge. Steuerlich zählen Schenkungsteuer, Freibeträge, Gegenleistungen und Versorgungsrechte wie ein Nießbrauch.
Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?
Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgst Du Vermögen schon zu Lebzeiten auf Kinder oder andere nahe Angehörige, statt es zu vererben. Diese Übertragung zu Lebzeiten ist oft eine Schenkung. Häufig verbindest Du sie mit Gegenleistungen wie Wohnrechten, Versorgungsleistungen, einem Nießbrauch oder der Übernahme von Schulden. Dann liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, die steuerlich getrennt zu betrachten ist.
Typische Motive sind die Nutzung von Freibeträgen, die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge und die Absicherung der Versorgung. Im Mittelstand geht es oft um die Übergabe eines Betriebs oder einer Beteiligung an die nächste Generation.
Schenkungsteuer und Freibeträge
Für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge wie für Erbschaften (§ 16 ErbStG): EUR 500.000,00 für Ehegatten und Lebenspartner, EUR 400.000,00 je Kind und EUR 200.000,00 je Enkel. Erwerbe vom selben Schenker innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer früh beginnt und die Zehnjahresabstände einhält, kann Freibeträge mehrfach nutzen.
Ein vorbehaltenes Nutzungsrecht mindert als Last den steuerpflichtigen Erwerb. Betriebsvermögen kann nach den §§ 13a und 13b ErbStG unter Voraussetzungen begünstigt sein. Die Einzelheiten hängen vom Vermögen und von Behaltensfristen ab und sollten vorab geprüft werden. Bei Grundstücken ist die Schenkung unter nahen Angehörigen von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 2, 4 und 6 GrEStG).
Ertragsteuer und Zivilrecht
Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen, führt der Nachfolger die Buchwerte fort, soweit die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (§ 6 Abs. 3 EStG). Bei Mitunternehmeranteilen kann eine Behaltefrist von fünf Jahren gelten, wenn wesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten wird. Fließt eine Gegenleistung, kann der entgeltliche Teil einen Veräußerungsgewinn auslösen.
Zivilrechtlich bleiben Pflichtteilsergänzungsansprüche zu beachten. Eine Schenkung wird nur berücksichtigt, wenn sie weniger als zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgte und zählt mit jedem Jahr um ein Zehntel weniger (§ 2325 Abs. 3 BGB). Rückforderungsrechte und Pflichtteilsverzichte schaffen zusätzliche Sicherheit.
Fiktives Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter 2026 Geld in Höhe von EUR 300.000,00. Der Freibetrag von EUR 400.000,00 deckt das ab, es fällt keine Schenkungsteuer an. 2030 überträgt er ihr eine Immobilie im Wert von EUR 400.000,00. Beide Erwerbe liegen innerhalb von zehn Jahren und werden zusammengerechnet. Insgesamt sind es EUR 700.000,00, nach Abzug des Freibetrags bleiben EUR 300.000,00 steuerpflichtig. Läge die zweite Schenkung erst nach Ablauf von zehn Jahren, stünde der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Typische Fehler und Risiken
- Die Zehnjahresfrist wird nicht beachtet. Mehrere Schenkungen werden zusammengerechnet und der Freibetrag ist schneller verbraucht als geplant.
- Gegenleistungen wie Abstandszahlungen oder übernommene Schulden werden nicht erfasst. Die Übertragung wird dann teilentgeltlich und es kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen.
- Beim Betriebsvermögen werden Behaltensfristen verletzt. Begünstigungen können rückwirkend entfallen.
- Pflichtteilsberechtigte werden vergessen. Spätere Ergänzungsansprüche gefährden den Plan.
- Versorgungsrechte werden nicht schriftlich und rechtssicher geregelt. Das gefährdet steuerliche Anerkennung und Familienfrieden.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich Freibeträge bei Schenkungen nutzen?
Was ist der Unterschied zwischen vorweggenommener Erbfolge und Erbschaft?
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich eine Immobilie an meine Kinder übertrage?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Immobilien, Beteiligungen oder einen Betrieb zu Lebzeiten übertragen willst. Gemeinsam lässt sich prüfen, wie Freibeträge, Versorgungsrechte und die Folgen für Ertragsteuer und Pflichtteil zusammenpassen.
Auch gesucht als: Übertragung zu Lebzeiten · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.