Steuerberatung für den Mittelstand
Wachstum, Struktur und Nachfolge: Steuerberatung und CFO-Sparring für inhabergeführte Unternehmen, die weiterkommen wollen.
Kein Belege-Verwalten. Wir begleiten Dein Wachstum.
ANDERSMACHER steht für lösungsgetriebene Steuerberatung für den Mittelstand. Wir arbeiten anders als die klassische Kanzlei: Kein reines Belege-Abtippen, keine Beratung, die erst Monate später im Rückspiegel auftaucht und keine steifen Kanzlei-Floskeln. Stattdessen bekommst Du klare Zahlen, schnelle Antworten und einen festen Ansprechpartner.
Wir arbeiten für inhabergeführte Unternehmen vom Familienbetrieb bis zur Unternehmensgruppe, in Handwerk, Handel, Produktion und Dienstleistung. Sie wachsen, stellen ihre Prozesse digital auf, gestalten ihre Steuern aktiv und bereiten die Nachfolge vor. Weniger passend sind wir für reine Holdings ohne operatives Geschäft, für Nebenerwerb und für alle, die digitale Abläufe grundsätzlich ablehnen.
Die Holding ist dabei ein Baustein von mehreren: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei einer Gesamtbelastung von rund 30 % auf Ebene der Tochtergesellschaft ergibt das rechnerisch etwa 1,5 % auf den reinvestierten Betrag, statt Gewinne privat auszuschütten und zu versteuern. Ob sich eine Holding für Dich lohnt, hängt von Deinem Entnahmebedarf, Deinen Plänen und Deiner Struktur ab.
Warum wir zum Mittelstand passen
Mittelständische Unternehmen brauchen eine Kanzlei, die Konzernthemen versteht, aber wie ein Partner auf Augenhöhe arbeitet. Genau diese Mischung bringen wir mit: Erfahrung aus großen Strukturen, Spezialisierung im Unternehmenssteuerrecht und kurze Wege.
Erfahrung aus Konzern und Big Four
Sidney Nik hat bei EY Umstrukturierungen und betriebliche Steuererklärungen begleitet und bei Commerzbank und STADA Konzernsteuern, latente Steuern und Tax Reporting verantwortet. Dieses Wissen bringen wir in inhabergeführte Unternehmen, ohne Konzern-Bürokratie.
Unternehmenssteuerrecht als Kerngebiet
Mit dem LL.M. im Unternehmenssteuerrecht der Universität zu Köln sind Rechtsform, Holding, Organschaft und Nachfolge bei uns kein Nebenthema, sondern Alltag. Wir rechnen Gestaltungen durch, bevor Du sie umsetzt.
Ein fester Ansprechpartner
Du sprichst direkt mit Deinem Steuerberater, nicht mit wechselnden Sachbearbeitern. Fragen werden zeitnah beantwortet, Entscheidungen schnell vorbereitet. Für Spezialfragen wie M&A oder Notartermine binden wir unser Netzwerk ein.
Prozesse, die mitwachsen
Buchhaltung über DATEV, Belege, Auswertungen und Fristen über docunest: Alles läuft digital und ohne Medienbrüche zusammen. Wächst Dein Unternehmen um neue Standorte oder Gesellschaften, wächst das System mit, statt neu aufgesetzt zu werden.
Wobei wir Dich begleiten
- Wachsen: Investitionen, Finanzierung und Liquidität vorausschauend planen, etwa mit Investitionsabzugsbetrag und Liquiditätsplanung.
- Strukturieren: Rechtsform, Holding, Betriebsaufspaltung und Organschaft auf Deine Pläne abstimmen, dazu die Vergütung als Gesellschafter-Geschäftsführer samt Firmenwagen und Pensionszusage.
- Absichern: Buchführung, GoBD, E-Rechnung und Betriebsprüfung so aufstellen, dass sie einer Prüfung standhalten.
- Übergeben: Unternehmensnachfolge, Unternehmensbewertung und Schenkung- und Erbschaftsteuer frühzeitig mitdenken.
- Datenhoheit und Cockpit: Zahlen, Fristen und Aufgaben laufen transparent über docunest und Dein persönliches Dashboard, ohne Medienbrüche und E-Mail-Chaos.
So läuft die Zusammenarbeit im Jahr
- Laufend: Buchführung und Auswertungen, bei denen Du die Zahlen zeitnah siehst.
- Quartalsgespräch: Kennzahlen, Liquiditätsreichweite und anstehende Investitionen.
- Vor dem Jahreswechsel: Steuerplanung, solange noch Gestaltungsspielraum besteht.
- Nach dem Jahresende: Jahresabschluss und Steuererklärungen, danach Auswertung und Zielgespräch.
- Dauerhaft: Prozesse und Dokumentation so halten, dass eine Betriebsprüfung keine Überraschung wird.
Passt das zu Dir?
Wir passen gut zusammen bei
- inhabergeführten Unternehmen mit operativem Geschäft und Wachstumsplänen
- anstehender Wachstums- oder Nachfolgeplanung, auch im Familienunternehmen
- Offenheit für digitale Prozesse und ein direktes Du
- Interesse an Steuergestaltung, nicht nur an Pflichterfüllung
Weniger passend sind wir bei
- Tätigkeiten im Nebenerwerb
- Holdings ohne operatives Geschäft
- reiner Belegverwaltung ohne gemeinsame Planung
- einer Zusammenarbeit ohne digitale Werkzeuge
Mittelstand in Zahlen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) bilden mit einem Anteil von 99,2 % das Gros des Unternehmensbestands in Deutschland, das sind rund 3,516 Mio. Unternehmen. (Stand: 2024; Quelle: IfM Bonn, Unternehmensbestand (KMU und Großunternehmen))
- Rund 19 Mio. von etwa 36 Mio. Beschäftigten arbeiten in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen; 69,4 % der Fachkräfteausbildung finden in Unternehmen dieser Größe statt. Der Umsatzanteil der KMU liegt bei 28 % (EUR 2,8 Billionen). (Stand: 2023 (Pressemitteilung vom 16.09.2025); Quelle: IfM Bonn, Pressemitteilung zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der KMU)
- Etwa 90 % der Unternehmen der Privatwirtschaft sind familienkontrolliert; sie beschäftigen 57 % der Erwerbstätigen der Privatwirtschaft (rund 16,9 Mio. von 29,9 Mio.) und erwirtschaften 55 % des Umsatzes. (Stand: 2021/2022 (6. Auflage 2023); Quelle: ZEW/Stiftung Familienunternehmen, Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen, 6. Auflage)
- Rund 186.000 Inhaber (etwa 5 % der Mittelständler) planen eine Übergabe bis Ende 2026; bis Ende 2029 suchen etwa 545.000 von 3,87 Mio. Mittelstandsunternehmen einen Nachfolger, das sind rund 109.000 pro Jahr. 57 % der Inhaber sind 55 Jahre oder älter. (Stand: 2025 (veröffentlicht 09.01.2026); Quelle: KfW Research, Fokus Nr. 526, Nachfolge-Monitoring Mittelstand)
- E-Rechnung: Für Umsätze nach dem 31.12.2026 und vor dem 01.01.2028 darf noch eine Papierrechnung ausgestellt werden, wenn der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als EUR 800.000,00 betragen hat. Die Übergangsregelungen nach § 27 Abs. 38 UStG laufen bis zum 31.12.2027. (Stand: 2026 (Gesetzesfassung Abruf Oktober 2026); Quelle: § 27 Abs. 38 UStG (gesetze-im-internet.de))
- Der Körperschaftsteuersatz beträgt für Veranlagungszeiträume bis 2027 15 % und sinkt schrittweise: 2028 14 %, 2029 13 %, 2030 12 %, 2031 11 %, ab 2032 10 %. (Stand: 2026 (§ 23 KStG, zuletzt geändert 04.02.2026); Quelle: § 23 KStG (gesetze-im-internet.de))
- Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften bleiben bei der Einkommensermittlung außer Ansatz; 5 % davon gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben, sodass im Ergebnis 95 % steuerfrei bleiben. (Stand: 2026 (Gesetzesfassung Abruf Oktober 2026); Quelle: § 8b Abs. 1, 3 und 5 KStG (gesetze-im-internet.de))