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Steuerberatung für den Mittelstand

Wachstum, Struktur und Nachfolge: Steuerberatung und CFO-Sparring für inhabergeführte Unternehmen, die weiterkommen wollen.

Kein Belege-Verwalten. Wir begleiten Dein Wachstum.

ANDERSMACHER steht für lösungsgetriebene Steuerberatung für den Mittelstand. Wir arbeiten anders als die klassische Kanzlei: Kein reines Belege-Abtippen, keine Beratung, die erst Monate später im Rückspiegel auftaucht und keine steifen Kanzlei-Floskeln. Stattdessen bekommst Du klare Zahlen, schnelle Antworten und einen festen Ansprechpartner.

Wir arbeiten für inhabergeführte Unternehmen vom Familienbetrieb bis zur Unternehmensgruppe, in Handwerk, Handel, Produktion und Dienstleistung. Sie wachsen, stellen ihre Prozesse digital auf, gestalten ihre Steuern aktiv und bereiten die Nachfolge vor. Weniger passend sind wir für reine Holdings ohne operatives Geschäft, für Nebenerwerb und für alle, die digitale Abläufe grundsätzlich ablehnen.

Die Holding ist dabei ein Baustein von mehreren: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei einer Gesamtbelastung von rund 30 % auf Ebene der Tochtergesellschaft ergibt das rechnerisch etwa 1,5 % auf den reinvestierten Betrag, statt Gewinne privat auszuschütten und zu versteuern. Ob sich eine Holding für Dich lohnt, hängt von Deinem Entnahmebedarf, Deinen Plänen und Deiner Struktur ab.

Warum wir zum Mittelstand passen

Mittelständische Unternehmen brauchen eine Kanzlei, die Konzernthemen versteht, aber wie ein Partner auf Augenhöhe arbeitet. Genau diese Mischung bringen wir mit: Erfahrung aus großen Strukturen, Spezialisierung im Unternehmenssteuerrecht und kurze Wege.

Erfahrung aus Konzern und Big Four

Sidney Nik hat bei EY Umstrukturierungen und betriebliche Steuererklärungen begleitet und bei Commerzbank und STADA Konzernsteuern, latente Steuern und Tax Reporting verantwortet. Dieses Wissen bringen wir in inhabergeführte Unternehmen, ohne Konzern-Bürokratie.

Unternehmenssteuerrecht als Kerngebiet

Mit dem LL.M. im Unternehmenssteuerrecht der Universität zu Köln sind Rechtsform, Holding, Organschaft und Nachfolge bei uns kein Nebenthema, sondern Alltag. Wir rechnen Gestaltungen durch, bevor Du sie umsetzt.

Ein fester Ansprechpartner

Du sprichst direkt mit Deinem Steuerberater, nicht mit wechselnden Sachbearbeitern. Fragen werden zeitnah beantwortet, Entscheidungen schnell vorbereitet. Für Spezialfragen wie M&A oder Notartermine binden wir unser Netzwerk ein.

Prozesse, die mitwachsen

Buchhaltung über DATEV, Belege, Auswertungen und Fristen über docunest: Alles läuft digital und ohne Medienbrüche zusammen. Wächst Dein Unternehmen um neue Standorte oder Gesellschaften, wächst das System mit, statt neu aufgesetzt zu werden.

Wobei wir Dich begleiten

So läuft die Zusammenarbeit im Jahr

  1. Laufend: Buchführung und Auswertungen, bei denen Du die Zahlen zeitnah siehst.
  2. Quartalsgespräch: Kennzahlen, Liquiditätsreichweite und anstehende Investitionen.
  3. Vor dem Jahreswechsel: Steuerplanung, solange noch Gestaltungsspielraum besteht.
  4. Nach dem Jahresende: Jahresabschluss und Steuererklärungen, danach Auswertung und Zielgespräch.
  5. Dauerhaft: Prozesse und Dokumentation so halten, dass eine Betriebsprüfung keine Überraschung wird.

Passt das zu Dir?

Wir passen gut zusammen bei

  • inhabergeführten Unternehmen mit operativem Geschäft und Wachstumsplänen
  • anstehender Wachstums- oder Nachfolgeplanung, auch im Familienunternehmen
  • Offenheit für digitale Prozesse und ein direktes Du
  • Interesse an Steuergestaltung, nicht nur an Pflichterfüllung

Weniger passend sind wir bei

  • Tätigkeiten im Nebenerwerb
  • Holdings ohne operatives Geschäft
  • reiner Belegverwaltung ohne gemeinsame Planung
  • einer Zusammenarbeit ohne digitale Werkzeuge

Mittelstand in Zahlen

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) bilden mit einem Anteil von 99,2 % das Gros des Unternehmensbestands in Deutschland, das sind rund 3,516 Mio. Unternehmen. (Stand: 2024; Quelle: IfM Bonn, Unternehmensbestand (KMU und Großunternehmen))
  • Rund 19 Mio. von etwa 36 Mio. Beschäftigten arbeiten in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen; 69,4 % der Fachkräfteausbildung finden in Unternehmen dieser Größe statt. Der Umsatzanteil der KMU liegt bei 28 % (EUR 2,8 Billionen). (Stand: 2023 (Pressemitteilung vom 16.09.2025); Quelle: IfM Bonn, Pressemitteilung zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der KMU)
  • Etwa 90 % der Unternehmen der Privatwirtschaft sind familienkontrolliert; sie beschäftigen 57 % der Erwerbstätigen der Privatwirtschaft (rund 16,9 Mio. von 29,9 Mio.) und erwirtschaften 55 % des Umsatzes. (Stand: 2021/2022 (6. Auflage 2023); Quelle: ZEW/Stiftung Familienunternehmen, Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen, 6. Auflage)
  • Rund 186.000 Inhaber (etwa 5 % der Mittelständler) planen eine Übergabe bis Ende 2026; bis Ende 2029 suchen etwa 545.000 von 3,87 Mio. Mittelstandsunternehmen einen Nachfolger, das sind rund 109.000 pro Jahr. 57 % der Inhaber sind 55 Jahre oder älter. (Stand: 2025 (veröffentlicht 09.01.2026); Quelle: KfW Research, Fokus Nr. 526, Nachfolge-Monitoring Mittelstand)
  • E-Rechnung: Für Umsätze nach dem 31.12.2026 und vor dem 01.01.2028 darf noch eine Papierrechnung ausgestellt werden, wenn der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als EUR 800.000,00 betragen hat. Die Übergangsregelungen nach § 27 Abs. 38 UStG laufen bis zum 31.12.2027. (Stand: 2026 (Gesetzesfassung Abruf Oktober 2026); Quelle: § 27 Abs. 38 UStG (gesetze-im-internet.de))
  • Der Körperschaftsteuersatz beträgt für Veranlagungszeiträume bis 2027 15 % und sinkt schrittweise: 2028 14 %, 2029 13 %, 2030 12 %, 2031 11 %, ab 2032 10 %. (Stand: 2026 (§ 23 KStG, zuletzt geändert 04.02.2026); Quelle: § 23 KStG (gesetze-im-internet.de))
  • Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften bleiben bei der Einkommensermittlung außer Ansatz; 5 % davon gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben, sodass im Ergebnis 95 % steuerfrei bleiben. (Stand: 2026 (Gesetzesfassung Abruf Oktober 2026); Quelle: § 8b Abs. 1, 3 und 5 KStG (gesetze-im-internet.de))

Fragen & Antworten: Mittelstand

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine Holding-Struktur überhaupt? ▼
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Es hängt davon ab, wie viel Du laufend reinvestierst, wie viel Du privat entnehmen willst und wie Deine Gesellschaftsstruktur heute schon aussieht. Genau deshalb ist ein individueller Rechtsformvergleich der richtige erste Schritt, den bieten wir auch eigenständig an, siehe Steuergestaltung & Rechtsformwahl.
Was unterscheidet eine Holding von einer normalen GmbH? ▼
Eine Holding ist selbst keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur: eine Gesellschaft (meist eine GmbH), die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält. Gewinne, die von der operativen Tochter an die Holding ausgeschüttet werden, sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, eine normale GmbH ohne diese Struktur hat diesen Vorteil beim Reinvestieren nicht.
Muss ich als Einzelunternehmer zur GmbH wechseln, um mit Euch zu arbeiten? ▼
Nein. Wir arbeiten mit Einzelunternehmern genauso wie mit GmbHs und Holding-Strukturen. Ob und wann ein Rechtsformwechsel für Dich sinnvoll ist, klären wir gemeinsam, abhängig von Deinem Gewinn, Deinen Wachstumsplänen und Deiner Haftungssituation.
Was kostet der Aufbau einer Holding-Struktur und was läuft sie laufend? ▼
Für die laufende steuerliche Betreuung Deiner Gesellschaften kannst Du Dir mit unserem Honorarrechner eine erste Kostenschätzung nach StBVV holen. Den eigentlichen Aufbau der Holding-Struktur (Gründung, Einbringung, Gesellschaftsverträge) vereinbaren wir als individuelle Pauschale, da der Aufwand stark vom Einzelfall abhängt.
Wie lange dauert es, bis eine Holding-Struktur steht? ▼
Je nach Ausgangslage (Neugründung oder Einbringung einer bestehenden GmbH) rechnest Du mit mehreren Wochen bis wenigen Monaten, unter anderem wegen notarieller Beurkundung und Handelsregister-Eintragung. Wir begleiten Dich durch den kompletten Prozess und binden bei Bedarf unser Notar-Netzwerk ein.
Wie läuft das Erstgespräch ab? ▼
Wir lernen uns kennen, schauen uns Deine aktuelle Struktur, Deine Kennzahlen und Deine Ziele an und prüfen ehrlich, ob wir zueinander passen. Am Ende steht entweder ein konkreter Fahrplan oder eine klare Absage, beides auf Augenhöhe.
Wie bereite ich die Nachfolge in meinem Unternehmen vor? ▼
Beginne mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Typische Schritte sind eine Unternehmensbewertung, die Wahl des Übertragungswegs (Verkauf, Schenkung oder Erbfolge), die Prüfung von Schenkung- und Erbschaftsteuer und eine Notfallregelung für den Fall, dass Du kurzfristig ausfällst. Welcher Weg passt, hängt von Familie, Gesellschaftsvertrag und Vermögen ab. Mehr dazu unter Unternehmensnachfolge und Schenkung, Erbschaft & Bewertung.
Worauf kommt es bei einer Betriebsprüfung im Mittelstand an? ▼
Wichtig sind eine nachvollziehbare Buchführung, eine aktuelle Verfahrensdokumentation und ein geordneter Datenzugriff nach den GoBD. Mängel in der Dokumentation können dazu führen, dass die Finanzverwaltung Zahlen schätzt. Wir bereiten Dich vor und begleiten die Betriebsprüfung, siehe auch unsere Leistung Betriebsprüfung.
Worauf muss ich bei der Vergütung als Gesellschafter-Geschäftsführer achten? ▼
Gehalt, Firmenwagen und Pensionszusage müssen einem Fremdvergleich standhalten und bei beherrschenden Gesellschaftern im Voraus klar vereinbart sein. Sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Lass Vergütungsbausteine daher vor der Umsetzung prüfen.
Was ändert sich bei der Körperschaftsteuer ab 2028? ▼
Der Satz beträgt bis 2027 noch 15 % und sinkt danach schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr auf 10 % ab 2032 (§ 23 KStG). Das verändert die Rechnung für thesaurierte Gewinne. Der Rechner auf dieser Seite arbeitet mit dem aktuellen Stand und zeigt eine grobe Orientierung.

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