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Glossar / Organschaft

GLOSSAR · GMBH, HOLDING & MITTELSTAND

Organschaft

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Bei der Organschaft wird das Einkommen einer Tochtergesellschaft dem Organträger zugerechnet. Voraussetzung sind finanzielle Eingliederung und ein mindestens fünf Jahre laufender Gewinnabführungsvertrag.

Was ist eine Organschaft?

Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft wird das Einkommen einer Tochtergesellschaft, der Organgesellschaft, dem Mutterunternehmen, dem Organträger, zugerechnet. Der Organträger versteuert Gewinne und Verluste beider Gesellschaften in einer Rechnung. Das Mutterunternehmen kann damit eigene Verluste, zum Beispiel aus Finanzierungskosten, mit den Gewinnen der Tochter verrechnen. Die Organgesellschaft zahlt selbst keine Körperschaftsteuer auf das zugerechnete Einkommen.

Auch für die Gewerbesteuer gilt die Organschaft: Die Organgesellschaft wird nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG wie eine Betriebsstätte des Organträgers behandelt, die Gewerbeerträge werden zusammengefasst. Für die Umsatzsteuer gelten eigene Voraussetzungen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist deshalb getrennt zu prüfen.

Voraussetzungen und Gewinnabführungsvertrag

Nach § 14 KStG muss der Organträger vom Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an ununterbrochen die Mehrheit der Stimmrechte halten (finanzielle Eingliederung). Organträger kann eine natürliche Person, eine nicht steuerbefreite Körperschaft oder unter weiteren Voraussetzungen eine gewerblich tätige Personengesellschaft sein. Zusätzlich braucht es einen Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft, ihren ganzen Gewinn an den Organträger abzuführen. Der Vertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden.

Ist die Organgesellschaft eine GmbH, gilt § 17 KStG. Der Vertrag muss dann eine Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung vereinbaren. Die Gewinnabführung darf den Höchstbetrag nach § 301 AktG nicht überschreiten. Wird der Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, erkennt das Finanzamt die Organschaft nicht an. Das kann rückwirkend zu Nachzahlungen führen.

Fiktives Beispiel: Eine Holding-GmbH hält alle Anteile an einer operativen Tochter-GmbH. Beide schließen einen Gewinnabführungsvertrag mit fünf Jahren Laufzeit, der im Handelsregister der Tochter eingetragen wird. Die Tochter erzielt EUR 200.000,00 Gewinn, die Holding hat EUR 120.000,00 Zinsaufwand für den Kauf der Anteile. Das Einkommen der Tochter wird der Holding zugerechnet, im Ergebnis sind EUR 80.000,00 zu versteuern. Bei 15 Prozent Körperschaftsteuer sind das EUR 12.000,00 statt EUR 30.000,00 bei der Tochter. Ohne Organschaft bliebe der Verlust der Holding zunächst ungenutzt. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sind nicht berücksichtigt.

Typische Fehler und Risiken

  • Der Gewinnabführungsvertrag wird nicht oder erst verspätet wirksam, zum Beispiel ohne Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft. Die Organschaft beginnt dann später.
  • Der Vertrag wird nicht tatsächlich durchgeführt. Wird der Gewinn nicht abgeführt oder der Verlust nicht ausgeglichen, entfällt die Organschaft für die betroffenen Jahre.
  • Die Mindestlaufzeit von fünf Jahren wird unterschritten, etwa durch vorzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund. Dann wird die Organschaft von Anfang an nicht anerkannt.
  • Die Verlustübernahmeklausel fehlt oder weicht ab. Bei einer GmbH als Organgesellschaft ist der Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung erforderlich.
  • Umsatzsteuerliche Organschaft wird mit der ertragsteuerlichen gleichgesetzt. Beide haben eigene Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Wie lange muss ein Gewinnabführungsvertrag laufen? ▼
Der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und während seiner gesamten Laufzeit durchgeführt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unschädlich. Wird der Vertrag früher ohne wichtigen Grund beendet, wird die Organschaft von Anfang an nicht anerkannt.
Kann eine Personengesellschaft Organträger sein? ▼
Ja, unter Voraussetzungen. Die Personengesellschaft muss eine eigene gewerbliche Tätigkeit ausüben und weitere Voraussetzungen des § 14 KStG erfüllen. Eine bloß vermögensverwaltende oder nur gewerblich geprägte Gesellschaft reicht dafür in der Regel nicht aus.
Was ist der Vorteil einer Organschaft? ▼
Gewinne und Verluste von Mutter und Tochter werden beim Organträger zusammengefasst und gemeinsam versteuert. So lassen sich Verluste sofort verrechnen. Der Preis ist die Verlustübernahme durch den Organträger, außerdem müssen die formalen Voraussetzungen über Jahre eingehalten werden.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du eine Organschaft begründen willst, einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag ändern musst oder eine Betriebsprüfung die Organschaft in Frage stellt. Gemeinsam lässt sich die Struktur prüfen.

Auch gesucht als: Gewinnabführungsvertrag, Organträger · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Spezialisierung: Mittelstand
Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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