Glossar / Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag gewerblicher Unternehmen. Sie ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Hebesatz der Gemeinde.
Was bedeutet Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und trifft jeden Gewerbebetrieb, also gewerbliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Ausgangspunkt ist der Gewinn, der um Hinzurechnungen erhöht und um Kürzungen gemindert wird. So entsteht der Gewerbeertrag.
Auf den abgerundeten Gewerbeertrag wendest Du die Steuermesszahl von 3,5 Prozent an (§ 11 GewStG). Es ergibt sich der Gewerbesteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz und setzt die Gewerbesteuer fest.
Hebesatz, Freibetrag und Anrechnung
Den Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst, er muss für alle Unternehmen vor Ort gleich sein. Nach § 16 Abs. 4 GewStG beträgt er mindestens 280 Prozent. Diesen Mindesthebesatz hat der Gesetzgeber 2026 beschlossen, er gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027. Davor liegt die Untergrenze niedriger. Je nach Standort fällt die Belastung deshalb unterschiedlich aus.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben beim Gewerbeertrag einen Freibetrag von EUR 24.500,00, Kapitalgesellschaften nicht. Einzelunternehmer und Mitunternehmer können die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer anrechnen: Die Einkommensteuer mindert sich um das Vierfache des Messbetrags, begrenzt durch die tatsächlich gezahlte Steuer und einen Höchstbetrag (§ 35 EStG). Bei der GmbH gibt es diese Anrechnung nicht. Die Gewerbesteuer ist keine abziehbare Betriebsausgabe.
Gewerbesteuer-Hinzurechnung in der Praxis
Bestimmte Aufwendungen werden dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet, weil die Gewerbesteuer auch den Kapitaleinsatz erfassen soll. Dazu zählen Zinsen, Mieten und Pachten sowie Lizenzen. Zinsen gehen voll in die Summe ein, Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter mit 20 Prozent, für unbewegliche mit 50 Prozent, Lizenzen mit 25 Prozent. Von der Summe wird nach Abzug eines Freibetrags von EUR 200.000,00 ein Viertel hinzugerechnet. Das fällt bei hoch finanzierten oder mietintensiven Betrieben ins Gewicht.
Bei Kapitalgesellschaften tritt die Körperschaftsteuer neben die Gewerbesteuer. Die Hinzurechnung gilt dagegen für alle Gewerbebetriebe.
Fiktives Beispiel: Eine GmbH hat einen Gewerbeertrag von EUR 100.000,00. Bei einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent ergibt sich ein Messbetrag von EUR 3.500,00. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent beträgt die Gewerbesteuer EUR 14.000,00. Hätte die Gemeinde den Mindesthebesatz von 280 Prozent, wären es EUR 9.800,00. Ob ein Standort sich lohnt, hängt aber auch davon ab, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Typische Fehler und Risiken
- Die Gewerbesteuer wird bei der Planung nicht berücksichtigt, obwohl sie bei einer GmbH ohne Anrechnung in voller Höhe die Liquidität belastet.
- Hinzurechnungen werden übersehen. Hohe Zinsen, Mieten oder Leasingraten können den Gewerbeertrag deutlich erhöhen.
- Die Gewerbesteuer wird als Betriebsausgabe abgezogen. Das ist nach § 4 Abs. 5b EStG nicht zulässig.
- Eine Tätigkeit wird als freiberuflich eingestuft, obwohl sie gewerblich ist. Es drohen Nachforderungen für mehrere Jahre.
- Ein Sitz in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz hilft nur, wenn dort auch eine Betriebsstätte besteht. Sonst steht die Steuer der Gemeinde der tatsächlichen Betriebsstätte zu.
Häufige Fragen
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn hohe Zinsen oder Mieten die Hinzurechnung auslösen, Du einen Standort wählst oder die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit unklar ist.
Auch gesucht als: Gewerbesteuermessbetrag, Hebesatz · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.