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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nach § 371 AO

Keine Verurteilung. Wir bereinigen steuerliche Schieflagen der Vergangenheit diskret und sorgfältig, mit dem Ziel einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Fehler der Vergangenheit blockieren Deine unternehmerische Zukunft. Wir helfen Dir, reinen Tisch zu machen: diskret, sorgfältig und mit dem Ziel der Strafbefreiung. Steuerliche Unregelmäßigkeiten entstehen schneller als gedacht: Unklare Auslandskonten, verschleppte Krypto-Gewinne, unvollständige E-Commerce-Umsätze oder fehlerhafte Deklarationen durch Vorberater können den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) erfüllen. Die Konsequenzen unentdeckter Vergehen sind existenzbedrohend.

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist Deine gesetzliche Chance auf eine vollständige Bereinigung. Hier gibt es jedoch keinen Raum für Experimente: Eine Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig vor der Tatentdeckung eingereicht wird. Als Berufsgeheimnisträger unterliegen wir der strikten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 StBerG) und verfügen über ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht.

Unser Leistungsprofil bei Selbstanzeigen & Steuerstrafsachen

  • Operation „Klar Schiff“ (Vollständige Daten- & Belegrekonstruktion): Wir rollen ungeklärte Zeiträume strukturiert auf: Mit unserem Cleaner-Prozess „Klar Schiff“ rekonstruieren wir historische Bankauszüge, Krypto-Wallets, Trading-Historien und operative Erlöse. Wir berechnen die tatsächliche steuerliche Bemessungsgrundlage lückenlos, damit dem Finanzamt kein einziger Cent vorenthalten wird.
  • Prüfung von Sperrgründen (§ 371 Abs. 2 AO): Vor jeder Einreichung prüfen wir akribisch, ob bereits Sperrgründe vorliegen (z. B. Prüfungsanordnungen, Einleitung eines Strafverfahrens oder das Erscheinen eines Prüfers). Wir prüfen zuerst, ob ein Sperrgrund vorliegt und das Zeitfenster für eine Selbstanzeige noch offen ist.
  • Vollständige Nacherklärung & Zahlungssteuerung: Wir verfassen die Nacherklärung auf höchstem juristischem Niveau und ermitteln die anfallenden Nachzahlungssteuern inklusive Hinterziehungszinsen (§ 235 AO). Wir steuern die fristgerechte Begleichung, da die fristgerechte Zahlung zwingende Voraussetzung für die Straffreiheit ist.
  • Das Experten-Netzwerk für Steuerstrafrecht & Strafverteidigung: Bei bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Durchsuchungsbeschlüssen der Steuerfahndung oder komplexen Organhaftungsfragen greift unser Experten-Netzwerk: Wir ziehen spezialisierte Fachanwälte für Steuerstrafrecht und erfahrene Strafverteidiger hinzu, um Deine Verteidigung aus einem Guss zu steuern.

Bereit, Altlasten endgültig zu bereinigen und straffrei nach vorne zu blicken?

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Fragen & Antworten: Selbstanzeige

Unter welchen Voraussetzungen führt eine Selbstanzeige zur vollständigen Straffreiheit? ▼
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO führt zur Straffreiheit, wenn sie rechtzeitig vor der Tatentdeckung erfolgt, in vollem Umfang für alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (mindestens für die letzten 10 Jahre) abgegeben wird und die hinterzogenen Steuern nebst Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden. Eine Teil-Selbstanzeige ist unwirksam.
Erfährt die Staatsanwaltschaft oder die Polizei von meinen Gesprächen mit Euch? ▼
Nein, als Steuerberater unterliegen wir einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Unterlagen und Gesprächsinhalte verbleiben unter dem Schutz des Berufsgeheimnisses. Weder Finanzämter noch Ermittlungsbehörden haben Zugriff auf unsere Mandantengespräche.
Können auch Krypto-Gewinne und Auslandskonten nacherklärt werden? ▼
Ja. Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA / CRS) und europäische Melderichtlinien (DAC8 / CARF) werden grenzüberschreitende Finanzdaten ohnehin an deutsche Behörden übermittelt. Wir bereinigen historische Krypto-Transaktionen, DeFi-Erträge und Auslandseinkünfte vollautomatisiert, bevor die Behörden von sich aus aktiv werden.
Was passiert, wenn die Steuerfahndung bereits vor der Tür steht? ▼
In diesem Fall ist eine strafbefreiende Selbstanzeige gesperrt. Hier greift sofort unsere akute Strafverteidigung über das Experten-Netzwerk: Wir koordinieren das Verhalten gegenüber den Fahndern, verhindern unbedachte Aussagen und sichern eine strafmildernde Kooperation im Ermittlungsverfahren.

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