Glossar / Kryptowährungen
Kryptowährungen
Kryptowerte wie Bitcoin gelten steuerlich als Wirtschaftsgüter. Gewinne aus Verkauf, Tausch oder Bezahlen sind innerhalb der einjährigen Haltefrist einkommensteuerpflichtig, soweit die Freigrenze von EUR 1.000,00 erreicht ist.
Wie werden Kryptowerte besteuert?
Die Krypto-Besteuerung folgt der Auffassung der Finanzverwaltung, nach der Kryptowerte Wirtschaftsgüter sind (BMF-Schreiben vom 06.03.2025). Die Veräußerung von Kryptowerten kann ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG sein. Als Veräußerung gilt der Verkauf gegen Euro, der Tausch in andere Kryptowerte und das Bezahlen mit Kryptowerten. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn grundsätzlich steuerfrei. Innerhalb der Frist unterliegt er Deinem persönlichen Steuersatz. Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter EUR 1.000,00, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Verluste verrechnest Du nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften.
Besondere Regeln gelten für Erträge aus Staking und Lending. Die Finanzverwaltung ordnet sie als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein. Nach dem Gesetz kann sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängern, wenn aus dem Wirtschaftsgut in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte aus der Nutzung erzielt wurden. Ob das im Einzelfall greift, musst Du prüfen. Bei umfangreichem Handel kann ein Gewerbebetrieb vorliegen.
Dokumentation, Meldepflichten und Nachfolge
Die Beweislast liegt bei Dir. Du brauchst zu jeder Transaktion Datum, Menge, Gegenwert in Euro und die Börse oder Wallet. Die Angabe des öffentlichen Schlüssels allein genügt nicht. Fehlen Daten, kann das Finanzamt schätzen. Sichere Exporte, bevor Anbieter Konten schließen. Nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz melden Anbieter Kundendaten an das Bundeszentralamt für Steuern, die Meldung ist jeweils bis zum 31. Juli für den vorangegangenen Zeitraum fällig. Lücken in früheren Erklärungen fallen dadurch eher auf.
Hast Du Gewinne nicht erklärt, kann eine Selbstanzeige nach § 371 AO möglich sein. Voraussetzung ist Vollständigkeit. Ausgeschlossen ist sie, wenn etwa die Tat entdeckt ist oder ein Amtsträger der Steuerfahndung zur Ermittlung erschienen ist. Bei höheren Beträgen gelten zusätzliche Voraussetzungen. Denke auch an die Unternehmensnachfolge und den Erbfall: Ohne Private Key kommen Erben nicht an die Werte. Schreibe den Schlüssel nicht ins Testament, sondern halte Zugangsdaten in einer gesonderten Dokumentation fest.
Fiktives Beispiel: Du kaufst im März 2025 Kryptowerte für EUR 5.000,00 und verkaufst sie im Februar 2026 für EUR 9.000,00. Die Jahresfrist ist nicht abgelaufen. Der Gewinn von EUR 4.000,00 liegt über der Freigrenze und ist insgesamt steuerpflichtig. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das rund EUR 1.400,00 Einkommensteuer. Verkaufst Du erst im April 2026, ist die Frist abgelaufen und der Gewinn bleibt grundsätzlich steuerfrei.
Typische Fehler und Risiken
- Du behandelst den Tausch von Kryptowerten als steuerneutral. Auch der Tausch gilt als Veräußerung.
- Du kannst Anschaffungskosten und Zeitpunkte nicht belegen, weil Börsen Daten löschen oder Wallets gewechselt wurden. Das Finanzamt darf dann schätzen.
- Du zählst die Haltefrist falsch, etwa bei mehreren Käufen. Die Zuordnung der Einheiten bestimmt, welche Veräußerung steuerfrei ist.
- Du übersiehst Erträge aus Staking oder Lending. Diese Erträge sind als sonstige Einkünfte zu erklären.
- Du hinterlässt keine Zugangsdaten. Erben können dann nicht auf die Werte zugreifen.
Häufige Fragen
Muss ich Gewinne aus Bitcoin versteuern?
Wie lange ist die Haltefrist bei Kryptowährungen?
Was tun bei nicht erklärten Krypto-Gewinnen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Kryptowerte über mehrere Börsen, Staking oder DeFi nutzt oder frühere Gewinne nicht erklärt hast. Für den Nachlass lohnt sich eine Abstimmung mit der Nachfolgeplanung.
Auch gesucht als: Bitcoin Steuer, Krypto-Besteuerung, Kryptowerte · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.