Glossar / Steuerfahndung
Steuerfahndung
Die Steuerfahndung ist die Ermittlungseinheit der Finanzverwaltung für Steuerstraftaten. Die Fahndung erforscht Steuerhinterziehung, ermittelt Besteuerungsgrundlagen und kann Durchsuchungen durchführen.
Was macht die Steuerfahndung?
Die Steuerfahndung hat nach § 208 AO drei Aufgaben. Die Fahnder erforschen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, ermitteln in diesen Fällen die Besteuerungsgrundlagen und decken unbekannte Steuerfälle auf. Im Strafverfahren stehen der Steuerfahndung die Befugnisse der Strafprozessordnung zur Verfügung, etwa Zeugenvernehmungen, Beschlagnahmen und Durchsuchungen.
Eine Durchsuchung ordnet grundsätzlich der Richter an. Bei Gefahr im Verzug dürfen auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen sie anordnen (§ 105 StPO). Anders als in der Betriebsprüfung bist Du in einem eingeleiteten Strafverfahren Beschuldigter und musst Dich nicht selbst belasten. Zwangsmittel, die Dich dazu zwingen, sind nach § 393 AO unzulässig. Die Einleitung ist Dir spätestens mitzuteilen, wenn man Dich zur Vorlage von Unterlagen auffordert (§ 397 Abs. 3 AO).
Verhalten bei einer Durchsuchung
Bleibe ruhig und lies den Beschluss. Informiere Deinen Steuerberater oder Verteidiger und mache keine Angaben zur Sache, bevor Dir die Akte bekannt ist. Unterlagen dürfen keinesfalls beiseitegeschafft oder verändert werden. Lass Dir ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände geben. Ob Beschluss oder Beschlagnahme angreifbar sind, klärst Du im Einzelfall.
Eine Durchsuchung kann auch Dritte betreffen, etwa Banken oder Berater, wenn dort Unterlagen vermutet werden.
Goldene-Brücke-Schreiben und Kryptowährungen
Zunehmend fordert die Steuerfahndung in Goldene-Brücke-Schreiben zur freiwilligen Vorlage von Unterlagen auf, etwa zu Kryptowährungen. Ein solches Schreiben ist für sich genommen nicht automatisch ein Sperrgrund für die Selbstanzeige. Ob sie noch möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (§ 371 AO).
Hintergrund sind unter anderem erweiterte Meldepflichten: Kryptodienstleister müssen seit dem 1. Januar 2026 Daten erfassen, die erste Meldung ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Reagiere nicht ungeplant, sondern lass die Antwort vorbereiten.
Fiktives Beispiel: Eine Anlegerin erhält ein Schreiben der Steuerfahndung, das sie zur freiwilligen Vorlage ihrer Handelshistorien aus den Jahren 2020 bis 2025 innerhalb von vier Wochen auffordert. Die Anlegerin ruft nicht an, sondern sichtet zunächst alle Börsenkonten und Wallets. Der Berater der Anlegerin prüft, ob ein Sperrgrund eingetreten ist und ob eine vollständige Selbstanzeige noch möglich ist. Erst danach reicht sie eine abgestimmte Antwort ein, damit keine unvollständigen Angaben bei der Behörde liegen.
Typische Fehler und Risiken
- Spontane Angaben bei der Durchsuchung oder am Telefon. Aussagen können später gegen Dich verwendet werden und eine Selbstanzeige gefährden.
- Unterlagen oder Daten werden gelöscht oder verschoben. Das kann als Verdunkelung gewertet werden und die Lage verschlechtern.
- Ein Goldene-Brücke-Schreiben wird ignoriert. Die Frist verstreicht und eine mögliche Selbstanzeige wird nicht mehr geprüft.
- Du hältst jedes Schreiben der Fahndung für das Ende der Selbstanzeige. Ohne Sperrgrund kann sie noch wirksam sein.
- Mitarbeiter geben Auskünfte, ohne instruiert zu sein. Lege vorab fest, wer Ansprechpartner ist.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Steuerfahndung und Betriebsprüfung?
Was tun bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung?
Ist nach einem Goldene-Brücke-Schreiben eine Selbstanzeige noch möglich?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, sobald Du ein Schreiben der Steuerfahndung erhältst, eine Durchsuchung bevorsteht oder Du unversteuerte Einkünfte vermutest. Wende Dich vor jeder Reaktion an einen Berater.
Auch gesucht als: Goldene-Brücke-Schreiben, Durchsuchung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.