ANDERSMACHER
Termin vereinbaren
← Zurück zu Rechtsschutz

Außergerichtliche Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide

Bevor der Klageweg beschritten wird, gibt es die schnellere, kostengünstigere Bühne: den Einspruch. Wir prüfen jeden Bescheid gründlich und setzen Deine Rechte bereits im Verwaltungsverfahren durch.

Der Klageweg vor dem Finanzgericht steht Dir grundsätzlich erst offen, wenn ein vorausgegangenes Einspruchsverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, das Einspruchsverfahren ist damit zwingende Vorstufe jeder gerichtlichen Auseinandersetzung. Die meisten Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung lassen sich jedoch bereits hier klären, schneller, diskreter und mit deutlich geringerem Kostenrisiko als ein Klageverfahren. Voraussetzung ist ein fristgerecht eingelegter, sauber begründeter Einspruch, der die Finanzbehörde zur erneuten, vollumfänglichen Prüfung des Bescheids zwingt.

Wir prüfen jeden Steuerbescheid innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat auf formelle und materielle Fehler, legen fristwahrend Einspruch ein und verhandeln direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Ziel ist stets die schnellstmögliche Korrektur ohne den zeitlichen und finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens.

Unser Leistungsprofil im Einspruchsverfahren

  • Fristwahrende Einspruchseinlegung: Wir sichern die einmonatige Einspruchsfrist ab dem Zugang des Bescheids ab und verhindern, dass fehlerhafte Bescheide unangreifbar bestandskräftig werden.
  • Materielle & formelle Fehleranalyse: Wir prüfen Bescheide auf Rechenfehler, fehlerhafte Sachverhaltswürdigung, unzulässige Schätzungen und Abweichungen von aktueller BFH-Rechtsprechung.
  • Aussetzung der Vollziehung (AdV) beim Finanzamt (§ 361 AO): Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung, um Zahlungspflichten bis zur Klärung des Einspruchs aufzuschieben.
  • Direkte Verhandlung mit der Finanzbehörde: Wir kommunizieren zielgerichtet mit dem Sachbearbeiter, reichen ergänzende Unterlagen nach und streben eine einvernehmliche Lösung ohne Eskalation an.
  • Operation „Klar Schiff“ (Aufarbeitung strittiger Zeiträume): Beruht der Bescheid auf lückenhaften historischen Unterlagen? Mit unserem Cleaner-Prozess „Klar Schiff“ rekonstruieren wir die zugrunde liegenden Daten, um den Einspruch auf ein belastbares Zahlenfundament zu stellen.
  • Nahtloser Übergang zur Klage: Bleibt die Finanzbehörde bei einer Einspruchsentscheidung, die den Sachverhalt verkennt, bereiten wir nahtlos die Klage vor dem Finanzgericht vor, ohne Zeitverlust und ohne doppelte Arbeit.

Fehlerhafter Bescheid erhalten? Wir prüfen ihn fristwahrend.

Termin vereinbaren

Fragen & Antworten: Einspruchsverfahren

Wie viel Zeit habe ich, um gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen? ▼
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Diese Frist ist absolut bindend, weshalb eine zeitnahe Prüfung nach Erhalt jedes Bescheids entscheidend ist.
Muss ich während des Einspruchsverfahrens trotzdem zahlen? ▼
Grundsätzlich ja, ein Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids beantragen wir jedoch die Aussetzung der Vollziehung, um die Zahlung bis zur Klärung aufzuschieben.
Was passiert, wenn das Finanzamt meinem Einspruch nicht abhilft? ▼
Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, ergeht eine förmliche Einspruchsentscheidung. Ab diesem Zeitpunkt bleibt innerhalb eines Monats der Weg zur Klage vor dem Finanzgericht offen, den wir nahtlos vorbereiten.
Entstehen für ein außergerichtliches Einspruchsverfahren Gerichtskosten? ▼
Nein, das Einspruchsverfahren ist gerichtskostenfrei. Es fallen lediglich die Kosten für die steuerliche Vertretung an, die im Vergleich zu einem Klageverfahren deutlich geringer ausfallen.

Passende Beiträge aus dem Blog

Bereit, gegen Deinen Bescheid vorzugehen?

Lerne uns in einem kostenlosen Erstgespräch kennen. Unverbindlich, ehrlich und mit einer klaren Einschätzung, was wir für Dich herausholen können.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren