Glossar / Einspruch
Einspruch
Der Einspruch ist der außergerichtliche Rechtsbehelf, mit dem Du Dich beim Finanzamt gegen einen Steuerbescheid oder einen anderen Verwaltungsakt wehrst. Er ist fristgebunden und im Verfahren selbst gebührenfrei.
Einspruch Finanzamt: Was ist das?
Mit dem Einspruch beim Finanzamt, rechtlich der Rechtsbehelf nach § 347 AO, verlangst Du, dass die Behörde ihre Entscheidung noch einmal prüft. Statthaft ist er in Abgabenangelegenheiten, also gegen Steuerbescheide, aber auch gegen andere Verwaltungsakte wie eine Prüfungsanordnung, einen Haftungsbescheid oder einen Verspätungszuschlag. Er ist auch möglich, wenn das Finanzamt über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht entscheidet.
Du legst ihn schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt ein (§ 357 AO). Es genügt, wenn erkennbar ist, wer ihn einlegt. Angaben zum Umfang der Anfechtung und zur Begründung sollen enthalten sein, auch wenn das Gesetz keine Begründung zwingend verlangt. Das Verfahren selbst ist gebührenfrei. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat.
Zahlung und Aussetzung der Vollziehung
Ein Einspruch hemmt die Vollziehung nicht (§ 361 Abs. 1 AO). Die festgesetzte Steuer bleibt fällig, bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge entstehen. Du kannst aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt soll sie gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte wäre.
Bleibt der Einspruch am Ende erfolglos, werden für den ausgesetzten Betrag Zinsen nach § 237 AO fällig. Die Aussetzungszinsen betragen 0,5 % je vollem Monat. Wäge deshalb ab, ob Du den streitigen Betrag zahlst und im Erfolgsfall erstattet bekommst.
Entscheidung, Risiko und Finanzgerichtsverfahren
Das Finanzamt entscheidet durch Einspruchsentscheidung und prüft die Sache dabei in vollem Umfang erneut (§ 367 AO). Es darf den Bescheid auch zu Deinen Ungunsten ändern, muss Dich darauf aber unter Angabe von Gründen hinweisen und Dir Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bis zur Entscheidung kannst Du den Einspruch zurücknehmen.
Bleibt der Einspruch ganz oder teilweise ohne Erfolg, steht der Weg zum Finanzgerichtsverfahren offen. Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). Erst das Klageverfahren löst Gerichtskosten aus.
Fiktives Beispiel: Das Finanzamt erkennt in Deinem Bescheid Betriebsausgaben von EUR 6.000,00 nicht an, weil ein Beleg fehlte. Die Mehrsteuer beträgt EUR 2.400,00. Du legst fristgerecht Einspruch ein, reichst den Beleg nach und beantragst Aussetzung der Vollziehung für den streitigen Betrag. Das Finanzamt erkennt die Ausgaben an und ändert den Bescheid. Die übrige Steuer hast Du in der Zwischenzeit pünktlich gezahlt. Hätte das Finanzamt den Einspruch zurückgewiesen, wären für die EUR 2.400,00 Zinsen von 0,5 % je Monat angefallen.
Typische Fehler und Risiken
- Die Einspruchsfrist wird versäumt. Der Bescheid wird bestandskräftig und lässt sich nur noch in engen Ausnahmen ändern.
- Die Zahlung wird im Vertrauen auf den Einspruch eingestellt. Ohne gewährte Aussetzung der Vollziehung entstehen Säumniszuschläge.
- Der Einspruch bleibt ohne Begründung. Das Finanzamt weiß dann nicht, was Du beanstandest und der Fall zieht sich hin.
- Das Risiko einer Verböserung wird übersehen. Bei einem unklaren Sachverhalt kann die Steuer im Einspruchsverfahren höher ausfallen.
- Der Einspruch richtet sich gegen den falschen Bescheid. Zinsen und Folgebescheide musst Du gesondert angreifen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Muss ich die Steuer zahlen, während der Einspruch läuft?
Kann ein Einspruch zu einer höheren Steuer führen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn die Frist knapp wird, es um hohe Beträge geht oder Du abwägen musst, ob sich ein Einspruch oder eine Klage lohnt.
Auch gesucht als: Einspruch Finanzamt, Rechtsbehelf · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.