Glossar / Nichtzulassungsbeschwerde
Nichtzulassungsbeschwerde
Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wehrst Du Dich dagegen, dass das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof nicht zugelassen hat. Sie ist in § 116 FGO geregelt und muss innerhalb eines Monats beim BFH eingelegt werden.
Wozu dient die Nichtzulassungsbeschwerde?
Gegen ein Urteil des Finanzgerichts gibt es nur ein Rechtsmittel, die Revision zum Bundesfinanzhof. Sie ist nach § 115 Abs. 1 FGO aber nur statthaft, wenn das Finanzgericht sie zugelassen hat oder der BFH sie auf Beschwerde zulässt. Lässt das Finanzgericht die Revision nicht zu, bleibt Dir nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO. Sie ist kein zweites Verfahren über den Fall selbst. Der BFH prüft zunächst nur, ob ein Zulassungsgrund vorliegt.
Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils. Lehnt der BFH die Beschwerde ab, wird das Urteil rechtskräftig. Gibt er ihr statt, wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt, ohne dass Du gesondert Revision einlegen musst. Die Revisionsbegründungsfrist beträgt dann einen Monat ab Zustellung des Zulassungsbeschlusses. Bei einem Verfahrensmangel kann der BFH das Urteil auch direkt aufheben und an das Finanzgericht zurückverweisen.
Welche Zulassungsgründe gibt es?
§ 115 Abs. 2 FGO nennt abschließend drei Gründe. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung. Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des BFH, etwa weil das Finanzgericht von einer BFH-Entscheidung abweicht. Oder es liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil beruhen kann, zum Beispiel eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.
Die bloße Behauptung, das Urteil sei falsch, ist kein Zulassungsgrund. Du musst in der Begründung konkret darlegen, welcher Grund vorliegt und warum. Der BFH stellt an diese Darlegung hohe Anforderungen. Viele Beschwerden scheitern bereits an einer unzureichenden Begründung.
Fristen und Vertretungszwang
Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim BFH einzulegen, nicht beim Finanzgericht. Die Begründung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils beim BFH eingehen. Auf rechtzeitigen Antrag kann der Vorsitzende die Begründungsfrist um einen weiteren Monat verlängern. Vor dem BFH herrscht nach § 62 Abs. 4 FGO Vertretungszwang und zwar schon für die Einlegung. Vertreten können Dich insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Fiktives Beispiel: Ein Apotheker aus Offenbach verliert vor dem Hessischen Finanzgericht, die Revision wird nicht zugelassen. Das vollständige Urteil wird ihm am 6. Oktober 2026 zugestellt. Sein Steuerberater legt am 30. Oktober 2026 Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ein. Die Begründungsfrist endet am 7. Dezember 2026, weil der 6. Dezember ein Sonntag ist. In der Begründung rügt er, dass das Finanzgericht von einem BFH-Urteil zur gleichen Rechtsfrage abgewichen ist.
Typische Fehler und Risiken
- Die Beschwerde selbst und ohne Berater einlegen. Wegen des Vertretungszwangs ist sie dann unzulässig.
- Die Beschwerde beim Finanzgericht statt beim BFH einreichen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang beim BFH.
- In der Begründung nur die Fehler des Urteils wiederholen. Ohne Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 115 Abs. 2 FGO bleibt die Beschwerde erfolglos.
- Die Verlängerung der Begründungsfrist zu spät beantragen. Der Antrag muss vor Fristablauf gestellt werden und ist nur um einen Monat möglich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde?
Muss ich die Steuer während der Beschwerde zahlen?
Was passiert, wenn der BFH die Beschwerde zurückweist?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, sobald ein für Dich ungünstiges Urteil des Finanzgerichts ohne Revisionszulassung zugestellt wurde. Wegen der kurzen Fristen und des Vertretungszwangs solltest Du nicht abwarten. Am Anfang steht die Prüfung, ob ein Zulassungsgrund ernsthaft darlegbar ist.
Auch gesucht als: NZB, Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, Revisionszulassung BFH, Nichtzulassungsbeschwerde BFH · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.