Steuergestaltung für Unternehmen und Vermögen
Rechtssichere Holding-, Unternehmens- und Nachfolge-Setups für steuerliche Gestaltungsspielräume und geschützten Vermögensaufbau. Wähle die gewünschte Leistung für alle Details.
Steuergestaltung und Rechtsformwahl für Unternehmen
Keine Vergangenheitsverwaltung. Wir konstruieren Dein rechtssicheres Holding-, Unternehmens- und Nachfolge-Setup für steuerliche Gestaltungsspielräume und geschützten Vermögensaufbau.
Schenkung- und Erbschaftsteuerberatung
Keine bloße Nachlassabwicklung. Wir schützen Dein Vermögen, bewerten Immobilien rechtssicher und strukturieren vorzeitige Übertragungen mit Blick auf eine möglichst geringe Steuerbelastung.
Unternehmensnachfolge
Nachfolge ist Gestaltung über Jahre. Wir planen mit Dir die Übergabe in der Familie, den Verkauf oder die Verpachtung, mit Blick auf Erbschaftsteuer, Veräußerungsgewinn und Zeitplan.
Was Steuergestaltung bedeutet
Steuergestaltung heißt, Strukturen so aufzusetzen, dass sie zu Deinen Plänen passen und die Steuerlast im Rahmen des Gesetzes planbar bleibt. Es geht nicht darum, Steuern um jeden Preis zu senken. Wir verbinden das betriebswirtschaftlich Sinnvolle mit dem steuerlich Möglichen und achten darauf, dass jede Gestaltung auch eine Betriebsprüfung übersteht.
Die Leistungen richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Gewinne steigen, die Vermögen aufbauen oder an die nächste Generation übergeben wollen und an Familien mit Immobilien- oder Betriebsvermögen.
Typische Anlässe
- Rechtsform und Holding: Die Rechtsform aus der Gründung passt oft nicht mehr, wenn Gewinne steigen oder Mitgesellschafter dazukommen. Mit einer Holding, also einer Gesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften hält, lassen sich Gewinne aus der operativen GmbH mit rechnerisch etwa 1,5 % Steuerbelastung reinvestieren (§ 8b KStG). Ob sich das lohnt, hängt von Deinem Entnahmebedarf und Deinen Plänen ab.
- Schenkung und Erbschaft: Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) stehen Dir alle zehn Jahre neu zur Verfügung (§ 14 ErbStG). Wer früh überträgt, kann sie mehrfach nutzen. Wir berechnen die Steuer vorab und bewerten Immobilien und Unternehmensanteile nach dem Bewertungsgesetz.
- Unternehmensnachfolge: Übergabe in der Familie, Verkauf oder Verpachtung haben unterschiedliche steuerliche Folgen. Betriebsvermögen kann bei der Schenkungsteuer zu 85 % oder 100 % verschont werden (§ 13a ErbStG). Viele Gestaltungen brauchen Vorlauf, plane deshalb in der Regel fünf bis zehn Jahre vor der Übergabe.
So gehen wir vor
Wir betrachten Dein Unternehmen, Deine Vermögensverwaltung und Deine private Steuerebene als Gesamtsystem. Zuerst nehmen wir den Ist-Zustand auf: Gesellschaften, Beteiligungen, Immobilien, Verträge und Pläne. Dann rechnen wir Varianten durch und zeigen Dir die Steuerlast im Vergleich. Erst danach setzen wir um. Für Fragen des Gesellschafts-, Erb- oder Arbeitsrechts binden wir spezialisierte Partner aus unserem Netzwerk ein.