ANDERSMACHER
Termin vereinbaren
← Zurück zu Deklaration

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Selbstständige

Freiberufler und Andersmacher brauchen keinen Papierdschungel, sie brauchen strategische Liquiditätsführung.

Die Einnahmenüberschussrechnung nach dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG) wird oft als reine Pflichtaufgabe erstellt. Wer die EÜR nur als Pflicht zum Jahresende betrachtet, lässt Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt und verliert leicht den Überblick über seine Steuerlast.

Auf Wunsch machen wir Deine EÜR zum unternehmerischen Kompass. Wir verknüpfen Deine Bank- und Abrechnungskanäle digital, steuern Einnahmen- und Ausgabezeitpunkte vorausschauend und sorgen dafür, dass Du stets exakt weißt, wie viel Liquidität Dir für Reinvestitionen, Wachstum und private Vermögensbildung zur Verfügung steht.

Unser Leistungsprofil für Deine EÜR

  • 100 % Digitale Belegerfassung & Automatisierung: Statt Schuhkartons und Pendelordnern: Über cloudbasierte Systeme, docunest oder DATEV Unternehmen Online und automatisierte Workflows fließen Deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben papierlos und GoBD-konform ein.
  • Prozess-Synergie mit docunest: Über unsere Partnergesellschaft docunest eliminieren wir Medienbrüche. Du überblickst Deine Zahlen, anstehende Steuerzahlungen und Fristen zentral auf einem Dashboard, geräuschlos und ohne E-Mail-Chaos.
  • Gezielte Steuergestaltung & Investitionsabzugsbeträge (IAB): Wir nutzen die steuerlichen Hebel der EÜR voll aus: Von der punktgenauen Steuerung des Zufluss-Abfluss-Prinzips zum Jahreswechsel über Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG bis hin zu Sonderabschreibungen minimieren wir Deine Steuerlast aktiv.
  • Operation „Klar Schiff“ (Sanierung von Rückständen): Haben Vorberater oder unvollständige Belege ein Chaos in Deinen Aufzeichnungen hinterlassen? Mit unserem strukturierten Prozess „Klar Schiff“ bereinigen wir historische Daten, ziehen verschleppte EÜRs gerade und stellen die lückenlose Prüfsicherheit gegenüber dem Finanzamt wieder her.
  • Das Experten-Netzwerk für Statusfeststellung & Rechtsformwechsel: Wächst Dein Business aus der EÜR heraus und steht die Umwandlung in eine GmbH oder Holding-Struktur an? Drohen Abgrenzungsfragen zwischen Gewerbe und Freiberuf? Über unser Experten-Netzwerk binden wir spezialisierte Fachanwälte und Notare direkt ein, um den Übergang rechtssicher zu begleiten.

Fragen & Antworten: EÜR

Wer ist zur EÜR berechtigt und wann droht die Bilanzierungspflicht? ▼
Freiberufler dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn stets eine EÜR erstellen. Gewerbetreibende können die EÜR nutzen, solange sie weder die Umsatzgrenze (EUR 800.000,00) noch die Gewinngrenze (EUR 80.000,00) im Kalenderjahr überschreiten. Werden diese Grenzen überschritten, fordert das Finanzamt zur Bilanzierung auf. Wir überwachen diese Schwellenwerte vorausschauend.
Wie optimiert das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG) meine Steuerlast? ▼
Bei der EÜR zählt grundsätzlich der Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses. Durch gezieltes Vorziehen von Betriebsausgaben oder das strategische Verschieben von Rechnungsstellungen zum Jahresende können wir Deine Steuerlast aktiv und legal im laufenden Veranlagungsjahr steuern.
Wie läuft die Zusammenarbeit im Alltag ab? ▼
Vollständig digital. Du lädst Eingangs- und Ausgangsrechnungen digital hoch oder bindest Deine Faktura-Tools an. Bankumsätze werden automatisiert abgeglichen. Du hast jederzeit Zugriff auf Deine Auswertungen und musst keine Originale aus der Hand geben.
Was tun, wenn eine Betriebsprüfung für vergangene EÜR-Jahre ansteht? ▼
Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit dem Betriebsprüfer. Durch unsere digitale Belegarchivierung und saubere Kontenabstimmung wehren wir Schätzungen und ungerechtfertigte Kürzungen von Betriebsausgaben fundiert ab.

Passende Beiträge aus dem Blog

DATEV Digitale Kanzlei

Bereit für Deine digitale EÜR?

Lerne uns in einem kostenlosen Erstgespräch kennen. Unverbindlich, ehrlich und mit einer klaren Einschätzung, was wir für Dich herausholen können.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren