Glossar / 1-Prozent-Regelung
1-Prozent-Regelung
Die 1-Prozent-Regelung bewertet die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Alternativ weist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten nach.
Was bedeutet 1-Prozent-Regelung?
Die 1-Prozent-Regelung, auch Ein-Prozent-Regel genannt, ist eine Pauschale für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs. Sie gilt, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Für jeden Kalendermonat setzt Du 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung an, zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Der Listenpreis wird nach üblicher Auffassung auf volle EUR 100,00 abgerundet. Das gilt auch bei Gebrauchtwagen.
Wird das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder erster Tätigkeitsstätte genutzt, kommen je Monat 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer hinzu (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).
Elektro- und Hybridfahrzeuge
Für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wird der Listenpreis gemindert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Reine Elektrofahrzeuge ohne CO2-Ausstoß werden nur mit einem Viertel angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis höchstens EUR 100.000,00 beträgt. Das entspricht 0,25 Prozent. Für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge gilt diese Grenze, davor lag sie niedriger. Plug-in-Hybride werden unter weiteren Voraussetzungen zur Hälfte angesetzt, also mit 0,5 Prozent, etwa bei mindestens 80 Kilometern rein elektrischer Reichweite oder höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer.
Prüfe immer den Zeitpunkt der Anschaffung, denn die Vorteile sind nach Anschaffungsjahren gestaffelt.
1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch
Statt der Pauschale kannst Du die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch den Anteil der Privatfahrten belegt. Es muss zeitnah, lückenlos und manipulationssicher sein und Datum, Kilometerstände, Ziel und Zweck der Fahrten enthalten. Die Methode gilt in der Praxis für das gesamte Wirtschaftsjahr, nur bei einem Fahrzeugwechsel kannst Du sie wechseln.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist die Privatnutzung eines Firmenwagens Arbeitslohn, wenn sie im Anstellungsvertrag vereinbart ist. Fehlt eine klare Regelung oder wird ein Verbot nicht kontrolliert, kann die Finanzverwaltung eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Das ist regelmäßig teurer.
Fiktives Beispiel: Ein Selbstständiger nutzt einen Verbrenner mit einem Bruttolistenpreis von EUR 62.350,00, abgerundet EUR 62.300,00. Der Weg zum Büro beträgt 20 Kilometer. Der Privatanteil beträgt 1 Prozent, also EUR 623,00 pro Monat, dazu 0,03 Prozent mal 20 Kilometer, also EUR 373,80. Zusammen sind es EUR 996,80 pro Monat und EUR 11.961,60 pro Jahr. Bei einem vergleichbaren reinen Elektroauto mit demselben Listenpreis wäre der Ansatz ein Viertel, also EUR 249,20 pro Monat und EUR 2.990,40 pro Jahr.
Typische Fehler und Risiken
- Ein Fahrtenbuch wird als Tabelle nachträglich erstellt. Das Finanzamt erkennt es dann nicht an und es bleibt die Pauschale.
- Der Listenpreis wird mit dem tatsächlichen Kaufpreis verwechselt. Maßgeblich ist der Preis bei Erstzulassung samt Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
- Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden vergessen. Der Zuschlag von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer fehlt und es drohen Nachzahlungen.
- Bei der GmbH fehlt eine klare Regelung zur Privatnutzung. Ohne wirksames Verbot kann eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden.
- Das Anschaffungsdatum eines E-Autos wird nicht geprüft. Preisgrenzen und Prozentsätze hängen davon ab.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die 1-Prozent-Regelung?
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-Prozent-Regelung?
Gilt die 1-Prozent-Regelung auch für Elektroautos?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du einen Firmenwagen anschaffen willst oder zwischen Pauschale und Fahrtenbuch wählst. Auch bei Geschäftsführern einer GmbH lohnt sich die vorherige Prüfung von Anstellungsvertrag und Nutzungsregelung.
Auch gesucht als: Ein-Prozent-Regel, private Nutzung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.