Glossar / Einlage
Einlage
Eine Einlage liegt vor, wenn Du Geld oder Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in den Betrieb einbringst. Sie erhöht das Betriebsvermögen, aber nicht den Gewinn (§ 4 Abs. 1 Satz 8 EStG).
Was bedeutet Einlage?
Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG alle Wirtschaftsgüter, einschließlich Bargeld, die Du dem Betrieb im Wirtschaftsjahr zuführst. Man spricht auch von einer Privateinlage. Bewertet wird sie grundsätzlich mit dem Teilwert, das ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs für das Wirtschaftsgut ansetzen würde. Höchstens sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn Du das Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor der Zuführung angeschafft oder hergestellt hast (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Bei abnutzbaren Gütern sind sie um die Abschreibung bis zur Einlage zu kürzen. Dasselbe gilt für bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften.
Bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung wird der Gewinn um Einlagen gekürzt, damit die Zuführung nicht als Ertrag erscheint. Bei der Einnahmenüberschussrechnung ist eine Geldeinlage keine Betriebseinnahme. Das Gegenstück zur Einlage ist die Entnahme.
Einlage bei der GmbH und verdeckte Einlage
Bei der GmbH leistet der Gesellschafter seine Einlage auf das Stammkapital oder in die Rücklagen. Das Stammkapital muss mindestens EUR 25.000,00 betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Die Einlage berührt den Gewinn der Gesellschaft nicht.
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn der Gesellschafter der GmbH einen Vermögensvorteil ohne Gegenleistung in Gesellschaftsrechten zuwendet, etwa durch den Verzicht auf eine werthaltige Forderung. Das Einkommen der GmbH erhöht sich dadurch nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG). Beim Gesellschafter steigen die Anschaffungskosten der Beteiligung um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 6 Satz 2 EStG). Die Abgrenzung zur offenen Einlage und zur verdeckten Gewinnausschüttung hängt vom Einzelfall ab. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Kaufpreis nicht fremdüblich ist.
Fiktives Beispiel: Ein Einzelunternehmer zahlt EUR 10.000,00 aus privaten Mitteln auf sein Geschäftskonto ein. Außerdem bringt er einen privaten Laptop in den Betrieb, den er vor einem Jahr für EUR 1.500,00 gekauft hat und der jetzt noch EUR 1.000,00 wert ist. Beide Vorgänge sind Einlagen. Der Laptop wird mit dem niedrigeren Teilwert von EUR 1.000,00 angesetzt, weil dieser unter den um die Abschreibung gekürzten Anschaffungskosten liegt. Der Gewinn ändert sich durch beide Einlagen nicht.
Typische Fehler und Risiken
- Private Zahlungen auf das Geschäftskonto werden als Betriebseinnahme gebucht. Der Gewinn fällt dadurch zu hoch aus.
- Ein Wirtschaftsgut wird zum Anschaffungspreis statt zum niedrigeren Teilwert eingelegt. Die Abschreibung ist dann überhöht.
- Ein Gesellschafter überträgt der GmbH etwas zu einem überhöhten Preis. Der überschießende Teil kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.
- Eine Einlage in die GmbH wird nicht als Einlage in die Kapitalrücklage dokumentiert. Später fehlt der Nachweis über die Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung.
Häufige Fragen
Was ist eine Privateinlage?
Was ist der Unterschied zwischen Einlage und verdeckter Einlage?
Wie hoch muss das Stammkapital einer GmbH sein?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du größere Werte in den Betrieb oder die GmbH einbringst oder Forderungen gegen die Gesellschaft erlässt.
Auch gesucht als: Privateinlage · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.