Glossar / Abschreibung
Abschreibung
Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über die Nutzungsdauer. So wirkt der Aufwand Jahr für Jahr gewinnmindernd statt auf einmal.
Was bedeutet Abschreibung?
Die Abschreibung, steuerlich AfA, verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG). Bei der linearen AfA setzt Du jedes Jahr denselben Betrag an. Im Anschaffungsjahr wird er für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat um ein Zwölftel gekürzt. Die Nutzungsdauer folgt den amtlichen AfA-Tabellen. Für den Geschäfts- oder Firmenwert gelten 15 Jahre. Für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung nimmt die Verwaltung grundsätzlich ein Jahr an.
Gebäude schreibst Du nach § 7 Abs. 4 EStG mit festen Sätzen ab: in der Regel 3 Prozent bei Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022, 2 Prozent bei Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 2,5 Prozent vor 1925. Für Wohngebäude mit Baubeginn von Oktober 2023 bis September 2029 ist eine degressive AfA von 5 Prozent vom Restwert möglich (§ 7 Abs. 5a EStG).
Degressive AfA, GWG und Sonderabschreibung
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, kannst Du die degressive AfA wählen. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 Prozent vom jeweiligen Restwert (§ 7 Abs. 2 EStG). Für reine Elektrofahrzeuge gibt es im selben Zeitraum eine gestaffelte Abschreibung mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr (§ 7 Abs. 2a EStG).
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 netto kannst Du im Jahr der Anschaffung sofort abziehen (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ lassen sich Güter über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 in einem Sammelposten über fünf Jahre auflösen (§ 6 Abs. 2a EStG). Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Güter eines Jahres.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Kleine und mittlere Betriebe mit einem Gewinn bis EUR 200.000,00 können nach § 7g EStG bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten bis zu drei Jahre vor der Investition gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren möglich. Sie darf neben der degressiven AfA in Anspruch genommen werden. Die 75-Prozent-Abschreibung für Elektrofahrzeuge ist mit der Sonderabschreibung nicht kombinierbar.
Fiktives Beispiel: Ein Betrieb kauft am 1. März 2026 einen Transporter für EUR 60.000,00 netto mit einer Nutzungsdauer von sechs Jahren. Linear sind das EUR 10.000,00 pro Jahr, im ersten Jahr für zehn Monate EUR 8.333,33. Bei degressiver AfA mit 30 Prozent ergeben sich im ersten Jahr zehn Zwölftel von EUR 18.000,00, also EUR 15.000,00. Im zweiten Jahr betragen 30 Prozent vom Restwert von EUR 45.000,00 den Betrag von EUR 13.500,00. Die Degressive Abschreibung verschiebt Aufwand in die frühen Jahre.
Typische Fehler und Risiken
- Die Nutzungsdauer wird zu kurz oder zu lang geschätzt. Das Finanzamt orientiert sich an den AfA-Tabellen und kann abweichende Werte kürzen.
- Der Anschaffungszeitpunkt liegt knapp außerhalb des begünstigten Zeitraums. Dann entfallen die degressive AfA oder der erhöhte Satz.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten werden gemischt. Das Wahlrecht muss für alle Güter eines Wirtschaftsjahres einheitlich ausgeübt werden.
- Beim Investitionsabzugsbetrag wird die Investition nicht rechtzeitig getätigt. Der Abzug wird dann rückgängig gemacht und es können Zinsen anfallen.
- Die Privatnutzung eines Fahrzeugs wird unterschätzt. Dann können Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung entfallen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?
Wie lange ist die Nutzungsdauer von Computern und Software?
Bis zu welchem Betrag kann ich geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du größere Investitionen planst. Dann lässt sich rechnen, ob Investitionsabzugsbetrag, degressive AfA oder Sonderabschreibung den größten Vorteil bringen.
Auch gesucht als: AfA, Absetzung für Abnutzung, Nutzungsdauer · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.