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IAB, degressive AfA und Sonderabschreibung sinnvoll kombinieren

Veröffentlicht am 23. September 2026 · Aktualisiert am 9. Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Drei Abschreibungshebel gleichzeitig nutzen statt nur einen: Wie Du Investitionsabzugsbetrag, degressive AfA und Sonderabschreibung so kombinierst, dass Dein Abschreibungsvolumen genau dort landet, wo es steuerlich am meisten bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst Investitionsabzugsbetrag, degressive AfA und Sonderabschreibung kombinieren und so einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten in die steuerlich günstigsten Jahre vorziehen.
  • Der IAB erlaubt bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten bis drei Jahre vorab, bei einer Gewinngrenze von EUR 200.000,00 und mindestens 90 % betrieblicher Nutzung.
  • Die degressive AfA gilt für Anschaffungen vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 mit höchstens 30 % jährlich, die Sonderabschreibung beträgt bis zu 40 % der um den IAB verminderten Kosten.
  • Reine Elektrofahrzeuge mit mehr als 10 % Privatnutzung erhalten 75 % AfA im Anschaffungsjahr, entscheidend bleibt, dass Dein Steuersatz im jeweiligen Jahr hoch genug ist.

Drei Hebel, ein Ziel: Aufwand vorziehen

Investierst Du in neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter, stehen Dir aktuell drei Abschreibungshebel zur Verfügung, die sich kombinieren lassen: der Investitionsabzugsbetrag (IAB), die wiedereingeführte degressive AfA und die Sonderabschreibung. Richtig kombiniert, verschiebst Du einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten steuerlich in die Jahre, in denen Du sie am meisten brauchst.

Hebel 1: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Planst Du als kleiner oder mittlerer Betrieb (Gewinngrenze: EUR 200.000,00) eine Investition, kannst Du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten schon bis zu drei Jahre vorher als Betriebsausgabe abziehen. Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut wird zu mindestens 90 % betrieblich genutzt. Bei einem Fahrzeug bedeutet das in der Praxis: ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, das die Privatnutzung unter 10 % hält. Kommt die Investition wie geplant, wirkt der IAB im Abzugsjahr gewinnmindernd. Im Anschaffungsjahr rechnest Du ihn dem Gewinn wieder hinzu und kannst die Anschaffungskosten im selben Umfang mindern, sodass sich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung entsprechend verringert (§ 7g Abs. 2 EStG).

Hebel 2: Die degressive AfA

Für Anschaffungen zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 kannst Du bewegliche Wirtschaftsgüter mit dem Dreifachen der linearen AfA abschreiben, maximal 30 % pro Jahr. Das verschiebt die Abschreibung deutlich in die ersten Jahre nach der Anschaffung.

Hebel 3: Die Sonderabschreibung

Zusätzlich zum IAB kannst Du nach der Anschaffung eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % der (um den IAB verminderten) Anschaffungskosten geltend machen, neben der linearen und bis Ende 2027 auch neben der degressiven AfA.

Beispiel: Du planst Anfang 2027 ein Praxisfahrzeug für EUR 100.000,00 netto (Nutzungsdauer sechs Jahre), für das Du 2024 bereits einen IAB von EUR 50.000,00 gebildet hast. Der IAB mindert Deinen Gewinn 2024 um EUR 50.000,00. Im Anschaffungsjahr 2027 rechnest Du EUR 50.000,00 dem Gewinn hinzu und setzt die Anschaffungskosten gewinnmindernd um EUR 50.000,00 auf eine Bemessungsgrundlage von EUR 50.000,00 herab. Beides gleicht sich aus. Darauf berechnest Du EUR 20.000,00 Sonderabschreibung (40 %) und EUR 15.000,00 degressive AfA (30 %). Im Anschaffungsjahr mindern Deinen Gewinn damit EUR 35.000,00, statt nur EUR 16.670,00 bei linearer Abschreibung ohne IAB und Sonderabschreibung. Zusammen mit dem IAB aus 2024 sind nach dem Anschaffungsjahr EUR 85.000,00 der EUR 100.000,00 steuerlich berücksichtigt.

Die 75-%-AfA für reine Elektrofahrzeuge

Nutzt Du oder Deine Mitarbeiter das Fahrzeug zu mehr als 10 % privat, entfallen IAB und Sonderabschreibung. Für reine Elektrofahrzeuge gibt es dafür eine eigene Lösung: die arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs. 2a EStG. Im Jahr der Anschaffung setzt Du sofort 75 % der Anschaffungskosten ab, in den fünf Folgejahren dann 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Eine zeitanteilige Kürzung nach Monaten gibt es dabei nicht, selbst eine Anschaffung im Dezember bringt die volle Jahres-AfA.

Wird das Elektrofahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt, kannst Du die arithmetisch-degressive AfA zusätzlich mit einem IAB kombinieren, allerdings nicht mit der Sonderabschreibung.

Worauf es bei der Wahl ankommt

Die beste Abschreibungsmethode ist die, die Dein Abschreibungsvolumen in Jahre mit hoher Steuerbelastung lenkt. Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen im Bereich des Grundfreibetrags, verpufft eine Abschreibung dort steuerlich wirkungslos. Erst im progressiven Bereich (2025 bis EUR 68.480,00) entfaltet sie eine Entlastung von bis zu 26 %, oberhalb des Spitzensteuersatzes von 42 % entsprechend mehr und ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 277.826,00 greift zusätzlich der Reichensteuersatz von 45 %. Bei Kapitalgesellschaften oder Einzel- bzw. Mitunternehmern im Spitzensteuersatz lohnt sich daher meist die maximale Vorverlagerung des Abschreibungsvolumens.

Fazit

IAB, degressive AfA und Sonderabschreibung ergänzen sich, wenn Du sie richtig timst. Entscheidend ist nicht nur, welche Kombination rechnerisch das meiste Abschreibungsvolumen bringt, sondern in welchem Jahr Dein Gewinn und damit Dein Steuersatz tatsächlich hoch genug ist, damit sich die Abschreibung auszahlt.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag (IAB)? ▼
Als kleiner oder mittlerer Betrieb mit einer Gewinngrenze von EUR 200.000,00 kannst Du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bis zu drei Jahre vorher als Betriebsausgabe abziehen. Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, bei Fahrzeugen belegt durch ein Fahrtenbuch. Im Anschaffungsjahr rechnest Du den IAB dem Gewinn hinzu und mindern sich die Anschaffungskosten im selben Umfang.
Kann ich IAB, degressive AfA und Sonderabschreibung kombinieren? ▼
Ja, die drei Hebel lassen sich kombinieren. Die degressive AfA gilt für Anschaffungen vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 mit dem Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 % jährlich. Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 40 % der um den IAB verminderten Anschaffungskosten und ist bis Ende 2027 auch neben der degressiven AfA möglich. Entscheidend ist, in welchem Jahr Dein Steuersatz hoch genug ist.
Was gilt bei einem privat genutzten Elektrofahrzeug? ▼
Wird das Fahrzeug zu mehr als 10 % privat genutzt, entfallen IAB und Sonderabschreibung. Für reine Elektrofahrzeuge gibt es dann die arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs. 2a EStG: 75 % im Anschaffungsjahr, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %, ohne zeitanteilige Kürzung. Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung ist sie mit einem IAB kombinierbar, nicht aber mit der Sonderabschreibung.

Rechtsstand: Oktober 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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