Glossar / Degressive Abschreibung
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung (degressive AfA) schreibt bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem festen Prozentsatz vom Restbuchwert ab. Anfangs ist die Abschreibung hoch, in den Folgejahren sinkt sie.
Was ist die degressive Abschreibung?
Bei der degressiven AfA wendest Du jedes Jahr denselben Prozentsatz auf den Restbuchwert eines Wirtschaftsguts an. Die Abschreibungsbeträge sind deshalb in den ersten Jahren am höchsten und werden dann kleiner. Das verschiebt Aufwand nach vorn und senkt den Gewinn früher als die lineare Abschreibung. Insgesamt kannst Du nicht mehr abschreiben als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es ändert sich nur die zeitliche Verteilung.
Die Methode wurde durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wieder eingeführt. Die Methode gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes, aber nicht mehr als 30 % pro Jahr. Gebäude sind nicht erfasst.
Wechsel, Monatsregel und Einschränkungen
Im Jahr der Anschaffung gilt die Monatsregel: Die Abschreibung wird für jeden vollen Monat vor der Anschaffung gekürzt. Du kannst von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln, der Restbuchwert wird dann auf die verbleibende Nutzungsdauer verteilt. Der umgekehrte Weg ist ausgeschlossen. Neben der degressiven AfA sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.
Zusammenspiel mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Kleine und mittlere Betriebe können nach § 7g EStG zusätzlich einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten abziehen, wenn der Gewinn die Grenze von EUR 200.000,00 nicht übersteigt. Eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % kommt hinzu. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Für reine Elektrofahrzeuge gibt es in § 7 Abs. 2a EStG eine eigene Staffel: 75 % im Anschaffungsjahr, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Diese Staffel ist ausgeschlossen, wenn Du für das Fahrzeug Sonderabschreibungen in Anspruch nimmst.
Ob die degressive Methode sinnvoll ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Dein Gewinn und Dein Steuersatz hoch sind. Wer in den Folgejahren mit steigenden Gewinnen rechnet, setzt unter Umständen besser auf die lineare AfA.
Fiktives Beispiel: Ein Betrieb kauft im Januar 2026 eine Maschine für EUR 40.000,00 netto, die Nutzungsdauer beträgt acht Jahre. Der lineare Satz liegt bei 12,5 %, das Dreifache wären 37,5 %. Wegen der Obergrenze gilt 30 %. Im ersten Jahr ergibt das EUR 12.000,00, im zweiten Jahr 30 % vom Restbuchwert von EUR 28.000,00, also EUR 8.400,00. Bei linearer Abschreibung wären es jeweils nur EUR 5.000,00. Die Maschine ist im Januar angeschafft, daher entfällt im ersten Jahr keine Kürzung nach Monaten.
Typische Fehler und Risiken
- Der Anschaffungszeitpunkt wird mit dem Bestelltag verwechselt. Maßgeblich ist die Anschaffung oder Herstellung nach den allgemeinen Regeln, nicht die Bestellung.
- Die degressive AfA wird für Gebäude oder für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2027 angesetzt. Beides ist nach dem aktuellen Gesetzesstand nicht erfasst.
- Der Wechsel zurück von der linearen zur degressiven Methode wird versucht. Er ist nicht zulässig.
- Es wird nicht geprüft, in welchem Jahr der Steuersatz am höchsten ist. Bei niedrigem Gewinn im Anschaffungsjahr verpufft der Vorzieheffekt.
Häufige Fragen
Für welche Anschaffungen gilt die degressive AfA?
Wie hoch ist die degressive AfA?
Kann ich von der degressiven auf die lineare AfA wechseln?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du eine größere Investition planst und die Abschreibung mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung abstimmen willst.
Auch gesucht als: degressive AfA, Investitionssofortprogramm · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.