Glossar / Sonderabschreibung
Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, zusätzlich zur normalen Abschreibung bis zu 40 % der Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter über fünf Jahre abzusetzen.
Was bedeutet Sonderabschreibung nach § 7g EStG?
Wer nach der § 7g EStG Sonderabschreibung sucht, meint § 7g Abs. 5 EStG. Danach kannst Du neben der regulären Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich absetzen. Wie Du die 40 % auf die fünf Jahre verteilst, entscheidest Du selbst. Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung.
Nach § 7g Abs. 6 EStG ist Voraussetzung, dass der Gewinn Deines Betriebs im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung EUR 200.000,00 nicht überschritten hat. Außerdem musst Du das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzen. Die Privatnutzung muss also gering bleiben. Als Faustregel gilt eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 %.
Zusammenspiel mit IAB und degressiver Abschreibung
Die Sonderabschreibung lässt sich mit dem Investitionsabzugsbetrag kombinieren. Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt Dir, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd abzuziehen. Im Anschaffungsjahr setzt Du die Anschaffungskosten gewinnmindernd um bis zu 50 % herab, höchstens um den Hinzurechnungsbetrag. Die Sonderabschreibung bemisst sich dann nach den geminderten Anschaffungskosten.
Die Sonderabschreibung tritt zur linearen Abschreibung hinzu. Die Sonderabschreibung lässt sich auch mit der degressiven Abschreibung verbinden. Diese gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, höchstens mit dem Dreifachen des linearen Satzes und bis zu 30 % pro Jahr (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wie bei jeder Abschreibung verschiebst Du nur Steuern in die Zukunft. Insgesamt kannst Du nie mehr als die Anschaffungskosten absetzen. Der Vorteil liegt darin, den Abzug in Jahre mit hoher Steuerbelastung zu legen. In einem Jahr mit niedrigem Gewinn kannst Du die Sonderabschreibung auf spätere Jahre verteilen.
Fiktives Beispiel: Ein Betrieb mit einem Vorjahresgewinn von EUR 150.000,00 kauft am 2. Januar eine Maschine für EUR 80.000,00 netto und nutzt sie ausschließlich betrieblich. Bei acht Jahren Nutzungsdauer beträgt die lineare Abschreibung EUR 10.000,00. Er macht im Anschaffungsjahr zusätzlich 20 % Sonderabschreibung geltend, das sind EUR 16.000,00 und setzt damit im ersten Jahr EUR 26.000,00 ab. Weitere EUR 16.000,00 bis zur Obergrenze von EUR 32.000,00 (40 %) hebt er sich für spätere Jahre auf.
Typische Fehler und Risiken
- Der Gewinn im Vorjahr der Anschaffung liegt knapp über EUR 200.000,00. Dann entfällt die Sonderabschreibung vollständig, nicht nur anteilig.
- Das Wirtschaftsgut wird im Anschaffungsjahr oder im Folgejahr zu mehr als 10 % privat genutzt. Die Voraussetzung entfällt und das Finanzamt kann die Sonderabschreibung rückwirkend streichen.
- Die Sonderabschreibung wird auf das ganze Jahr genommen, obwohl der Gewinn niedrig ist. Dann verpufft der Abzug im Bereich des Grundfreibetrags und Du verschenkst Abschreibungsvolumen für spätere, ertragsstärkere Jahre.
- Bei Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag wird die Bemessungsgrundlage nicht um die Herabsetzung der Anschaffungskosten gemindert. Die Abschreibung fällt dann zu hoch aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?
Wer kann die Sonderabschreibung nutzen?
Kann ich Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag kombinieren?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du eine größere Investition planst und klären willst, in welchen Jahren sich Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und degressive Abschreibung steuerlich am meisten auswirken.
Auch gesucht als: § 7g EStG Sonderabschreibung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.