Glossar / Häusliches Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer
Das häusliche Arbeitszimmer ist ein in die Wohnung eingebundener, büromäßig genutzter Raum. Seine Kosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.
Was gilt als häusliches Arbeitszimmer?
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum in Deiner Wohnung oder Deinem Haus, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist und büromäßig genutzt wird, vor allem für Schreibtischarbeit. Er muss so gut wie ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt werden. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer zählt nicht. Die Regelung steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Die Regelung gilt für Selbstständige als Betriebsausgaben und für Arbeitnehmer sinngemäß als Werbungskosten.
Wann sind die Kosten abziehbar?
Seit 2023 gilt: Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn es den Mittelpunkt Deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dann kannst Du zwischen den tatsächlichen anteiligen Kosten und einer Jahrespauschale von EUR 1.260,00 wählen, die Du ohne Einzelnachweis ansetzt. Das Wahlrecht gilt einheitlich für das ganze Jahr. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich die Pauschale um ein Zwölftel. Prüfe die Beträge vor Abgabe Deiner Erklärung, denn der Gesetzgeber kann sie ändern.
Die Homeoffice-Pauschale
Wer kein Arbeitszimmer im Sinne des Gesetzes hat, kann nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG die Tagespauschale ansetzen, im Alltag auch Homeoffice-Pauschale genannt. Die Pauschale beträgt EUR 6,00 für jeden Kalendertag, an dem Du überwiegend zu Hause arbeitest und keine außerhalb gelegene erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, höchstens EUR 1.260,00 im Jahr. Steht Dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann sie auch an Tagen mit auswärtiger Tätigkeit gelten. Ein eigener Raum ist nicht nötig. Tagespauschale und Arbeitszimmerabzug schließen sich aus. Notiere Dir die Homeoffice-Tage, zum Beispiel im Kalender, damit Du sie nachweisen kannst. Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Computer sind unabhängig davon absetzbar.
Fiktives Beispiel: Eine selbstständige Texterin nutzt ein 15 qm großes Zimmer in ihrer 100 qm großen Mietwohnung ausschließlich als Büro. Es bildet den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Die Jahreskosten der Wohnung inklusive Nebenkosten betragen EUR 14.400,00. Auf das Arbeitszimmer entfallen 15 %, also EUR 2.160,00. Die Jahrespauschale von EUR 1.260,00 wäre niedriger. Die Texterin wählt deshalb die tatsächlichen Kosten und kann zusätzlich die Ausstattung des Zimmers ansetzen, sofern sie die Kosten belegt.
Typische Fehler und Risiken
- Das Zimmer wird auch privat genutzt, etwa als Gästezimmer oder Hobbyraum. Dann fehlt die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung und der Abzug entfällt.
- Der Mittelpunkt der Tätigkeit wird nicht belegt, obwohl ein großer Teil der Arbeit beim Kunden oder auswärts stattfindet. Dann gilt die Tagespauschale statt des Arbeitszimmers.
- Arbeitszimmer und Tagespauschale werden für dieselben Tage kombiniert. Das schließt das Gesetz aus.
- Die Homeoffice-Tage werden nicht dokumentiert. Ohne Nachweis kann das Finanzamt die Pauschale kürzen.
Häufige Fragen
Kann ich ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale?
Brauche ich für die Pauschalen Belege?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du ein Zimmer für Deine Tätigkeit einrichtest, zwischen tatsächlichen Kosten und Pauschale abwägst.
Auch gesucht als: Homeoffice-Pauschale, Tagespauschale · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.