Glossar / Werbungskosten
Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, etwa Fahrtkosten oder Arbeitsmittel. Vor allem mindern sie die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG). Werbungskosten gibt es bei den Überschusseinkunftsarten, etwa nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Kapitalvermögen. Bei Gewinneinkünften heißen vergleichbare Kosten Betriebsausgaben. Typisch sind Arbeitsmittel, Fortbildungen und Fahrtkosten. Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale von EUR 0,38 je vollem Kilometer, im Jahr höchstens EUR 4.500,00, sofern Du nicht höhere Kosten bei Nutzung eines Kraftwagens nachweist.
Für Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Werbungskostenpauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von EUR 1.230,00 (§ 9a EStG). Erst höhere Kosten verbessern Dein Ergebnis.
Homeoffice, Arbeitszimmer und Ausbildung
Ein Häusliches Arbeitszimmer ist nur abziehbar, wenn es den Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann kommt eine Jahrespauschale von EUR 1.260,00 in Betracht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, über § 9 Abs. 5 EStG). Für Tage, an denen Du überwiegend zu Hause arbeitest, gibt es eine Tagespauschale von EUR 6,00, höchstens EUR 1.260,00 im Jahr. Beide Wege schließen sich aus. Alles, was der Arbeitgeber steuerfrei erstattet, kannst Du nicht zusätzlich absetzen.
Du musst die berufliche Veranlassung belegen können und trägst die Kosten in der Einkommensteuererklärung ein. Gemischte Aufwendungen, die auch privat genutzt werden, sind oft nur anteilig abziehbar. Bei Ausbildungskosten kommt es auf den Stand an: Kosten einer Zweitausbildung sind vorweggenommene Werbungskosten und lassen sich vortragen. Kosten einer Erstausbildung sind nur bis EUR 6.000,00 als Sonderausgaben abziehbar und gehen verloren, wenn keine Einkünfte vorliegen.
Fiktives Beispiel: Ein Angestellter hat Fahrtkosten von EUR 900,00, Arbeitsmittel von EUR 350,00 und Fortbildungskosten von EUR 480,00. Die Werbungskosten betragen insgesamt EUR 1.730,00. Das liegt um EUR 500,00 über dem Werbungskostenpauschbetrag von EUR 1.230,00. Nur dieser Mehrbetrag verbessert sein Ergebnis gegenüber dem automatischen Ansatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart er rund EUR 150,00 Einkommensteuer.
Typische Fehler und Risiken
- Du listest Kosten einzeln auf, obwohl sie unter dem Werbungskostenpauschbetrag liegen. Der Aufwand verbessert Dein Ergebnis nicht.
- Du setzt gemischte Aufwendungen, etwa ein Handy oder einen Laptop, voll ab, obwohl Du sie auch privat nutzt. Das Finanzamt kürzt den Privatanteil.
- Du setzt das Arbeitszimmer ab, obwohl es nicht der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit ist und kombinierst es zusätzlich mit der Tagespauschale.
- Du machst Kosten geltend, die der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat.
- Du ordnest Ausbildungskosten falsch zu. Bei der Erstausbildung gehen sie ohne eigene Einkünfte verloren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Werbungskostenpauschbetrag?
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben?
Kann ich Kosten der Erstausbildung als Werbungskosten absetzen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du hohe Aufwendungen für Ausbildung, Doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer hast. Dann lässt sich klären, was als Werbungskosten und was als Sonderausgaben zählt.
Auch gesucht als: Werbungskostenpauschbetrag · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.