Glossar / Altersvorsorgedepot
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das ab 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ersetzt. Es investiert am Kapitalmarkt und steht auch Selbstständigen offen.
Was ändert die Reform?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, auch Altersvorsorgereform oder Depot-Reform genannt, wird die Riester-Förderung neu aufgestellt. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot. Es verzichtet auf die Beitragsgarantie und investiert am Kapitalmarkt, etwa in Fonds und ETFs. Anbieter müssen ein Standardprodukt anbieten, dessen Effektivkosten auf 1 Prozent pro Jahr begrenzt sind.
Förderberechtigt sind künftig auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, die eine Steuererklärung abgeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bisher war die Zulage faktisch an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht geknüpft.
Förderung, Bindung und Pfändungsschutz
Die Grundzulage beträgt bis zu EUR 540,00 im Jahr. Sie besteht aus 50 Prozent auf die ersten EUR 360,00 und 25 Prozent auf Eigenbeiträge bis EUR 1.800,00. Die Mindestzahlung liegt bei EUR 120,00 im Jahr. Für Kinder gibt es bis zu EUR 300,00 Zulage, für Berufseinsteiger unter 25 Jahren einmalig EUR 200,00. Das Finanzamt prüft zudem, ob der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG günstiger ist. Wie stark sich das lohnt, hängt von Deinem persönlichen Steuertarif ab.
Die Auszahlung beginnt nach den bisher veröffentlichten Eckpunkten frühestens mit 62 beziehungsweise 65 Jahren, je nach Ausgestaltung und Quelle. Prüfe das endgültige Gesetz. Wer früher aussteigt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Für den Pfändungsschutz zertifizierter Altersvorsorge gelten §§ 851c und 851d ZPO. Wie weit er beim Altersvorsorgedepot im Einzelfall reicht, hängt vom Vertrag und der Umsetzung des Gesetzes ab. Du solltest das vor Vertragsabschluss prüfen lassen.
Fiktives Beispiel: Eine 35-jährige Freiberuflerin zahlt ab Januar 2027 monatlich EUR 150,00 in ein Altersvorsorgedepot ein, also EUR 1.800,00 im Jahr. Sie erhält die volle Grundzulage von EUR 540,00, davon EUR 180,00 für die ersten EUR 360,00 und EUR 360,00 für die übrigen EUR 1.440,00. Im ersten Jahr stehen EUR 2.340,00 im Depot, abzüglich der Kosten von bis zu 1 Prozent. Entnimmt sie das Geld vor Rentenbeginn für die Firma, muss sie die Zulage zurückzahlen und verliert die Steuervorteile.
Typische Fehler und Risiken
- Das Depot wird als Liquiditätsreserve für das Unternehmen genutzt. Eine vorzeitige Verwendung führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen.
- Die Steuererklärung für das Beitragsjahr wird nicht abgegeben. Dann fehlt eine Voraussetzung der Förderung.
- Es wird ein Produkt außerhalb des Standardprodukts gewählt, ohne die Kosten zu vergleichen. Die Kostenobergrenze von 1 Prozent gilt für das Standardprodukt.
- Die steuerliche Wirkung wird überschätzt. Wer im Alter ein hohes Einkommen erwartet, profitiert vom Steuervorteil oft deutlich weniger.
- Einzahlungen kurz vor einer Krise sollen Vermögen vor Gläubigern schützen. Der Insolvenzverwalter kann solche Zahlungen anfechten.
Häufige Fragen
Wer bekommt ab 2027 die Zulage für das Altersvorsorgedepot?
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Ist das Altersvorsorgedepot vor Pfändung geschützt?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du als Selbstständiger oder Gesellschafter-Geschäftsführer abwägst, ob das Altersvorsorgedepot neben Basisrente, freiem Depot und Betriebsrente für Dich passt.
Auch gesucht als: Altersvorsorgereform, Depot-Reform · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.