Glossar / Basisrente
Basisrente
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine zertifizierte private Altersvorsorge mit lebenslanger Rente ab frühestens 62. Beiträge sind als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag abziehbar (§ 10 EStG).
Was ist die Basisrente?
Die Basisrente, im Alltag meist Rürup-Rente genannt, ist eine private Altersvorsorge der ersten Schicht. Der Vertrag muss zertifiziert sein und eine monatliche, lebenslange Leibrente vorsehen, die frühestens ab dem Alter von 62 Jahren gezahlt wird. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Ein Kapitalwahlrecht gibt es daher nicht. Vorgesehen sein können Zusatzleistungen wie eine Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsrente.
Daneben gibt es das Altersvorsorgedepot, das ab 2027 vorgesehen ist und die Betriebliche Altersversorgung, die über das Arbeitsverhältnis läuft. Jede Form hat eigene Förder- und Besteuerungsregeln.
Steuerlicher Abzug und Besteuerung der Rente
Deine Beiträge zählen zu den Sonderausgaben. Abziehbar sind sie bis zum Höchstbetrag des Beitrags zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Für 2026 beträgt er EUR 30.826,00 bei Alleinstehenden und das Doppelte bei zusammen veranlagten Ehegatten. Seit 2023 sind die Beiträge im Rahmen dieses Höchstbetrags zu 100 % abziehbar. Auf den Höchstbetrag werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbaren Versorgungen angerechnet.
Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Er beträgt für Rentenbeginn 2026 84 % und steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte.
Für wen sich die Basisrente eignet
Interessant ist die Basisrente vor allem für Selbstständige und Gesellschafter ohne gesetzliche Rentenversicherung, weil sie hier einen hohen Abzug erreichen können. Ob sich das lohnt, hängt von Deinem Steuersatz heute im Vergleich zu dem im Ruhestand ab. Die Bindung ist hoch. Das Geld steht Dir vor dem Rentenalter nicht zur Verfügung. Dafür genießt der Vertrag in Grenzen Pfändungsschutz.
Fiktives Beispiel: Ein selbstständiger Berater zahlt EUR 10.000,00 in eine Basisrente ein und bleibt damit innerhalb seines Höchstbetrags. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % sinkt seine Einkommensteuer um EUR 4.200,00, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht eingerechnet. Seine spätere Rente wird nachgelagert besteuert. Ob das Gesamtergebnis vorteilhaft ist, hängt von seinem Steuersatz im Ruhestand ab.
Typische Fehler und Risiken
- Du nimmst an, der Vertrag lasse sich vor dem Rentenalter auflösen oder beleihen. Das Gesetz schließt Kapitalisierung, Beleihung und Übertragung aus.
- Du schließt einen Vertrag ohne Zertifizierung ab. Nur zertifizierte Verträge berechtigen zum Sonderausgabenabzug.
- Du beachtest nicht, dass der Höchstbetrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung geteilt wird. Der freie Spielraum ist dann kleiner als der Höchstbetrag.
- Du vergleichst nur den Steuervorteil heute. Die spätere Rente ist steuerpflichtig und der Besteuerungsanteil steigt mit späterem Rentenbeginn.
- Du rechnest mit Vererbung des Kapitals. Die Ansprüche sind nicht vererblich, vorgesehen sein kann allenfalls eine Hinterbliebenenrente als Zusatz.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Basisrente und Rürup-Rente?
Wie viel kann ich bei der Basisrente absetzen?
Kann ich mir die Basisrente auszahlen lassen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du als Selbstständiger oder Gesellschafter Deine Altersvorsorge ordnest und Steuerersparnis, Bindung und Alternativen vergleichen willst.
Auch gesucht als: Rürup-Rente · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.