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Glossar / Betriebliche Altersversorgung

GLOSSAR · LOHN & PERSONAL

Betriebliche Altersversorgung

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) sind Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität oder Tod, die ein Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt, etwa über Direktversicherung oder Pensionskasse.

Was bedeutet betriebliche Altersversorgung?

Betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, liegt nach dem Betriebsrentengesetz vor, wenn der Arbeitgeber Leistungen für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt. Es gibt fünf Durchführungswege: die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Finanziert wird die bAV durch den Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung oder durch Beiträge der Beschäftigten.

Beschäftigte können nach § 1a BetrAVG verlangen, dass sie künftige Entgeltansprüche bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung umwandeln. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zusätzlich weiterleiten. Eine Anwartschaft bleibt nach § 1b BetrAVG erhalten, wenn die Zusage mindestens drei Jahre bestand und der Beschäftigte mindestens 21 Jahre alt ist. Umgewandelte Entgeltbestandteile sind von Anfang an unverfallbar.

Steuerliche Förderung und Sonderfälle

Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, wenn sie aus dem ersten Dienstverhältnis stammen (§ 3 Nr. 63 EStG). Für 2026 sind das EUR 8.112,00 im Jahr. Sozialversicherungsfrei bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, also EUR 4.056,00. Dafür sind die späteren Leistungen grundsätzlich steuerpflichtig.

Geringverdiener erhalten nach § 100 EStG einen Förderbetrag, den der Arbeitgeber mit der Lohnsteuer verrechnet. Bis Ende 2026 beträgt er höchstens EUR 288,00. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das im Januar 2026 verkündet wurde, erhöht ihn ab 2027 auf bis zu EUR 360,00 und koppelt die Einkommensgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze. Weitere Änderungen betreffen Abfindungsgrenzen und die Einführung von Optionssystemen.

Die Basisrente ist dagegen eine private Altersvorsorge ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis. Eine Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein Sonderfall. Neben § 6a EStG prüft die Finanzverwaltung dort etwa Angemessenheit, Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit.

Fiktives Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient EUR 4.000,00 brutto im Monat und wandelt EUR 200,00 in eine Direktversicherung um. Weil der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, zahlt er zusätzlich 15 %, das sind EUR 30,00. In den Vertrag fließen EUR 230,00 im Monat, also EUR 2.760,00 im Jahr. Das liegt unter den Grenzen von EUR 4.056,00 und EUR 8.112,00. Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen nur auf EUR 3.800,00 an.

Typische Fehler und Risiken

  • Der Arbeitgeber zahlt den gesetzlichen Zuschuss von 15 % nicht, obwohl er Sozialversicherungsbeiträge spart. Beschäftigte können den Zuschuss verlangen.
  • Beiträge übersteigen die Grenzen für Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Der übersteigende Teil wird normal besteuert oder muss anders gefördert werden.
  • Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer wird ohne Prüfung von Angemessenheit und Finanzierbarkeit erteilt. Die Finanzverwaltung kann die Rückstellung kürzen oder in Teilen als verdeckte Gewinnausschüttung werten.
  • Beim Arbeitgeberwechsel gehen Anwartschaften verloren, weil die Fristen für die Unverfallbarkeit nicht beachtet werden oder eine Übertragung versäumt wird.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung? ▼
Du hast als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber bestimmt den Durchführungsweg im Rahmen des Gesetzes. Ob er darüber hinaus zahlt, hängt von Vertrag und Tarifrecht ab.
Wie viel ist bei der bAV steuerfrei? ▼
Beiträge des Arbeitgebers sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG), für 2026 EUR 8.112,00 im Jahr. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 4 %, also EUR 4.056,00. Die späteren Leistungen werden grundsätzlich versteuert.
Was ist der Unterschied zwischen bAV und Basisrente? ▼
Die bAV beruht auf einer Zusage des Arbeitgebers und ist an das Arbeitsverhältnis geknüpft. Die Basisrente schließt Du privat ab, sie hat keinen Bezug zum Arbeitgeber. Beide haben eigene steuerliche Regeln und sind unabhängig voneinander möglich.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du eine bAV im Betrieb einführen, eine Pensionszusage erteilen oder Förderung und Zuschuss in der Lohnabrechnung prüfen möchtest. Dann lassen sich Durchführungsweg und steuerliche Folgen abstimmen.

Auch gesucht als: bAV · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Spezialisierung: Mittelstand
Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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