Glossar / Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber weisungsgebunden in einen fremden Betrieb eingegliedert ist. Dann gilt er sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigter.
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass ein Auftragnehmer vertraglich als Freelancer, Honorarkraft oder freier Mitarbeiter geführt wird, in Wahrheit aber beschäftigt ist. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern das gelebte Verhältnis. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere nach Weisungen und in Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.
Typische Indizien sind feste Arbeitszeiten, ein fester Arbeitsplatz im Betrieb, Weisungen zur Art der Arbeit, fehlendes Unternehmerrisiko und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Keines davon entscheidet allein. Es kommt auf das Gesamtbild an.
Welche Folgen hat sie?
Wird eine Beschäftigung festgestellt, schuldet der Auftraggeber als Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Beitragsansprüche verjähren nach vier Jahren, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen nach dreißig Jahren (§ 25 SGB IV). Den Arbeitnehmeranteil kann der Arbeitgeber nur bei den nächsten drei Lohnzahlungen vom Entgelt abziehen, danach nur ohne eigenes Verschulden (§ 28g SGB IV). In der Praxis trägt er ihn deshalb oft selbst. Hinzu kommen Lohnsteuerhaftung und Fragen zum Vorsteuerabzug aus den bisherigen Rechnungen.
Bei Vorsatz steht der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Raum (§ 266a StGB), mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ob nur eine Fehlbeurteilung vorliegt oder Anhaltspunkte ignoriert wurden, kann steuerlich über Berichtigung nach § 153 AO oder Selbstanzeige nach § 371 AO entscheiden. Ein dokumentiertes Tax Compliance Management System hilft, die Sorgfalt der Geschäftsleitung nachzuweisen.
Statusfeststellung und Praxis
Im Zweifel können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen (§ 7a SGB IV). Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit zu stellen, wenn die Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung beginnen soll. Das setzt voraus, dass der Beschäftigte zustimmt und für die Zwischenzeit anderweitig abgesichert ist. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung. Einzelne Verfahrensregeln sind bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Der Weg schafft Klarheit, kann aber zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und den anderen Zweigen führen. Wäge ihn daher vorher ab. Eine Betriebsprüfung oder die Prüfung der Rentenversicherung kann das Thema aufgreifen. Es zählt immer der Einzelfall.
Fiktives Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen IT-Berater seit 24 Monaten ausschließlich im eigenen Team. Er arbeitet zu festen Zeiten im Büro, erhält Vorgaben von einer Führungskraft und hat keinen weiteren Kunden. Sein Honorar beträgt EUR 4.000,00 netto im Monat, also EUR 96.000,00. Stellt die Rentenversicherung eine Beschäftigung fest, ergäbe sich bei vereinfacht angenommenen 40 Prozent Gesamtbeitrag eine Nachforderung von rund EUR 38.400,00. Die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer von zusammen EUR 18.240,00, die das Unternehmen als Vorsteuer geltend gemacht hat, kann streitig werden.
Typische Fehler und Risiken
- Verträge mit Freelancern werden nur bei Abschluss geprüft. Entwickelt sich die Zusammenarbeit zu fester Eingliederung, ändert sich die Einordnung, ohne dass jemand es merkt.
- Hinweise im Unternehmen, etwa über ein Hinweisgebersystem, werden nicht aufgegriffen. Spätestens dann wird es schwer, Vorsatz auszuschließen.
- Die Nachforderung trifft den Auftraggeber voll, weil der Arbeitnehmeranteil nur begrenzt nachträglich abziehbar ist.
- Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen wird nicht überprüft. Er kann rückgängig gemacht werden müssen.
- Ein Statusfeststellungsverfahren wird ohne Vorbereitung beantragt. Es kann zur Feststellung der Versicherungspflicht führen.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich Scheinselbstständigkeit?
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?
Wer haftet bei Scheinselbstständigkeit?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, sobald ein Hinweis auf Scheinselbstständigkeit vorliegt oder Du Verträge mit Freelancern prüfen willst. Je früher die steuerliche Bewertung beginnt, desto eher lässt sich eine geordnete Korrektur erreichen.
Auch gesucht als: Statusfeststellung, Rentenversicherung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.