Glossar / Kurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist von Anfang an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt und darf nicht berufsmäßig sein. Die Tätigkeit ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei.
Wann liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor?
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Die Begrenzung muss sich aus der Eigenart der Tätigkeit oder aus dem Vertrag im Voraus ergeben. Umgangssprachlich nennt man das auch 70-Tage-Regelung. Üblicherweise gilt die Grenze von drei Monaten, wenn Du an mindestens fünf Tagen pro Woche arbeitest, sonst zählen die 70 Arbeitstage. In der Landwirtschaft gelten seit 2026 15 Wochen oder 90 Arbeitstage.
Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im selben Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Die Beschäftigung darf außerdem nicht berufsmäßig sein. Berufsmäßig ist sie, wenn sie für den Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dann gilt sie nur als kurzfristig, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese beträgt 2026 EUR 603,00 im Monat und steigt 2027 auf EUR 633,00. Der Mindestlohn gilt auch hier, 2026 mit EUR 13,90 je Stunde.
Steuer, Sozialversicherung und Lohnabrechnung
Kurzfristig Beschäftigte sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt keine Beiträge, muss aber die Unfallversicherung beachten. Für die Lohnsteuer kannst Du pauschal 25 % erheben, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (§ 40a Abs. 1 EStG). Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung gelegentlich ist, nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Lohn im Durchschnitt höchstens EUR 150,00 je Arbeitstag beträgt. Der durchschnittliche Stundenlohn darf EUR 19,00 nicht übersteigen. Ohne Pauschalierung rechnest Du wie bei einem normalen Arbeitnehmer nach den Lohnsteuermerkmalen ab.
Vor Beginn musst Du prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Das geschieht in der Praxis über einen Personalfragebogen, der zu den Lohnunterlagen gehört. Dort erklären Beschäftigte, ob und wie lange sie im Kalenderjahr bereits kurzfristig beschäftigt waren und ob die Tätigkeit berufsmäßig ist. Für Beschäftigte mit höherem Entgelt kommt der Minijob oder der Midijob in Betracht, für die andere Regeln gelten.
Fiktives Beispiel: Ein Händler stellt für die Inventur im November eine Studentin für 15 Arbeitstage ein. Die Studentin arbeitet acht Stunden am Tag für EUR 15,00 je Stunde, der Lohn beträgt EUR 1.800,00. Die Studentin war im Jahr noch nicht anderweitig kurzfristig beschäftigt. Die Beschäftigung ist von Anfang an befristet und liegt unter 70 Arbeitstagen. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Die pauschale Lohnsteuer von 25 % beträgt EUR 450,00, dazu kommt Solidaritätszuschlag von 5,5 % darauf, also EUR 24,75.
Typische Fehler und Risiken
- Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr werden nicht geprüft. Überschreitet die Summe die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, wird die Beschäftigung rückwirkend sozialversicherungspflichtig.
- Die Berufsmäßigkeit wird übersehen. Wer zwischen zwei Jobs arbeitet und mehr als EUR 603,00 im Monat verdient, ist nicht kurzfristig beschäftigt.
- Die Befristung ist nicht schriftlich festgehalten oder wird später verlängert. Dann entfällt die Kurzfristigkeit von Anfang an.
- Die pauschale Lohnsteuer wird angewendet, obwohl die Beschäftigung länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert oder der Stundenlohn über EUR 19,00 liegt. Die Pauschalierung ist dann nicht zulässig.
- Der Mindestlohn wird unterschritten. Auch bei einer kurzen Beschäftigung drohen Nachzahlungen und Bußgelder.
Häufige Fragen
Wie lange darf eine kurzfristige Beschäftigung dauern?
Muss ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung Sozialversicherung zahlen?
Was ist der Unterschied zwischen kurzfristiger Beschäftigung und Minijob?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du regelmäßig Aushilfen einsetzt und sicher gehen willst, dass Zeitgrenzen, Berufsmäßigkeit und Lohnabrechnung stimmen. Dann lassen sich Prüfung und Pauschalierung sauber aufsetzen.
Auch gesucht als: 70-Tage-Regelung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.