Das Altersvorsorgedepot 2027: Was Selbstständige jetzt wissen müssen
Die Riester-Rente war für Selbstständige jahrzehntelang praktisch verschlossen. Mit dem Altersvorsorgedepot ändert sich das ab 2027 grundlegend, mit einer neuen Fördersystematik, die Du kennen solltest, bevor Du sie abtust oder blind unterschreibst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem Veranlagungszeitraum 2027 sind Selbstständige mit Gewinneinkünften förderberechtigt, die frühere Bindung an die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung fällt weg.
- Du brauchst nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, eine abgegebene Einkommensteuererklärung und darfst das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Grundzulage beträgt bis zu EUR 540,00 bei förderfähigen Einzahlungen von höchstens EUR 1.800,00 pro Jahr, der Mindesteigenbeitrag liegt bei EUR 120,00.
- Der Preis der Förderung ist die Bindung: Der Zugriff ist frühestens mit 62 beziehungsweise 65 Jahren möglich, eine vorzeitige schädliche Verwendung führt zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile.
Ein Systemfehler wird korrigiert
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat und das laut Quelle am 1. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wobei die neue Förderung zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ersetzt der Gesetzgeber die in die Jahre gekommene Riester-Rente im Neugeschäft durch ein kapitalmarktorientiertes System: das Altersvorsorgedepot (AVD). Der eigentliche Paukenschlag für Dich als Selbstständigen, Freiberufler oder Gesellschafter-Geschäftsführer steckt dabei weniger im Produkt selbst als in der Frage, wer künftig überhaupt mitmachen darf.
Bislang war die Zulagenförderung faktisch an eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Wer als Einzelunternehmer, Freiberufler oder nicht rentenversicherungspflichtiger GmbH-Geschäftsführer arbeitete, blieb außen vor, selbst wenn er wollte. Ab 2027 fällt diese Hürde. Ein längst überfälliger Strukturfehler in der deutschen Vorsorgelandschaft wird beseitigt.
Was das Altersvorsorgedepot vom klassischen Riester-Produkt unterscheidet
Das AVD verzichtet auf den teuren Garantiezwang der alten Riester-Welt. Statt einer 100-prozentigen Beitragsgarantie kann Dein Kapital vollständig in Aktien-ETFs und offene Investmentfonds fließen, solange diese nach der europäischen PRIIPs-Verordnung in die Risikoklassen 1 bis 5 fallen. Einzelaktien, Kryptowährungen und Derivate außerhalb regulierter Fonds bleiben ausgeschlossen, Klumpenrisiken und Spekulation sind also nicht das Ziel.
Für das gesetzlich vorgeschriebene Standarddepot gilt zudem eine Effektivkosten-Obergrenze von 1,0 % pro Jahr, ein direkter Gegenentwurf zu den teils exzessiven Verwaltungskosten, die der Riester-Rente ihren schlechten Ruf eingebracht haben. Ein Anbieterwechsel in den ersten fünf Vertragsjahren ist auf maximal EUR 150,00 gedeckelt, danach vollständig kostenfrei.
Wer ab 2027 förderberechtigt ist
Unmittelbar förderberechtigt sind ab dem Veranlagungszeitraum 2027 alle Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erzielen. Weitere formale Voraussetzungen gibt es praktisch nicht: Du musst lediglich die entsprechenden Gewinneinkünfte erzielen, eine Einkommensteuererklärung abgeben und darfst das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Damit öffnet sich das System vollständig auch für Berufsgruppen, die bislang über berufsständische Versorgungswerke abgesichert waren, etwa verkammerte Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten und Steuerberater. Für sie ist das AVD eine echte Alternative abseits der oft als starr empfundenen Basisrente.
Wie die Zulage berechnet wird
Die maximale förderfähige Einzahlung liegt bei EUR 1.800,00 pro Kalenderjahr. Die staatliche Grundzulage von bis zu EUR 540,00 setzt sich zweistufig zusammen:
- Erste Förderstufe: Für die ersten EUR 360,00 Eigenbeitrag gibt es 50 % Zulage, maximal EUR 180,00.
- Zweite Förderstufe: Für Eigenbeiträge zwischen EUR 361,00 und EUR 1.800,00 gibt es 25 % Zulage, bis zu weiteren EUR 360,00.
- Mindesteigenbeitrag: Um überhaupt einen Förderanspruch zu begründen, musst Du mindestens EUR 120,00 pro Jahr einzahlen.
- Kinderzulage: 100 % auf den Eigenbeitrag, gedeckelt bei EUR 300,00 je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr.
- Berufseinsteigerbonus: Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, erhält im ersten Beitragsjahr einmalig EUR 200,00 zusätzlich.
Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG für Dich vorteilhafter ist. Bei hohem Grenzsteuersatz erstattet Dir das Finanzamt die Differenz zwischen Steuerersparnis und bereits gewährter Zulage direkt über den Steuerbescheid.
Der Preis der Förderung: Bindung bis zur Rente
Der Kapitalzugriff ist frühestens mit 62 beziehungsweise 65 Jahren möglich, je nach Ausgestaltung (Gesetz prüfen). Eine vorzeitige, nicht wohnungswirtschaftliche Verwendung gilt als schädlich und führt zur vollständigen Rückzahlung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile inklusive Nachversteuerung der Kursgewinne. Das AVD eignet sich damit ausdrücklich nicht als Liquiditätsreserve für Dein Unternehmen. Dafür bleibt weiterhin ein freies, ungebundenes Depot oder eine Tagesgeldreserve der richtige Baustein.
Ob sich das AVD für Dich konkret rechnet, hängt stark von Deinem Alter, Deinem erwarteten Einkommen im Ruhestand und Deiner Krankenversicherungssituation ab. Genau diese Fragen greifen wir in den nächsten Beiträgen dieser Reihe im Detail auf.
Häufige Fragen
Können Selbstständige ab 2027 das Altersvorsorgedepot mit Förderung nutzen?
Wie hoch ist die staatliche Zulage beim Altersvorsorgedepot?
Kann ich mir mein Geld aus dem Altersvorsorgedepot vorzeitig auszahlen lassen?
Rechtsstand: Oktober 2026, bezogen auf das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026, Nr. 156) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.