Glossar / Pfändungsschutz
Pfändungsschutz
Pfändungsschutz sind gesetzliche Grenzen, die Schuldnern Einkommen, Kontoguthaben und Altersvorsorge in bestimmtem Umfang erhalten. Für Selbstständige ist er ein Teil der Asset Protection, des Schutzes privater Vermögenswerte.
Was schützt das Gesetz?
Der Pfändungsschutz soll verhindern, dass ein Gläubiger Dir alles nimmt. Für Arbeitseinkommen bestimmt § 850c ZPO Freigrenzen. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag EUR 1.587,40 für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Das Bundesministerium der Justiz passt die Beträge regelmäßig an und macht sie im Bundesgesetzblatt bekannt. Auf einem Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO) bleibt ein Guthaben bis zu einer Grenze verfügbar.
In der Insolvenz gehören unpfändbare Gegenstände nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 InsO). Das gilt auch für den Schutz nach §§ 851c und 851d ZPO. Ein freies Wertpapierdepot ist dagegen nicht geschützt.
Schutz für Altersvorsorge
Für Beträge, die Du zur Alterssicherung ansammelst, gilt § 851c Abs. 2 ZPO. Danach sind Sparbeträge bis zu EUR 6.000,00 jährlich vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und bis zu EUR 7.000,00 jährlich vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr unpfändbar, insgesamt höchstens EUR 340.000,00. Übersteigt der Rückkaufwert den unpfändbaren Betrag, bleiben drei Zehntel des überschießenden Teils unpfändbar. Ob das Altersvorsorgedepot und andere Verträge im Einzelnen unter diesen Schutz fallen, hängt von der Zertifizierung und den Vertragsbedingungen ab.
Der Schutz hat Grenzen. Zahlungen, mit denen Gläubiger benachteiligt werden sollen, kann ein Insolvenzverwalter nach § 133 InsO anfechten. Der Zeitraum reicht grundsätzlich bis zu zehn Jahre zurück, bei Sicherung oder Befriedigung eines Gläubigers bis zu vier Jahre. Seriöse Asset Protection beruht deshalb auf langfristigem, laufendem Aufbau und nicht auf kurzfristigen Verschiebungen.
Fiktives Beispiel: Ein selbstständiger Handwerker hat über Jahre in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Nach den jährlichen Obergrenzen beträgt sein unpfändbarer Betrag vereinfacht EUR 150.000,00, der Rückkaufwert liegt bei EUR 200.000,00. Von dem überschießenden Teil von EUR 50.000,00 bleiben drei Zehntel, also EUR 15.000,00, unpfändbar. Gläubiger könnten auf EUR 35.000,00 zugreifen. Wäre das Geld in einem freien Depot gelegen, wären dagegen alle EUR 200.000,00 angreifbar gewesen.
Typische Fehler und Risiken
- Kurz vor einer Krise werden ungewöhnlich hohe Beträge in geschützte Verträge eingezahlt. Der Insolvenzverwalter kann das anfechten.
- Der Vertrag erfüllt die Voraussetzungen nicht, etwa weil er nicht zertifiziert ist. Dann greift der Schutz nach §§ 851c und 851d ZPO nicht.
- Der Rückkaufwert übersteigt die Grenzen. Der überschießende Teil ist nur zu drei Zehnteln geschützt.
- Ein freies Wertpapierdepot oder Guthaben auf dem Girokonto wird als sicher angesehen. Beides ist nicht oder nur eingeschränkt geschützt.
- Die Freigrenzen werden veraltet angewendet. Die Beträge ändern sich regelmäßig, zuletzt zum 1. Juli 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Ist mein Altersvorsorgevermögen vor Gläubigern sicher?
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du als Selbstständiger oder Gesellschafter persönlich haftest und Deine Altersvorsorge von Anfang an so aufbauen willst, dass sie im Ernstfall geschützt ist.
Auch gesucht als: Asset Protection · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.