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Pfändungsschutz ist kein Bonus, er ist der Punkt: Das Altersvorsorgedepot als Asset-Protection-Tool

Veröffentlicht am 5. Oktober 2026 · Aktualisiert am 9. Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Angestellte sind über die gesetzliche Rentenversicherung und unverfallbare Betriebsrenten-Anwartschaften weitgehend vor dem Verlust ihrer Altersvorsorge geschützt. Als Selbstständiger trägst Du dieses Risiko allein, es sei denn, Du baust gezielt vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Dein Altersvorsorgedepot bei einer Insolvenz vor Gläubigern geschützt ist, ist nicht abschließend belegt und hängt von Zertifizierung, Vertragsbedingungen und Umsetzung des Gesetzes ab.
  • Ein freies Depot fällt im Insolvenzfall dagegen vollständig in die Insolvenzmasse, ein Schutz nach §§ 851c, 851d ZPO kommt nur für zertifizierte Altersvorsorge in Betracht.
  • Soweit der Schutz greift, sind jährlich bis zu EUR 6.000,00 beziehungsweise EUR 7.000,00 und insgesamt höchstens EUR 340.000,00 geschützt, ab Rentenbeginn gelten die regulären Pfändungsfreigrenzen.
  • Kurz vor einer Krise geleistete, ungewöhnlich hohe Einzahlungen kann der Insolvenzverwalter anfechten, der Schutz wirkt nur bei organisch über die Jahre aufgebauter Vorsorge.

Warum ein freies Depot im Ernstfall keinen Schutz bietet

Gerät ein Einzelunternehmer, Freiberufler oder persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft in eine Insolvenz, fällt ein privates, ungebundenes Wertpapierdepot ausnahmslos und vollständig in die Insolvenzmasse. Jahrzehntelang angespartes Vermögen kann so von einem Tag auf den anderen liquidiert werden, ganz unabhängig davon, wie gut die Rendite über die Jahre war.

Für zertifizierte Altersvorsorge kommt ein gesetzlicher Schutz vor genau diesem Zugriff in Betracht, beim Altersvorsorgedepot bei einer Aktienquote von bis zu 100 %. Ob und wie weit dieser Schutz beim Altersvorsorgedepot tatsächlich greift, ist nicht abschließend belegt und hängt von der Umsetzung des Gesetzes und vom Vertrag ab. Soweit er greift, kann er der eigentliche Grund sein, warum sich das AVD für Selbstständige lohnt, selbst wenn die reine Renditerechnung gegen den geförderten Teil spricht.

Die gesetzliche Grundlage: § 851c ZPO

Für zertifizierte Altersvorsorge, etwa Riester-Verträge, gelten §§ 851c und 851d der Zivilprozessordnung. Ob das AVD im Einzelnen unter diese Vorschriften fällt, ist nicht belegt und hängt von der Zertifizierung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, den Vertragsbedingungen und der Umsetzung des Gesetzes ab. Auch die Voraussetzungen des § 851c Abs. 1 ZPO, etwa eine lebenslange Rente ohne Kapitalleistung, solltest Du im Einzelfall prüfen. Lass das vor Vertragsabschluss klären. Soweit der Schutz nach § 851c Abs. 2 ZPO eingreift, gilt Folgendes:

Wie viel Kapital konkret geschützt ist

Die nach § 851c Abs. 2 ZPO geschützten Ansparbeträge sind altersabhängig gestaffelt und sollen verhindern, dass kurzfristig unverhältnismäßig hohe Summen dem Gläubigerzugriff entzogen werden:

  • 18. bis 27. Lebensjahr: jährlich bis zu EUR 6.000,00 pfändungsgeschützt.
  • 28. bis 67. Lebensjahr: jährlich bis zu EUR 7.000,00 pfändungsgeschützt.
  • Absoluter Deckel: Das geschützte Gesamtkapital ist auf EUR 340.000,00 begrenzt.
  • Über dem Deckel: Übersteigt der Rückkaufwert den unpfändbaren Betrag, bleiben drei Zehntel (30 %) des überschießenden Betrags unpfändbar. Das gilt nicht für den Teil des Rückkaufwerts, der das Dreifache des Gesamtbetrags von EUR 340.000,00 übersteigt, also EUR 1.020.000,00.

Ab dem Renteneintritt wandelt sich der Schutz des Kapitalstocks in einen Schutz der laufenden Auszahlungen: Diese unterliegen dann den regulären Pfändungsfreigrenzen für Einkommen nach § 850c ZPO, seit dem 1. Juli 2026 EUR 1.587,40 netto monatlich als Grundbetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten (laut Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die das Bundesministerium der Justiz regelmäßig anpasst).

Was Du beachten musst: Kein Last-Minute-Schutz

Insolvenzanfechtung: Zahlst Du kurz vor einer absehbaren Unternehmenskrise ungewöhnlich hohe Beträge ein, selbst innerhalb der gesetzlichen Grenzen, um Liquidität gezielt dem Gläubigerzugriff zu entziehen, kann der Insolvenzverwalter diese Einzahlungen wegen Gläubigerbenachteiligungsabsicht anfechten und rückabwickeln lassen. Der Schutz wirkt nur bei organisch über die Jahre aufgebauter Vorsorge.

Genau deshalb lohnt es sich, das AVD frühzeitig und kontinuierlich zu besparen statt erst dann, wenn sich am wirtschaftlichen Horizont bereits Probleme abzeichnen.

Vererbbarkeit: Ein weiterer Vorteil gegenüber der Basisrente

Während das Kapital in einer Basisrente (Rürup) beim Tod des Versicherten im Regelfall verfällt oder nur eng begrenzt an den Ehegatten weitergegeben werden kann, ist das AVD in der Ansparphase grundsätzlich vererbbar.

  • Vererbung an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner: Das Kapital kann vollständig förderunschädlich, also inklusive aller Zulagen und Steuervorteile, auf dessen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
  • Vererbung an sonstige Erben, etwa Kinder: Das Depot kann liquidiert werden, gilt dann aber als schädliche Verwendung. Die Erben müssen die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, der bereinigte Restbetrag fließt frei in den Nachlass.

Fazit: Nicht jede Rechnung lässt sich in Prozent ausdrücken

Selbst wenn die isolierte Rendite-Steuer-Betrachtung für einen gut verdienenden Unternehmer, wie im vorherigen Beitrag dieser Reihe beschrieben, marginal negativ ausfällt, verändert sich das Bild, sobald Du einen möglichen Pfändungsschutz mit einrechnest. Das AVD ist dann keine reine Renditemaximierung mehr, sondern kann, soweit der Schutz nach §§ 851c, 851d ZPO tatsächlich greift, eine Art Haftungspolice für das Existenzminimum im Alter sein, deren Preis im leichten Renditeverlust gegenüber einem komplett freien Depot besteht.

Häufige Fragen

Ist mein Altersvorsorgedepot bei einer Insolvenz vor Gläubigern geschützt? ▼
Das ist nicht abschließend belegt. Für zertifizierte Altersvorsorge kommt ein Schutz nach §§ 851c, 851d ZPO in Betracht. Ob das Altersvorsorgedepot darunter fällt, hängt von der Zertifizierung, den Vertragsbedingungen und der Umsetzung des Gesetzes ab. Lass das vor Vertragsabschluss klären. Ein freies Depot fällt dagegen vollständig in die Insolvenzmasse.
Wie viel Kapital wäre nach § 851c ZPO pfändungsgeschützt? ▼
Soweit der Schutz greift, sind jährlich bis zu EUR 6.000,00 (18. bis 27. Lebensjahr) beziehungsweise bis zu EUR 7.000,00 (28. bis 67. Lebensjahr) geschützt, insgesamt höchstens EUR 340.000,00. Vom überschießenden Rückkaufwert bleiben drei Zehntel unpfändbar, nicht jedoch der Teil über EUR 1.020.000,00. Ab Rentenbeginn gelten die regulären Pfändungsfreigrenzen.
Kann ich kurz vor einer Unternehmenskrise noch Geld ins Altersvorsorgedepot einzahlen, um es zu schützen? ▼
Davon ist abzuraten. Zahlst Du kurz vor einer absehbaren Krise ungewöhnlich hohe Beträge ein, um Liquidität dem Gläubigerzugriff zu entziehen, kann der Insolvenzverwalter die Einzahlungen wegen Gläubigerbenachteiligungsabsicht anfechten und rückabwickeln lassen. Der Schutz wirkt nur bei organisch über die Jahre aufgebauter Vorsorge.

Rechtsstand: Oktober 2026, bezogen auf das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026, Nr. 156) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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