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Glossar / Entnahme

GLOSSAR · BUCHFÜHRUNG & JAHRESABSCHLUSS

Entnahme

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Eine Entnahme (Privatentnahme) liegt vor, wenn Du Geld, Waren oder Nutzungen aus dem Betrieb für private Zwecke verwendest. Geldentnahmen ändern den Gewinn nicht, Sachentnahmen können ihn erhöhen.

Was bedeutet Entnahme?

Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter, die Du dem Betrieb für Dich, Deinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke entnimmst. Dazu zählen Bargeld, Waren, Erzeugnisse sowie Nutzungen und Leistungen. Man spricht auch von einer Privatentnahme. Entnahmen gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern. Bei einer GmbH gibt es keine Entnahme. Zahlungen an Gesellschafter sind dort Gewinnausschüttungen, Darlehen oder verdeckte Gewinnausschüttungen. Das Gegenstück ist die Einlage, bei der Du Werte aus dem Privatvermögen in den Betrieb einbringst.

Bewertet wird die Entnahme grundsätzlich mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw gibt es besondere Regeln. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, setzt Du je Monat 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises an. Alternativ setzt Du bei ordnungsgemäßem Fahrtenbuch die auf Privatfahrten entfallenden Kosten an. Für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge gelten Minderungen des Listenpreises.

Auswirkungen auf Gewinn und Umsatzsteuer

Bei der Bilanzierung werden Entnahmen dem Gewinn wieder hinzugerechnet, sodass sie ihn nicht mindern. Bei der Einnahmenüberschussrechnung bleiben Geldentnahmen ohne Wirkung. Entnimmst Du dagegen Waren, ein Fahrzeug oder ein Grundstück, kann die Differenz zwischen Teilwert und Buchwert, also die stille Reserve, den Gewinn erhöhen.

Außerdem kann die Entnahme von Gegenständen umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe sein (§ 3 Abs. 1b UStG). Dann fällt Umsatzsteuer an, sofern beim Erwerb ein Vorsteuerabzug möglich war. Halte private Entnahmen laufend über ein Privatkonto fest, damit Gewinn und Privatbereich sauber getrennt bleiben.

Fiktives Beispiel: Ein Einzelhändler überweist EUR 3.000,00 vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto. Außerdem nimmt er Waren mit einem Einkaufspreis von EUR 200,00 für den Haushalt aus dem Lager. Die Überweisung ist eine Geldentnahme und verändert den Gewinn nicht. Die Waren sind eine Sachentnahme. Er setzt sie mit dem Teilwert von EUR 200,00 an. Zusätzlich fallen bei 19 Prozent Umsatzsteuer EUR 38,00 an, wenn die Waren dem Regelsteuersatz unterliegen und er Vorsteuer abziehen konnte.

Typische Fehler und Risiken

  • Sachentnahmen werden nicht erfasst. Das Finanzamt kann bei der Prüfung Warenentnahmen hinzuschätzen.
  • Die Privatnutzung des betrieblichen Pkw wird falsch angesetzt. Ein unvollständiges Fahrtenbuch führt dazu, dass das Finanzamt die 1-Prozent-Regel anwendet.
  • Bei der GmbH werden Zahlungen an den Gesellschafter als Entnahme bezeichnet. Rechtlich sind es Ausschüttungen, Darlehen oder verdeckte Gewinnausschüttungen mit eigenen Steuerfolgen.
  • Die Umsatzsteuer auf die Entnahme von Gegenständen wird vergessen. Die Nachzahlung ergibt sich dann erst bei einer Prüfung.
  • Stille Reserven bei der Entnahme eines Grundstücks oder Fahrzeugs werden übersehen. Es entsteht ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn.

Häufige Fragen

Was ist eine Privatentnahme? ▼
Eine Privatentnahme ist jede Verwendung von Geld, Waren, Nutzungen oder Leistungen aus dem Betrieb für private Zwecke. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern wird sie auf dem Privatkonto erfasst. Sie mindert den Gewinn nicht, sondern wird bei der Bilanzierung wieder hinzugerechnet.
Ist eine Entnahme steuerpflichtig? ▼
Geldentnahmen sind nicht steuerpflichtig, der Gewinn bleibt unverändert. Bei Sachentnahmen wie Waren, Fahrzeugen oder Grundstücken kann die Differenz zwischen Teilwert und Buchwert den Gewinn erhöhen. Dazu kann Umsatzsteuer kommen, wenn Gegenstände entnommen werden.
Gibt es bei der GmbH eine Entnahme? ▼
Nein. Eine GmbH ist eine eigene Rechtsperson mit eigenem Vermögen. Zahlungen an Gesellschafter sind deshalb Gewinnausschüttungen, Darlehen oder verdeckte Gewinnausschüttungen. Sie unterliegen eigenen Regeln und Steuerfolgen und sind keine Privatentnahme wie beim Einzelunternehmer.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Waren, Fahrzeuge oder Grundstücke aus dem Betrieb nehmen willst, denn dabei können erhebliche Steuern entstehen.

Auch gesucht als: Privatentnahme · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Passende Leistung
Finanzbuchhaltung
Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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