Glossar / Bilanz
Bilanz
Die Bilanz stellt zum Stichtag das Vermögen (Aktiva) dem Kapital (Passiva) gegenüber. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung bildet sie den Jahresabschluss und dient als Grundlage der Gewinnermittlung.
Was bedeutet Bilanz?
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag. Nach § 266 HGB ist sie in Kontoform aufzustellen. Auf der Aktivseite stehen das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und gegebenenfalls aktive latente Steuern. Auf der Passivseite stehen das Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Beide Seiten ergeben dieselbe Summe.
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt, wie der Gewinn im Lauf des Jahres entstanden ist. Bilanz und GuV bilden zusammen den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften kommt ein Anhang hinzu, bei größeren auch ein Lagebericht.
Handelsbilanz und Steuerbilanz
Die Handelsbilanz folgt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und dient der Information von Gesellschaftern, Banken und anderen Adressaten. Die Steuerbilanz leitest Du daraus ab. Sie berücksichtigt die steuerlichen Bewertungs- und Ansatzvorschriften, die in einzelnen Punkten abweichen. Beide können deshalb unterschiedliche Gewinne ausweisen.
Wer den Gewinn durch Bilanzierung ermittelt, muss Bilanz und GuV elektronisch an das Finanzamt übermitteln (E-Bilanz, § 5b EStG). Abweichungen der Handelsbilanz von den steuerlichen Vorschriften werden durch Zusätze oder eine eigene Steuerbilanz abgebildet.
Wer muss bilanzieren?
Kaufleute müssen nach dem Handelsgesetzbuch Bücher führen und einen Abschluss aufstellen. Kapitalgesellschaften wie die GmbH bilanzieren immer. Einzelkaufleute sind von dieser Pflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als EUR 800.000,00 Umsatzerlöse und EUR 80.000,00 Jahresüberschuss hatten (§ 241a HGB). Steuerlich gilt die Pflicht nach § 141 AO bei einem Gesamtumsatz von mehr als EUR 800.000,00 im Kalenderjahr oder einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als EUR 80.000,00 im Wirtschaftsjahr. Wer unter diesen Grenzen liegt, kann seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Fiktives Beispiel: Eine GmbH weist zum 31. Dezember 2025 folgende Werte aus. Aktiva: Anlagevermögen EUR 120.000,00, Vorräte EUR 30.000,00, Forderungen EUR 45.000,00 und Bankguthaben EUR 25.000,00, zusammen EUR 220.000,00. Passiva: Eigenkapital EUR 90.000,00, Rückstellungen EUR 10.000,00 und Verbindlichkeiten EUR 120.000,00, ebenfalls EUR 220.000,00. Die Bilanzsumme stimmt auf beiden Seiten überein. Der Jahresüberschuss ist im Eigenkapital enthalten und stimmt mit der GuV überein.
Typische Fehler und Risiken
- Die Bilanz wird nicht rechtzeitig aufgestellt. Verspätete Abschlüsse erschweren Bankgespräche und können Zwangsmaßnahmen auslösen.
- Handels- und Steuerbilanz werden nicht abgestimmt. Abweichende Ansätze werden bei der E-Bilanz nicht erläutert.
- Anlagevermögen und Abschreibungen werden unvollständig erfasst. Die Bilanz zeigt dann ein falsches Vermögen.
- Rückstellungen oder Verbindlichkeiten werden vergessen. Das verbessert den Gewinn nur scheinbar und führt zu Nachforderungen.
- Beim Überschreiten der Schwellen wird der Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz verpasst.
Häufige Fragen
Was steht auf der Aktivseite und was auf der Passivseite?
Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Ab wann muss ich eine Bilanz erstellen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du erstmals bilanzieren musst, eine GmbH gründest oder Handels- und Steuerbilanz abstimmen willst. Dann lässt sich der Jahresabschluss rechtzeitig planen.
Auch gesucht als: Handelsbilanz, Steuerbilanz · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.