Glossar / Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber. Die GuV zeigt, wie der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag entstanden ist.
Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung?
Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, ist Teil des Jahresabschlusses neben der Bilanz. Während die Bilanz das Vermögen zu einem Stichtag zeigt, bildet die GuV einen Zeitraum ab, in der Regel das Geschäftsjahr. Die GuV fasst Erträge wie Umsatzerlöse und Aufwendungen wie Material, Personal, Abschreibungen und Zinsen zusammen. Das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag. Er fließt in das Eigenkapital der Bilanz. Die Grundlage steht in § 242 Abs. 2 HGB, das Gliederungsschema für Kapitalgesellschaften in § 275 HGB.
Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren
Für die Gliederung stehen zwei Verfahren zur Wahl, beide in Staffelform. Beim Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten dargestellt, also Material, Personal und Abschreibungen und Bestandsveränderungen werden berücksichtigt. Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen die Herstellungskosten der verkauften Leistungen gegenübergestellt, ergänzt um Vertriebs- und Verwaltungskosten. Das Ergebnis ist in beiden Verfahren gleich. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine verkürzte GuV aufstellen, kleine Gesellschaften können nach § 276 HGB Posten zusammenfassen.
Worauf es in der Praxis ankommt
Steuerlich entsprechen die Aufwendungen der GuV überwiegend den Betriebsausgaben, es gibt aber Abweichungen. Bestimmte Aufwendungen darf das Steuerrecht nicht oder nur teilweise zum Abzug zulassen. Deshalb weicht das steuerliche vom handelsrechtlichen Ergebnis ab. Die GuV muss zur Bilanz passen und wird mit ihr als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt. Eine unterjährige GuV, etwa monatlich, gehört zu den betriebswirtschaftlichen Auswertungen und ist hilfreich für die Steuerung Deines Unternehmens.
Fiktives Beispiel: Eine GmbH erzielt Umsatzerlöse von EUR 500.000,00. Dem stehen Materialaufwand von EUR 200.000,00, Personalaufwand von EUR 150.000,00, Abschreibungen von EUR 30.000,00, sonstige betriebliche Aufwendungen von EUR 70.000,00 und Zinsaufwand von EUR 10.000,00 gegenüber. Das Ergebnis vor Steuern beträgt EUR 40.000,00. Nach Abzug der Ertragsteuern bleibt der Jahresüberschuss, der in das Eigenkapital der Bilanz eingeht.
Typische Fehler und Risiken
- Aufwendungen werden dem falschen Geschäftsjahr zugeordnet, etwa durch fehlende Abgrenzung am Jahresende. Das verfälscht das Ergebnis.
- Das handelsrechtliche Ergebnis wird mit dem steuerlichen Gewinn gleichgesetzt. Nicht abziehbare Betriebsausgaben und andere Abweichungen müssen steuerlich korrigiert werden.
- Die GuV passt nicht zur Bilanz, weil das Jahresergebnis nicht korrekt in das Eigenkapital übernommen wurde.
- Das gewählte Gliederungsverfahren wird ohne Grund gewechselt. Das erschwert den Vergleich mit dem Vorjahr.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?
Was ist das Gesamtkostenverfahren?
Brauche ich als GmbH eine GuV?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Deinen ersten Jahresabschluss vorbereitest, die Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz verstehen willst oder eine monatliche Auswertung aufbauen möchtest.
Auch gesucht als: GuV · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.