Glossar / Größenklassen von Kapitalgesellschaften
Größenklassen von Kapitalgesellschaften
Die Größenklassen nach § 267 und § 267a HGB teilen Kapitalgesellschaften in Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften ein. Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die Zahl der Arbeitnehmer.
Welche Schwellenwerte gelten?
Das HGB knüpft die Pflichten einer Kapitalgesellschaft an ihre Größe. Eingeordnet wird nach drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse der zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag und durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer. Eine Gesellschaft gehört zu einer Klasse, wenn sie mindestens zwei der drei Grenzen nicht überschreitet. Die Regeln gelten auch für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, etwa die typische GmbH & Co. KG (§ 264a HGB).
Seit der Anhebung 2024 gelten diese Werte. Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a Abs. 1 HGB): Bilanzsumme bis EUR 450.000,00, Umsatzerlöse bis EUR 900.000,00, bis zu 10 Arbeitnehmer. Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB): bis EUR 7.500.000,00, bis EUR 15.000.000,00, bis zu 50 Arbeitnehmer. Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB): bis EUR 25.000.000,00, bis EUR 50.000.000,00, bis zu 250 Arbeitnehmer. Wer darüber liegt, ist groß. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften im Sinne von § 264d HGB gelten immer als groß.
Die höheren Werte sind Pflicht für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 begonnen haben, gab es ein Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung. Angehoben wurden nur Bilanzsumme und Umsatzerlöse, die Arbeitnehmergrenzen blieben gleich.
Wie wird gezählt und wann wechselt die Klasse?
Die Bilanzsumme umfasst die Aktivposten A bis E nach § 266 Abs. 2 HGB. Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zählt nicht mit. Für die Arbeitnehmer bildest Du den Durchschnitt aus den Ständen am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Auszubildende zählen nicht, im Ausland Beschäftigte dagegen schon.
Ein Wechsel der Größenklasse tritt nach § 267 Abs. 4 HGB erst ein, wenn die Grenzen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein einmaliger Ausreißer ändert also nichts. Bei Neugründung oder Umwandlung zählt bereits der erste Abschlussstichtag, für bestimmte Formwechsel gilt eine Ausnahme. Reine Beteiligungsgesellschaften ohne Eingriff in die Verwaltung der Beteiligungen können keine Kleinstkapitalgesellschaft sein (§ 267a Abs. 3 HGB).
Welche Folgen hat die Größenklasse?
Kleine Gesellschaften müssen keinen Lagebericht aufstellen. Sie haben für den Jahresabschluss bis zu sechs Monate Zeit, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht (§ 264 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große Gesellschaften stellen innerhalb von drei Monaten auf. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen auf den Anhang verzichten, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen.
Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen der Pflichtprüfung durch einen Abschlussprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB). Ohne Prüfung kann ihr Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Auch bei der Offenlegung gilt: Je kleiner die Gesellschaft, desto weniger muss sie veröffentlichen. Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Bilanz hinterlegen, statt sie bekannt machen zu lassen.
Fiktives Beispiel: Die Muster Technik GmbH aus Offenbach weist zum 31.12.2024 und zum 31.12.2025 jeweils eine Bilanzsumme von rund EUR 6.200.000,00, Umsatzerlöse von rund EUR 18.000.000,00 und durchschnittlich 42 Arbeitnehmer aus. Nach den alten Grenzen von EUR 6.000.000,00 Bilanzsumme und EUR 12.000.000,00 Umsatz lagen zwei Merkmale darüber, die GmbH war mittelgroß. Nach den neuen Werten überschreitet sie nur noch die Umsatzgrenze von EUR 15.000.000,00. Bilanzsumme und Arbeitnehmerzahl bleiben an beiden Stichtagen unter den Grenzen, sie ist also klein. Für 2025 entfallen damit die gesetzliche Abschlussprüfung und der Lagebericht.
Typische Fehler und Risiken
- Nur ein Jahr betrachten. Die Größenklasse ändert sich grundsätzlich erst, wenn die Grenzen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden.
- Mit alten Schwellenwerten arbeiten. Viele Vorlagen und Checklisten nennen noch die Werte vor der Anhebung 2024.
- Arbeitnehmer falsch zählen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der vier Quartalsstichtage, Auszubildende bleiben außen vor.
- Vertragliche Prüfungspflichten übersehen. Gesellschaftsvertrag, Banken oder Fördergeber können eine Prüfung verlangen, auch wenn das HGB sie nicht mehr vorschreibt.
Häufige Fragen
Gelten die Größenklassen auch für Einzelunternehmen?
Zählt bei den Umsatzerlösen das Kalenderjahr?
Wurden auch die Grenzen für Konzernabschlüsse angehoben?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Deine Gesellschaft nahe an einer Schwelle liegt oder durch Wachstum, Umwandlung oder Zukauf die Klasse wechseln könnte. Dann lohnt es sich, die Einordnung über zwei Stichtage sauber zu prüfen und die Pflichten bei Jahresabschluss, Prüfung und Offenlegung rechtzeitig einzuplanen.
Auch gesucht als: Größenklassen HGB, Größenkriterien, Schwellenwerte § 267 HGB, Kleinstkapitalgesellschaft, kleine Kapitalgesellschaft, mittelgroße Kapitalgesellschaft, Betriebsgrößenklassen · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.