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Glossar / GmbH

GLOSSAR · GMBH, HOLDING & MITTELSTAND

GmbH

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Was bedeutet GmbH?

Die GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften und eine juristische Person. Sie ist selbst Trägerin von Rechten und Pflichten, haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen und trennt das Privatvermögen der Gesellschafter vom Unternehmen. Das Stammkapital beträgt mindestens EUR 25.000,00 (§ 5 GmbHG). Bei der Anmeldung müssen mindestens EUR 12.500,00 eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die GmbH entsteht mit der Eintragung im Handelsregister, vorher ist ein notarieller Gesellschaftsvertrag nötig. Eine günstigere Variante ist die UG (haftungsbeschränkt).

Die Gesellschafter bestellen einen oder mehrere Geschäftsführer, die die Gesellschaft vertreten. Sind Gesellschafter und Geschäftsführer dieselbe Person, spricht man vom Gesellschafter-Geschäftsführer. Sein Gehalt ist für die GmbH Betriebsausgabe und beim Empfänger Arbeitslohn.

Besteuerung der GmbH

Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf ihr zu versteuerndes Einkommen, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, sowie Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent liegt die Belastung auf einbehaltene Gewinne bei rund 29,8 Prozent. Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise.

Willst Du Gewinne privat nutzen, besteuert der Gesellschafter die Ausschüttung zusätzlich. Ob sich das im Vergleich zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaft rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmewunsch und Nachfolge ab.

Haftung und Pflichten

Die Haftungsbeschränkung ist kein Freibrief. Persönliche Bürgschaften für Bankkredite sind üblich. Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen persönlich (§ 43 GmbHG), etwa bei verspätetem Insolvenzantrag, den § 15a InsO bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorschreibt. Dazu kommen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten sowie die Pflicht, den Jahresabschluss offenzulegen. Gründung und laufende Kosten sind höher als beim Einzelunternehmen.

Fiktives Beispiel: Zwei Gesellschafter gründen eine GmbH mit EUR 25.000,00 Stammkapital und zahlen bei der Anmeldung EUR 12.500,00 ein. Nach einigen Jahren entstehen Schulden von EUR 80.000,00 und die Gesellschaft wird zahlungsunfähig. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt. Haben sie der Bank jedoch persönliche Bürgschaften gegeben, haften sie für diesen Kredit trotzdem persönlich. Die Haftungsbeschränkung wirkt also nur, soweit keine zusätzliche Einstandspflicht besteht.

Typische Fehler und Risiken

  • Persönliche Bürgschaften für Bank- oder Mietverbindlichkeiten heben die Haftungsbeschränkung praktisch auf.
  • Der Insolvenzantrag wird zu spät gestellt. Der Geschäftsführer kann dann persönlich haften.
  • Zahlungen an Gesellschafter laufen ohne Beschluss oder Vertrag. Es drohen verdeckte Gewinnausschüttungen.
  • Der Jahresabschluss wird nicht fristgerecht offengelegt. Dafür kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
  • Die Gründungs- und Folgekosten werden unterschätzt. Notar, Handelsregister, Buchführung und Jahresabschluss verursachen laufende Kosten.

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH? ▼
Das Stammkapital beträgt mindestens EUR 25.000,00. Bei der Anmeldung müssen insgesamt mindestens EUR 12.500,00 eingezahlt sein, auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel. Wer weniger einbringen möchte, kann eine UG (haftungsbeschränkt) gründen.
Wie wird eine GmbH besteuert? ▼
Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn. Schüttest Du Gewinne an Gesellschafter aus, fällt auf Gesellschafterebene eine weitere Steuer an. Gehälter an Geschäftsführer sind Betriebsausgaben der GmbH.
Haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich? ▼
Grundsätzlich haftet nur die GmbH. Der Geschäftsführer kann aber persönlich haften, wenn er Pflichten verletzt, etwa bei verspätetem Insolvenzantrag oder nicht abgeführten Steuern und Sozialabgaben. Auch persönliche Bürgschaften begründen eine eigene Haftung.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du eine GmbH gründen, aus einem Einzelunternehmen in sie wechseln oder die Vergütung als Gesellschafter-Geschäftsführer gestalten willst. Dann lassen sich Haftung und Steuerbelastung mit Deinen Zahlen vergleichen.

Auch gesucht als: Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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