Glossar / UG (haftungsbeschränkt)
UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, die mit weniger als EUR 25.000,00 Stammkapital gegründet werden kann. Sie muss dafür einen Teil ihres Jahresüberschusses als Rücklage ansparen.
Was bedeutet UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG (haftungsbeschränkt), auch Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH genannt, ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Der Hauptunterschied ist das Stammkapital: Es muss unter dem GmbH-Mindestbetrag von EUR 25.000,00 liegen und kann ab EUR 1,00 betragen. Es muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a GmbHG).
Die Firma muss den Zusatz UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) tragen. Die Haftung ist wie bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Abgrenzung zur GmbH
Die UG muss in der Jahresbilanz eine gesetzliche Rücklage bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden. Ausgeschüttet werden darf nur, was darüber hinaus übrig bleibt. Droht Zahlungsunfähigkeit, muss die Geschäftsführung unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen.
Erhöht die Gesellschaft das Stammkapital auf mindestens EUR 25.000,00, entfällt die Rücklagepflicht. Sie darf dann ihre Firma als UG beibehalten oder als GmbH firmieren. Steuerlich gibt es keinen Unterschied zur GmbH: Auch die UG zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Für die Gründung ist oft ein Musterprotokoll nutzbar, das Notar- und Registerkosten senkt.
Worauf es in der Praxis ankommt
Banken und Geschäftspartner schätzen eine UG wegen des geringen Stammkapitals oft vorsichtig ein und verlangen häufig persönliche Bürgschaften oder Sicherheiten. Bei Verlusten ist ein sehr kleines Stammkapital schnell aufgebraucht. Ob die UG als Einstieg taugt, hängt vom Geschäftsmodell ab.
Fiktives Beispiel: Eine UG wird mit EUR 1.000,00 Stammkapital gegründet und voll eingezahlt. Im ersten Jahr entsteht ein Jahresüberschuss von EUR 8.000,00 ohne Verlustvortrag. Davon muss die UG ein Viertel, also EUR 2.000,00, in die gesetzliche Rücklage einstellen. Höchstens EUR 6.000,00 stehen für eine Ausschüttung oder weitere Rücklagen zur Verfügung. Die Steuern der Gesellschaft sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Typische Fehler und Risiken
- Die gesetzliche Rücklage wird nicht gebildet. Der Jahresabschluss ist dann fehlerhaft und Ausschüttungen können unzulässig sein.
- Das Stammkapital ist zu knapp bemessen. Schon erste Gründungskosten und Anlaufverluste können es aufbrauchen.
- Banken und Vermieter verlangen persönliche Bürgschaften. Die Haftungsbeschränkung greift dann nicht mehr für diese Verbindlichkeiten.
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird die Gesellschafterversammlung nicht einberufen und der Insolvenzantrag verschleppt. Die Geschäftsführer können persönlich haften.
- Eine Sacheinlage wird versucht. Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
Wie viel Stammkapital braucht eine UG?
Kann ich eine UG später in eine GmbH umwandeln?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du zwischen UG und GmbH wählst, die Rücklagepflicht planen oder später auf eine GmbH umstellen willst. Dann lässt sich prüfen, welche Gestaltung für Dein Vorhaben trägt.
Auch gesucht als: Unternehmergesellschaft, Mini-GmbH · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.