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Glossar / Abgeltungsteuer

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Abgeltungsteuer

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer von pauschal 25 Prozent auf private Kapitalerträge. Die Bank behält sie ein und führt sie ab, damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten.

Was bedeutet Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer erfasst private Erträge aus Kapitalvermögen, etwa Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der gesonderte Steuersatz beträgt nach § 32d Abs. 1 EStG 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergeben sich 26,375 Prozent.

Im Alltag heißt sie oft Kapitalertragsteuer 25 Prozent. Genau genommen beschreibt die Kapitalertragsteuer die Erhebungsform: Die Bank behält die Steuer an der Quelle ein und führt sie an das Finanzamt ab. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten und Du musst sie in der Regel nicht in Deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Erträge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, nicht mit Deinem persönlichen Steuersatz.

Sparer-Pauschbetrag und Verlustverrechnung

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt nach § 20 Abs. 9 EStG EUR 1.000,00 pro Person, bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000,00. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Du teilst ihn Deinen Banken über Freistellungsaufträge zu. Tatsächliche Werbungskosten wie Depotgebühren darfst Du daneben nicht abziehen.

Verluste aus Aktienverkäufen verrechnest Du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Die Bank führt dafür Verlustverrechnungstöpfe. Willst Du Verluste über mehrere Banken hinweg nutzen, brauchst Du eine Verlustbescheinigung und die Verrechnung in der Steuererklärung. Dafür gelten Fristen.

Wann Du doch erklären musst oder die Abgeltung nicht greift

Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst Du die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG beantragen. Das Finanzamt wendet dann den günstigeren Tarif an. Erträge ohne inländischen Steuerabzug, etwa von ausländischen Instituten, musst Du in der Steuererklärung angeben. Für Zinsen aus Darlehen an nahestehende Personen gilt die Abgeltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Hältst Du mindestens 25 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, oder mindestens 1 Prozent und übst dort beruflich maßgeblichen unternehmerischen Einfluss aus, kannst Du für Ausschüttungen das Teileinkünfteverfahren beantragen. Dann sind 40 Prozent der Dividende steuerfrei, der Rest unterliegt Deinem persönlichen Steuersatz und zusammenhängende Kosten sind teilweise abziehbar. Der Antrag gilt für das Antragsjahr und vier weitere Jahre.

Gewinne aus Kryptowährungen fallen bei Privatanlegern in der Regel nicht unter die Abgeltungsteuer. Sie sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Liegt der Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter EUR 1.000,00, bleibt er steuerfrei. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Verkauf grundsätzlich steuerfrei, bei Einkünften aus der Nutzung kann sich die Frist verlängern.

Fiktives Beispiel: Du erhältst von Deiner Depotbank Dividenden von EUR 2.000,00 und hast einen Freistellungsauftrag über EUR 500,00 erteilt. Steuerpflichtig sind EUR 1.500,00. Darauf entfallen 25 Prozent Abgeltungsteuer von EUR 375,00 und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag, also EUR 20,63. Die Bank behält insgesamt EUR 395,63 ein, Kirchensteuer nicht eingerechnet. In Deiner Steuererklärung musst Du diese Dividenden grundsätzlich nicht erneut erklären.

Typische Fehler und Risiken

  • Freistellungsaufträge werden bei mehreren Banken so verteilt, dass sie zusammen den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Das kann zu Rückfragen und Nachforderungen führen.
  • Die Günstigerprüfung wird nicht beantragt, obwohl Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Die Bank prüft das nicht für Dich.
  • Ausländische Erträge ohne inländischen Steuerabzug werden nicht erklärt. Es drohen Nachzahlung, Zinsen und gegebenenfalls steuerstrafrechtliche Folgen.
  • Aktienverluste sollen mit Zinsen oder Dividenden verrechnet werden. Das ist nicht zulässig, Aktienverluste mindern nur Aktiengewinne.
  • Der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren wird vergessen. Er muss spätestens mit der Steuererklärung des Jahres gestellt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer? ▼
Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, ohne Kirchensteuer also 26,375 Prozent. Gehörst Du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an, fällt Kirchensteuer an und die Abgeltungsteuer mindert sich rechnerisch leicht. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von EUR 1.000,00 bleiben Erträge steuerfrei.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben? ▼
In der Regel nicht, weil die Steuer bei der Bank abgegolten wird. Angeben musst Du sie, wenn Du die Günstigerprüfung oder das Teileinkünfteverfahren beantragen willst, wenn Erträge von ausländischen Instituten ohne Steuerabzug stammen oder wenn Du Verluste über mehrere Banken verrechnen willst.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung? ▼
Sie lohnt sich, wenn Dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent ist, etwa bei geringem sonstigem Einkommen. Du beantragst sie in der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt wendet dann den günstigeren Tarif an. Der Antrag gilt einheitlich für alle Kapitalerträge des Jahres.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist, Erträge aus dem Ausland erzielst oder Verluste über mehrere Depots hinweg verrechnen willst. Dann lässt sich prüfen, ob Günstigerprüfung oder Teileinkünfteverfahren Vorteile bringen.

Auch gesucht als: Kapitalertragsteuer 25 Prozent · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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