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Glossar / Teileinkünfteverfahren

GLOSSAR · GMBH, HOLDING & MITTELSTAND

Teileinkünfteverfahren

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Im Teileinkünfteverfahren sind 40 Prozent der Dividenden und Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen steuerfrei, 60 Prozent werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dafür sind 60 Prozent der Kosten abziehbar.

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren (kurz Teileinkünfte, auch 60-Prozent-Regel genannt) mildert die Doppelbelastung bei Kapitalgesellschaften. Gewinne der GmbH werden zuerst bei der Gesellschaft versteuert. Schüttet sie aus, kommt beim Gesellschafter die Einkommensteuer hinzu. Nach § 3 Nr. 40 EStG sind deshalb 40 Prozent der Dividenden und der Veräußerungsgewinne aus Anteilen steuerfrei. Die übrigen 60 Prozent werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Im Gegenzug dürfen Betriebsausgaben und Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen zusammenhängen, nach § 3c Abs. 2 EStG nur zu 60 Prozent abgezogen werden.

Das Verfahren gilt zwingend für Anteile im Betriebsvermögen. Es erfasst auch Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen nach § 17 EStG. Der Gesellschafter zahlt damit auf die Ausschüttung keine pauschale Steuer, sondern seine individuelle Einkommensteuer auf 60 Prozent.

Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer?

Hältst Du die Anteile im Privatvermögen, gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kannst Du aber beantragen, stattdessen die Regelbesteuerung mit Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Das setzt eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent voraus oder von mindestens 1 Prozent, wenn Du beruflich für die Gesellschaft tätig bist und maßgeblichen unternehmerischen Einfluss hast. Nach einem Widerruf des Antrags ist für dieselbe Beteiligung kein neuer Antrag mehr möglich.

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf Deine Steuer angerechnet. Ob das Teileinkünfteverfahren günstiger ist, hängt von Deinem Steuersatz ab. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent beträgt die Belastung der Ausschüttung effektiv 18 Prozent, bei 42 Prozent rund 25,2 Prozent, jeweils ohne Solidaritätszuschlag. Je niedriger Dein Steuersatz, desto eher lohnt sich der Antrag. Auch der teilweise Kostenabzug kann den Ausschlag geben.

Fiktives Beispiel: Eine Gesellschafterin hält 100 Prozent der Anteile an ihrer GmbH im Privatvermögen. Die GmbH schüttet EUR 100.000,00 aus und behält EUR 25.000,00 Kapitalertragsteuer zuzüglich EUR 1.375,00 Solidaritätszuschlag ein. Auf Antrag unterliegen nur EUR 60.000,00 der Einkommensteuer. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 Prozent auf diesen Betrag ergeben sich EUR 18.000,00, ohne Solidaritätszuschlag. Bei einem Satz von 42 Prozent wären es EUR 25.200,00, also kaum weniger als die Abgeltungsteuer von EUR 25.000,00. Die einbehaltene Steuer wird angerechnet, der Unterschied bei der Veranlagung erstattet oder nachgezahlt.

Typische Fehler und Risiken

  • Der Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG wird nicht gestellt oder nicht rechtzeitig geprüft. Dann bleibt es bei der Abgeltungsteuer, auch wenn die Regelbesteuerung günstiger wäre.
  • Die Voraussetzungen für den Antrag sind nicht erfüllt. Bei Beteiligungen unter 25 Prozent muss die berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden, sonst wird der Antrag abgelehnt.
  • Der Abzug von Kosten wird übersehen oder falsch berechnet. Schuldzinsen für die Anteile sind nur zu 60 Prozent abziehbar.
  • Der Widerruf des Antrags wird nicht bedacht. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für dieselbe Beteiligung ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Was bedeutet 60-Prozent-Regel bei der GmbH? ▼
60 Prozent der Dividenden und Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, 40 Prozent sind steuerfrei. Dafür sind Kosten, die damit zusammenhängen, nur zu 60 Prozent abziehbar. Das Verfahren heißt Teileinkünfteverfahren.
Wann kann ich das Teileinkünfteverfahren beantragen? ▼
Bei Anteilen im Privatvermögen kannst Du es nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG beantragen, wenn Du mindestens 25 Prozent hältst oder mindestens 1 Prozent und beruflich für die GmbH tätig bist. Anteile im Betriebsvermögen unterliegen ihm ohne Antrag.
Ist das Teileinkünfteverfahren günstiger als die Abgeltungsteuer? ▼
Nicht immer. Bei niedrigem persönlichem Steuersatz meistens ja, bei hohem Steuersatz kaum. Entscheidend sind Dein Einkommen, die Höhe der Ausschüttung und Kosten für die Beteiligung. Eine Vergleichsrechnung für den Veranlagungszeitraum schafft Klarheit.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, bevor Du eine Ausschüttung planst oder den Antrag auf Teileinkünfteverfahren stellst. Gemeinsam lässt sich die Variante mit der geringeren Belastung ermitteln.

Auch gesucht als: Teileinkünfte, 60-Prozent-Regel · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Spezialisierung: Mittelstand
Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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