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Glossar / Gewinnausschüttung

GLOSSAR · GMBH, HOLDING & MITTELSTAND

Gewinnausschüttung

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Eine Gewinnausschüttung ist die Auszahlung von Gewinn einer GmbH an ihre Gesellschafter auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses. Beim Gesellschafter ist sie steuerpflichtiger Kapitalertrag.

Was bedeutet Gewinnausschüttung?

Mit einer Gewinnausschüttung, auch Dividende GmbH oder kurz Ausschüttung genannt, zahlt eine Kapitalgesellschaft Teile ihres Gewinns an die Gesellschafter aus. Grundlage ist ein Gesellschafterbeschluss über die Verwendung des Ergebnisses (§ 29 GmbHG). Verteilt wird nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Die GmbH darf nicht auszahlen, was zur Erhaltung des Stammkapitals nötig ist (§ 30 GmbHG).

Ausgeschüttet wird Gewinn, der bereits bei der GmbH besteuert wurde. Es gibt also zwei Besteuerungsebenen: Erst trägt die Gesellschaft Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, dann besteuert der Empfänger die Ausschüttung.

Besteuerung beim Gesellschafter

Die GmbH behält bei der Auszahlung an Privatpersonen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ein und führt sie ab. Bei Privatanlegern gilt sie als Abgeltungsteuer. Hältst Du mindestens 25 Prozent der Anteile, oder mindestens 1 Prozent bei beruflicher Tätigkeit für die GmbH, kannst Du das Teileinkünfteverfahren beantragen: Dann sind 40 Prozent der Ausschüttung steuerfrei, der Rest wird mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Ist der Gesellschafter selbst eine Kapitalgesellschaft, etwa eine Holding, sind die Ausschüttungen zu 95 Prozent von der Körperschaftsteuer befreit, 5 Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b KStG). Gewerbesteuerlich gilt Entsprechendes bei einer Beteiligung von mindestens 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums. Die Befreiung nach § 8b KStG setzt eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent zu Beginn des Kalenderjahres voraus, bei kleineren Beteiligungen ist die Dividende voll steuerpflichtig. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Holding angerechnet oder erstattet, auf Antrag kann der Abzug unter Voraussetzungen unterbleiben.

Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Eine offene Ausschüttung folgt einem Beschluss und trifft alle Gesellschafter nach ihrer Beteiligung. Eine Verdeckte Gewinnausschüttung dagegen ist ein Vorteil an einen Gesellschafter, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und außerhalb dieses Verfahrens fließt, etwa ein überhöhtes Gehalt. Sie wird dem Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Dokumentiere Auszahlungen an Gesellschafter deshalb immer mit Beschluss und Vertrag.

Fiktives Beispiel: Die Muster-GmbH hat einen Gewinn nach Steuern von EUR 70.000,00 und schüttet ihn vollständig an eine natürliche Person als einzigen Gesellschafter aus. Sie behält 25 Prozent Kapitalertragsteuer von EUR 17.500,00 und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag von EUR 962,50 ein, zusammen EUR 18.462,50. Ausgezahlt werden EUR 51.537,50, Kirchensteuer nicht eingerechnet. Hält eine Holding mit 100 Prozent die Anteile, sind EUR 66.500,00 steuerfrei und EUR 3.500,00 steuerpflichtig. Bei rund 30 Prozent Steuerbelastung sind das etwa EUR 1.050,00.

Typische Fehler und Risiken

  • Es gibt keinen oder einen fehlerhaften Gewinnverwendungsbeschluss. Die Auszahlung gilt dann nicht als offene Ausschüttung und kann als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.
  • Die GmbH zahlt aus, obwohl das Stammkapital dadurch angegriffen wird. Das verstößt gegen § 30 GmbHG und kann zur Rückzahlung führen.
  • Bei einer Holding wird die Mindestbeteiligung von 10 Prozent (Körperschaftsteuer) oder 15 Prozent (Gewerbesteuer) zu Beginn des Jahres verfehlt. Die Dividende ist dann voll steuerpflichtig.
  • Der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren wird vergessen oder zu spät gestellt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen.
  • Die Liquidität wird falsch geplant, weil die einbehaltene Kapitalertragsteuer bei der Holding erst später angerechnet oder erstattet wird.

Häufige Fragen

Wie wird eine Gewinnausschüttung versteuert? ▼
Bei Privatpersonen mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, die als Abgeltungsteuer gilt. Auf Antrag ist in bestimmten Fällen das Teileinkünfteverfahren möglich. Bei einer Kapitalgesellschaft als Empfänger sind die Ausschüttungen bei ausreichender Beteiligung zu 95 Prozent körperschaftsteuerfrei.
Wer entscheidet über die Ausschüttung? ▼
Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Verwendung des Ergebnisses. Ohne Beschluss gibt es keine offene Ausschüttung. Wie die Auszahlung verteilt wird, richtet sich nach den Geschäftsanteilen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt.
Was ist der Unterschied zur verdeckten Gewinnausschüttung? ▼
Die Gewinnausschüttung ist offen beschlossen. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vorteil an den Gesellschafter ohne ordnungsgemäßen Beschluss, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, etwa ein überhöhtes Gehalt. Steuerlich wird sie dem Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Gewinne aus Deiner GmbH entnehmen willst, eine Holding-Struktur erwägst oder Auszahlungen an Gesellschafter sauber dokumentieren möchtest. Dann lässt sich die Gesamtbelastung für Deine Zahlen berechnen.

Auch gesucht als: Dividende GmbH, Ausschüttung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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