Glossar / Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung ermittelt den Unternehmenswert zu einem Stichtag, meist über das Ertragswertverfahren. Anlass sind Verkauf, Nachfolge, Abfindung, Schenkung oder Erbschaft.
Was bedeutet Unternehmensbewertung?
Die Unternehmensbewertung bestimmt den Unternehmenswert zu einem Stichtag. Anlässe sind Kauf und Verkauf, der Wechsel von Gesellschaftern, Abfindungen, die Unternehmensnachfolge sowie Schenkung und Erbschaft. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren für den Verkauf gibt es nicht. Stattdessen stehen mehrere anerkannte Methoden nebeneinander.
Das Ertragswertverfahren leitet den Wert aus den künftig nachhaltig erzielbaren Erträgen ab und kapitalisiert sie mit einem Zinssatz. Daneben gibt es Discounted-Cashflow-Verfahren, Multiplikatoren aus Vergleichspreisen und den Substanzwert, der die einzelnen Vermögenswerte addiert. Als fachlicher Rahmen dient in der Praxis der Standard IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Er wurde im April 2026 neu gefasst und gilt für Bewertungsstichtage ab dem 8. April 2026. Die Neufassung verlangt unter anderem, dass Planungen auf Plausibilität beurteilt werden.
Bereinigung und Unternehmerlohn
Das Ergebnis taugt nur so viel wie die Datenbasis. Vergangenheitswerte musst Du um Sondereffekte bereinigen, etwa um einmalige Erträge oder Kosten. Bei inhabergeführten Unternehmen ist zusätzlich ein angemessener Unternehmerlohn abzuziehen. Er bildet ab, was ein angestellter Geschäftsführer für dieselbe Arbeit erhielte. Fehlt dieser Abzug, fließt die Arbeitsleistung des Inhabers in den Wert ein und der Unternehmenswert fällt zu hoch aus.
Bewertung im Steuerrecht
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt eigenes Bewertungsrecht. Der gemeine Wert nicht notierter Anteile richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Verkäufe unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, haben Vorrang. Sonst werden die Ertragsaussichten oder eine andere anerkannte Methode herangezogen. Der Wert darf nicht unter dem Substanzwert liegen. Das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) multipliziert den Jahresertrag mit einem Kapitalisierungsfaktor. Der Jahresertrag ist in der Regel der Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre. Das Verfahren darf nur angewendet werden, wenn es nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.
Auch beim Kauf wirkt die Bewertung steuerlich. Der Mehrpreis über dem Buchwert wird auf die einzelnen Wirtschaftsgüter und den Firmenwert verteilt. Die darin enthaltenen stillen Reserven werden damit sichtbar. Stille Reserven sind Teil des Unternehmenswerts. Der Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG). Für Apotheken gelten Besonderheiten, die beim Apothekenwert erläutert sind. Bei der Unternehmensnachfolge hilft eine frühe Bewertung, Kaufpreis und Steuerlast realistisch einzuschätzen.
Fiktives Beispiel: Ein Unternehmen erzielt bereinigt einen nachhaltigen Überschuss von EUR 200.000,00 vor Unternehmerlohn. Für die Mitarbeit des Inhabers werden EUR 80.000,00 abgezogen, nachhaltig bleiben EUR 120.000,00. Bei einem angenommenen Kapitalisierungszinssatz von 10 Prozent ergibt sich ein Ertragswert von EUR 1.200.000,00. Ein Käufer, der mit einem Multiplikator rechnet, kann zu einem deutlich anderen Ergebnis kommen. Deshalb sichert man die Bandbreite meist mit mehreren Verfahren ab.
Typische Fehler und Risiken
- Es wird nur eine Methode oder eine Faustformel verwendet. Käufer und Verkäufer rechnen dann mit unterschiedlichen Zahlen und verhandeln auf unsicherer Grundlage.
- Sondereffekte der Vergangenheit werden nicht bereinigt. Der nachhaltige Ertrag und damit der Wert sind dann überhöht.
- Der Unternehmerlohn fehlt oder ist zu niedrig angesetzt. Der Wert wird bei inhabergeführten Betrieben systematisch zu hoch ausgewiesen.
- Der Bewertungsstichtag und der Standard werden nicht festgelegt. Gerade nach der Neufassung des IDW S 1 ist unklar, welche Fassung gelten soll.
- Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird ungeprüft für die Steuer übernommen, obwohl es zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen kann.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den Wert eines Unternehmens?
Was ist das Ertragswertverfahren?
Warum ist der Unternehmerlohn bei der Bewertung wichtig?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du verkaufen, übergeben oder Anteile übertragen willst. Dann lässt sich prüfen, welche Bewertung für Preis und Steuer belastbar ist.
Auch gesucht als: Unternehmenswert, Ertragswertverfahren · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.