Glossar / Apothekenwert
Apothekenwert
Der Apothekenwert ist der Preis, den Käufer und Verkäufer für eine Apotheke vereinbaren. Es gibt kein gesetzliches Verfahren, in der Praxis kombinieren Beteiligte meist mehrere Bewertungsmethoden.
Wie wird der Apothekenwert ermittelt?
Für die Apothekenbewertung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Methode. In der Praxis stehen drei Ansätze nebeneinander. Das Ertragswertverfahren kapitalisiert die nachhaltig erzielbaren Erträge der Zukunft. Die Cashflow-Vervielfältiger-Methode wendet einen Multiplikator auf den nachhaltigen Cashflow an. Faustformeln, etwa ein Vielfaches des Rohertrags oder Umsatzes, dienen der ersten Plausibilisierung. Bei größeren Transaktionen oder Streitfällen dient der IDW-Standard S 1 als Referenz. Er ist im April 2026 in neuer Fassung erschienen und löst die Fassung von 2008 ab.
Anders als die allgemeine Unternehmensbewertung muss die Apothekenbewertung Besonderheiten berücksichtigen: die gesetzlich geregelte Preisstruktur, den Anteil verschreibungspflichtiger Arzneimittel, den Standort, die Abhängigkeit von einzelnen Ärzten und die Tatsache, dass der Erwerber eine eigene Betriebserlaubnis braucht. Auch gesetzliche Änderungen bei Fixum und Kassenabschlag beeinflussen die Ertragsprognose.
Bereinigung und Steuerfolgen beim Verkauf
Vor jeder Methode bereinigst Du die Datenbasis. Dazu gehören einmalige Erträge aus Corona-Masken, Impfvergütungen und Testungen. Außerdem ziehst Du einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ab, also ein angemessenes Gehalt für die Arbeit des Apothekers. Fehlt dieser Abzug, liegt der Wert zu hoch.
Wer eine Apotheke verkaufen will, erzielt einen Veräußerungsgewinn (§ 16 EStG). Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es auf Antrag einen einmaligen Freibetrag von EUR 45.000,00. Er schmilzt ab einem Gewinn von EUR 136.000,00 ab und entfällt ab EUR 181.000,00. Der übrige Gewinn kann nach der Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) besteuert werden. Alternativ gilt auf Antrag ein ermäßigter Satz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 %, für Gewinne bis EUR 5.000.000,00 (§ 34 Abs. 3 EStG). Diese Ermäßigung gibt es nur einmal im Leben.
Für den Käufer ist der im Kaufpreis enthaltene Firmenwert über 15 Jahre abschreibbar (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG). Bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie kommen erbschaft- und schenkungsteuerliche Fragen hinzu.
Fiktives Beispiel: Eine Apotheke erzielt EUR 3.000.000,00 Umsatz. Das Betriebsergebnis vor Unternehmerlohn beträgt EUR 330.000,00. Nach Abzug von Corona-Sondererträgen von EUR 40.000,00 und eines Unternehmerlohns von EUR 120.000,00 bleiben EUR 170.000,00. Bei einem fiktiven Kapitalisierungszins von 10 % ergibt sich vereinfacht ein Ertragswert von EUR 1.700.000,00. Eine Faustformel von 50 % des Umsatzes liefert EUR 1.500.000,00. Entfallen EUR 900.000,00 des Kaufpreises auf den Firmenwert, schreibt der Käufer jährlich EUR 60.000,00 ab.
Typische Fehler und Risiken
- Der Wert wird nur mit einer Faustformel ermittelt. Verkäufer und Käufer rechnen dann mit verschiedenen Zahlen und die Verhandlung scheitert.
- Corona-Sondererträge werden nicht herausgerechnet. Der Wert ist überhöht und hält einer Prüfung durch Bank oder Käufer nicht stand.
- Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird zu niedrig angesetzt. Ein Teil der persönlichen Arbeitsleistung fließt dann fälschlich in den Wert.
- Die steuerlichen Folgen des Verkaufs werden nicht vorab geprüft. Altersgrenze für Freibetrag und ermäßigten Steuersatz sowie der Zeitpunkt des Verkaufs beeinflussen die Steuer erheblich.
- Die Kaufpreisaufteilung auf Firmenwert, Warenlager und Einrichtung wird nicht dokumentiert. Das beeinflusst Abschreibungen des Käufers und den Gewinn des Verkäufers.
Häufige Fragen
Wie wird der Wert einer Apotheke berechnet?
Wie wird der Gewinn aus dem Verkauf einer Apotheke besteuert?
Kann der Käufer den Firmenwert abschreiben?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Deine Apotheke verkaufen, eine Apotheke übernehmen oder die Unternehmensnachfolge regeln willst. Dann lassen sich Bewertung, Kaufpreisaufteilung und Steuerfolgen frühzeitig aufeinander abstimmen.
Auch gesucht als: Apothekenbewertung, Apotheke verkaufen · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.