ANDERSMACHER
Termin vereinbaren

Glossar / Warenlager der Apotheke

GLOSSAR · APOTHEKEN

Warenlager der Apotheke

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Das Warenlager umfasst alle Arzneimittel und Waren, die die Apotheke zum Verkauf vorrätig hält. Es wird mindestens einmal im Jahr inventarisiert und mit den Anschaffungskosten bewertet.

Was gehört zum Warenlager?

Zum Warenlager zählen verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel, Freiwahlartikel, Ausgangsstoffe für Rezepturen und Hilfsmittel. Es ist Umlaufvermögen. In vielen Apotheken ist es nach dem Apothekenwert der größte Vermögensposten und bindet viel Liquidität. Ein zu großes Lager kostet Zinsen und erhöht das Risiko von Verfall.

Inventur in der Apotheke

Wer bilanziert, muss zum Bilanzstichtag ein Inventar aufstellen (§ 240 HGB). Die Inventur kann als Stichtagsinventur stattfinden oder als permanente Inventur über das Warenwirtschaftssystem. Die permanente Inventur ist zulässig, wenn die Bestände laufend fortgeschrieben und mindestens einmal im Jahr körperlich überprüft werden (§ 241 Abs. 2 HGB). Bei einem Apothekenkauf oder einer Übergabe wird zusätzlich zum Übergabestichtag gezählt.

Bewertung: Einkaufspreis, Rabatte und Verfall

Bewertet wird mit den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das ist der Einkaufspreis abzüglich der Rabatte, Boni und Skonti, die dem Einkauf zuzuordnen sind. Arzneimittel mit abgelaufenem oder kurzem Verfallsdatum, beschädigte Ware und Ladenhüter sind abzuwerten. Handelsrechtlich gilt das Niederstwertprinzip. Steuerlich ist eine Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig, die bei verfallener Ware regelmäßig vorliegt. Für gleichartige Waren erlaubt § 240 Abs. 4 HGB eine Gruppen- oder Durchschnittsbewertung.

Der Wert des Warenlagers wirkt direkt auf den Gewinn: Ein zu hoch angesetzter Bestand erhöht den Rohertrag des Jahres und damit die Steuer, ein zu niedriger Bestand fällt in der Betriebsprüfung auf.

Lagerumschlag als Kennzahl

Wie oft sich das Lager im Jahr umschlägt, zeigt das Verhältnis von Wareneinsatz zu durchschnittlichem Bestand. Ein niedriger Umschlag bindet Kapital, ein sehr hoher kann auf Lieferengpässe hindeuten. Mit monatlichen Bestandsdaten aus der Warenwirtschaft verfolgst Du die Kennzahl im Jahresverlauf, statt sie erst aus dem Jahresabschluss abzulesen.

Fiktives Beispiel: Die Inventur ergibt einen Bestand zu Apothekeneinkaufspreisen von EUR 280.000,00. Rabatte und Skonto des Großhandels mindern die Einkaufspreise im Durchschnitt um 5 %. Mit den tatsächlichen Anschaffungskosten ergibt das EUR 266.000,00. Für Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum werden zusätzlich EUR 4.500,00 abgeschrieben. Das Warenlager steht mit EUR 261.500,00 in der Bilanz.

Typische Fehler und Risiken

  • Der Bestand wird zu Verkaufspreisen statt zu Einkaufspreisen bewertet.
  • Rabatte und Boni des Großhandels werden nicht abgezogen. Das Lager und der Gewinn sind zu hoch.
  • Verfallene Ware bleibt im Bestand, statt ausgebucht zu werden. Die Vernichtung ist nicht dokumentiert.
  • Der Bestand aus der Warenwirtschaft wird ohne Stichproben übernommen, obwohl die körperliche Prüfung fehlt.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Apotheke Inventur machen? ▼
Mindestens einmal im Jahr zum Bilanzstichtag. Statt einer Zählung am Stichtag ist eine permanente Inventur über die Warenwirtschaft möglich, wenn die Bestände mindestens einmal im Jahr körperlich überprüft werden.
Mit welchem Wert wird das Warenlager bewertet? ▼
Mit den Anschaffungskosten, also dem Einkaufspreis abzüglich zuzuordnender Rabatte, Boni und Skonti. Ist der Wert gesunken, etwa wegen Verfalls, wird abgewertet.
Wie wird verfallene Ware behandelt? ▼
Sie wird abgewertet oder ausgebucht. Dokumentiere die Vernichtung, damit die Bestandsminderung in einer Betriebsprüfung nachvollziehbar ist.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll vor der Inventur, bei einem Kauf oder einer Übergabe der Apotheke und wenn der Bestand laut Warenwirtschaft und Buchhaltung auseinanderläuft.

Auch gesucht als: Warenbestand Apotheke, Inventur Apotheke, Lagerbewertung Apotheke · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

VERWANDTE BEGRIFFE
Mehr dazu im Blog
Betriebsprüfung in der Apotheke: Diese Muster lösen bei Prüfern Aufmerksamkeit aus
Passende Leistung
Spezialisierung: Apotheken
Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

Zum Profil von Sidney Nik →