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Glossar / Inventur

GLOSSAR · BUCHFÜHRUNG & JAHRESABSCHLUSS

Inventur

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Die Inventur ist die körperliche und buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Stichtag. Das Ergebnis hältst Du im Inventar fest.

Was ist eine Inventur?

Die Inventur ist die Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert. Das Ergebnis wird im Inventar niedergelegt, einem ausführlichen Verzeichnis. Das Handelsrecht verlangt nach § 240 HGB, dass Kaufleute zu Beginn ihres Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Es ist die Grundlage der Bilanz und damit des Jahresabschlusses. Erfasst werden etwa Waren, Maschinen, Forderungen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten. Bestände zählst Du körperlich, Forderungen und Schulden ermittelst Du anhand von Unterlagen und Saldenbestätigungen.

Welche Inventurverfahren gibt es?

Bei der Stichtagsinventur zählst Du die Bestände zum Abschlussstichtag oder zeitnah um diesen herum. Nach § 241 Abs. 3 HGB darf die Aufnahme auch in einem Zeitraum von drei Monaten vor bis zwei Monaten nach dem Stichtag erfolgen. Die Bestände werden dann auf den Stichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet. Bei der permanenten Inventur nach § 241 Abs. 2 HGB ergibt sich der Bestand laufend aus einer Lagerbuchführung. Zusätzlich lässt § 241 Abs. 1 HGB Stichprobenverfahren mit anerkannten mathematisch-statistischen Methoden zu, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Für regelmäßig ersetzte Gegenstände von geringer Bedeutung erlaubt § 240 Abs. 3 HGB einen Festwert.

Worauf es in der Praxis ankommt

Dokumentiere die Zählung durch Zählprotokolle oder Erfassungslisten, damit sie nachvollziehbar bleibt. Anschließend bewertest Du die Bestände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, falls niedriger, mit dem niedrigeren Wert nach den Bewertungsregeln. Die Inventurunterlagen gehören zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Auch das Anlagevermögen wird erfasst, bei beweglichen Gegenständen kann ein ordnungsgemäß geführtes Verzeichnis die körperliche Aufnahme ersetzen. Einzelkaufleute, die die Grenzen des § 241a HGB nicht überschreiten, sind von der Inventur befreit. Bei der Einnahmenüberschussrechnung entfällt die Inventur im engeren Sinn.

Fiktives Beispiel: Ein Online-Händler zählt zum 31. Dezember seinen Lagerbestand. Er findet 500 Stück eines Artikels mit Einkaufspreis von EUR 12,00 und 300 Stück eines zweiten Artikels mit Einkaufspreis von EUR 8,50. Der Wert des Vorratsvermögens beträgt damit 500 x EUR 12,00 plus 300 x EUR 8,50, also EUR 6.000,00 plus EUR 2.550,00, zusammen EUR 8.550,00. Dieser Wert geht in Inventar und Bilanz ein.

Typische Fehler und Risiken

  • Die Zählung wird nicht protokolliert. Der Prüfer kann den Bestand dann nicht nachvollziehen und das Finanzamt kann Zuschätzungen vornehmen.
  • Beim Verfahren mit verlegtem Stichtag fehlt die Fortschreibung oder Rückrechnung auf den Abschlussstichtag.
  • Unfertige Erzeugnisse, Ware unterwegs oder Kommissionsware werden vergessen oder falsch zugeordnet.
  • Veraltete oder beschädigte Ware wird zum vollen Einkaufspreis bewertet, obwohl der Wert niedriger ist.

Inventur in der Apotheke

In Apotheken ist das Warenlager nach dem Apothekenwert oft der größte Vermögensposten. Viele Apotheken nutzen die permanente Inventur über das Warenwirtschaftssystem. Wie Bestand, Rabatte und verfallene Ware bewertet werden, erklären wir unter Warenlager der Apotheke.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventar? ▼
Die Inventur ist der Vorgang der Bestandsaufnahme, das Inventar ist das schriftliche Ergebnis, ein Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Mengen und Werten. Aus dem Inventar wird die Bilanz abgeleitet.
Welche Inventurverfahren sind zulässig? ▼
Zulässig sind die Stichtagsinventur, die zeitlich verlegte Inventur, die permanente Inventur und bestimmte Stichprobenverfahren. Welches Verfahren passt, hängt vom Betrieb und den Beständen ab. Entscheidend ist, dass das Verfahren ordnungsmäßig angewendet und dokumentiert wird.
Muss ich als Freiberufler eine Inventur machen? ▼
Wer den Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, braucht keine Inventur im handelsrechtlichen Sinn. Ein Verzeichnis für bestimmte Anlagegüter ist trotzdem zu führen, damit Abschreibungen nachvollziehbar bleiben. Bei Bilanzierung ist eine Inventur dagegen Pflicht, ebenso wie bei freiwilliger Buchführung.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du ein Lager mit größeren Beständen hast, das Inventurverfahren wechseln willst oder zum ersten Mal bilanzierst.

Auch gesucht als: Inventar, Stichtagsinventur · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Jahresabschluss
Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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