Glossar / Warenwirtschaftssystem
Warenwirtschaftssystem
Das Warenwirtschaftssystem (WaWi) verwaltet in der Apotheke Einkauf, Lager und Verkauf und liefert Daten für Kasse, Rezeptabrechnung und Buchhaltung. Steuerlich sind diese Daten aufbewahrungspflichtig.
Was bedeutet Warenwirtschaftssystem?
Ein Warenwirtschaftssystem, kurz WaWi, verwaltet Bestellungen, Wareneingänge, Großhandelsrechnungen, Lagerbestand, Verkäufe und Retouren. In der Apotheke ist es mit der Kasse und der Rezeptabrechnung verbunden. Es gibt mehrere Anbieter. Hier geht es um das Prinzip, nicht um einen Vergleich.
Steuerlich gehören die Daten zu den aufbewahrungspflichtigen digitalen Unterlagen (§ 147 AO), die bei einer Außenprüfung zugänglich sein müssen. Die Kasse muss zudem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung arbeiten (§ 146a AO).
Schnittstelle zur Buchhaltung
Läuft die Datenflut nicht automatisiert und GoBD-konform in die Finanzbuchhaltung, entstehen Differenzen zwischen Warenwirtschaft und Kassenbuch. Sie fallen bei einer Betriebsprüfung auf, können den Verdacht formeller Mängel der Buchführung wecken und im ungünstigen Fall zu einer Schätzung führen.
Eine funktionierende Schnittstelle liefert außerdem zeitnahe Zahlen zur Wareneinsatzquote. So nutzt Du Skonto und Rabatte rechtzeitig und Kassenabschlag sowie Retaxation erscheinen früh im Rohertrag statt erst im Jahresabschluss.
Verfahrensdokumentation und Systemwechsel
Eine aktuelle Verfahrensdokumentation beschreibt, wie die Daten zwischen den Systemen fließen. Ändert sich die Software oder der Anbieter, müssen die Daten für die gesamte Aufbewahrungsfrist auswertbar bleiben. Kläre das vor dem Wechsel mit dem Anbieter und sichere die Altdaten in einem prüfbaren Format.
Fiktives Beispiel: Eine Apotheke übernimmt monatlich Daten aus der Warenwirtschaft in die Finanzbuchhaltung. Beim Abgleich zeigt sich, dass die Tagesumsätze im Kassenbuch im Quartal um insgesamt EUR 2.400,00 vom WaWi-Umsatz abweichen, weil Retouren nicht übernommen wurden. Die Differenz wird geklärt, die Schnittstelle korrigiert und der Vorgang in der Verfahrensdokumentation festgehalten, bevor ein Prüfer danach fragt.
Warenwirtschaft, Inventur und Steuerung
Die Warenwirtschaft schreibt den Bestand laufend fort. Das ist die Grundlage für die permanente Inventur, bei der statt einer Zählung am Stichtag die Bestände über das Jahr verteilt körperlich überprüft werden (§ 241 Abs. 2 HGB). Wie das Warenlager der Apotheke danach bewertet wird, hängt an den Einkaufspreisen, Rabatten und Skonti, die im System hinterlegt sind. Stimmen diese Daten nicht, stimmt auch der Bestand in der Bilanz nicht.
Für die Steuerung liefert die Warenwirtschaft Kennzahlen, die die Buchhaltung allein nicht zeigt: Rohertrag je Warengruppe, Lagerumschlag, Anteil der Rezepturen und Erlöse je Kostenträger. Rezepturen werden nach der Hilfstaxe taxiert, der Notdienstanteil von 21 Cent je Packung gehört nicht zum eigenen Erlös. Werden diese Daten monatlich an die Finanzbuchhaltung übergeben und abgeglichen, siehst Du Abweichungen im Jahr und nicht erst im Jahresabschluss.
Typische Fehler und Risiken
- Warenwirtschaft und Kassenbuch werden nie abgeglichen. Differenzen fallen erst in der Betriebsprüfung auf und können zu einer Schätzung führen.
- Beim Wechsel des Anbieters gehen Altdaten verloren oder sind nicht mehr auswertbar, obwohl die Aufbewahrungsfrist läuft.
- Die Verfahrensdokumentation fehlt oder beschreibt einen früheren Stand der Software. Der Prüfer kann das System dann nicht nachvollziehen.
- Retouren, Rabatte und Korrekturen werden manuell nachgebucht. Das erhöht das Fehlerrisiko und erschwert die Nachvollziehbarkeit.
Häufige Fragen
Was ist ein WaWi in der Apotheke?
Warum ist die Schnittstelle zur Buchhaltung wichtig?
Muss das Warenwirtschaftssystem GoBD-konform sein?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du die Software wechselst, eine Schnittstelle zur Buchhaltung aufbaust oder Differenzen zwischen Kasse und Warenwirtschaft klären willst.
Auch gesucht als: WaWi · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.