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Glossar / Hilfstaxe

GLOSSAR · APOTHEKEN

Hilfstaxe

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Die Hilfstaxe ist ein Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband. Er legt fest, zu welchen Preisen Apotheken Rezepturen, Stoffe und Zubereitungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Was ist die Hilfstaxe?

Für Fertigarzneimittel ergibt sich der Abgabepreis aus der Arzneimittelpreisverordnung. Für Arzneimittel, die die Apotheke selbst herstellt, also Rezepturen und Zubereitungen, braucht es eigene Preisregeln. Die AMPreisV enthält dafür in den §§ 4 und 5 Grundregeln für Stoffe und Zubereitungen und lässt abweichende Vereinbarungen zu. Diese Vereinbarung ist die Hilfstaxe, offiziell der Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen. Für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln, etwa parenterale Lösungen in der Onkologie, verweist § 129 Abs. 5c SGB V auf vereinbarte Preise.

Die Hilfstaxe besteht aus einem Vertragsteil und mehreren Anlagen, unter anderem mit Preisen für häufig verwendete Ausgangsstoffe und Regeln für bestimmte Zubereitungen. Sie gilt für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Privatrezepte richtet sich der Preis grundsätzlich nach der AMPreisV.

Abrechnung über das Rechenzentrum

Rezepturen werden wie Fertigarzneimittel über das Apothekenrechenzentrum abgerechnet. Auf dem Rezept stehen dafür Sonderkennzeichen und die Taxierung, also die Aufschlüsselung des Preises. Fehler in der Taxierung, etwa ein veralteter Stoffpreis oder ein fehlender Zuschlag, prüft die Krankenkasse nachträglich. Das Ergebnis kann eine Retaxation sein, die oft erst Monate später kommt.

Hilfstaxe in Buchhaltung und Kalkulation

Rezepturen sind personalintensiv. Ob sie sich rechnen, zeigt erst der Vergleich des Erlöses laut Taxe mit Wareneinsatz und Arbeitszeit. Für die Buchhaltung heißt das: Erlöse aus Rezepturen und Zubereitungen sollten getrennt von Fertigarzneimitteln auswertbar sein, ebenso der Einkauf der Ausgangsstoffe. Nur so siehst Du den Rohertrag und den Deckungsbeitrag dieses Bereichs. Umsatzsteuerlich gilt für Arzneimittel der Regelsteuersatz von 19 %.

Fiktives Beispiel: Eine Apotheke stellt im Monat 120 Rezepturen her. Der Erlös laut Taxierung liegt im Schnitt bei EUR 28,00, der Wareneinsatz der Ausgangsstoffe bei EUR 6,00. Bei 20 Minuten Arbeitszeit je Rezeptur und internen Personalkosten von EUR 45,00 je Stunde bleiben je Rezeptur EUR 7,00 Deckungsbeitrag. Werden davon zwei Rezepturen im Monat vollständig retaxiert, fehlen EUR 56,00 Erlös. Das entspricht dem Deckungsbeitrag von acht Rezepturen.

Typische Fehler und Risiken

  • Stoffpreise werden nach einer veralteten Anlage berechnet, obwohl die Hilfstaxe angepasst wurde.
  • Erlöse aus Rezepturen laufen auf demselben Konto wie Fertigarzneimittel. Der Bereich ist dann nicht auswertbar.
  • Retaxationen werden ausgebucht, ohne die Ursache in der Taxierung zu klären.
  • Der Einkauf der Ausgangsstoffe wird nicht dem Rezepturbereich zugeordnet. Der Wareneinsatz erscheint zu niedrig, die Rezeptur zu rentabel.

Häufige Fragen

Was regelt die Hilfstaxe? ▼
Sie regelt, wie Apotheken Stoffe, Rezepturen und bestimmte Zubereitungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bepreisen. Grundlage sind die AMPreisV, die abweichende Vereinbarungen zulässt und für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln § 129 Abs. 5c SGB V.
Gilt die Hilfstaxe auch für Privatrezepte? ▼
Die Hilfstaxe ist ein Vertrag für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Privatrezepte richtet sich der Preis grundsätzlich nach der Arzneimittelpreisverordnung.
Wie vermeide ich Retaxationen bei Rezepturen? ▼
Mit einer aktuellen Taxierung in der Software, einer Kontrolle vor der Abrechnung und einer Auswertung, welche Rezepturen gekürzt wurden. So lassen sich wiederkehrende Fehler gezielt abstellen.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du wissen willst, ob sich Dein Rezepturbereich trägt, oder wenn sich Retaxationen bei Rezepturen häufen. Wir richten mit Dir eine Auswertung ein, die Erlös, Wareneinsatz und Kürzungen dieses Bereichs getrennt zeigt.

Auch gesucht als: Arzneimittelhilfstaxe, Rezepturtaxe · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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