Glossar / Rohertrag
Rohertrag
Der Rohertrag (Rohgewinn) ist der Umsatz abzüglich des Wareneinsatzes. Er zeigt, was vor Personal- und sonstigen Betriebskosten übrig bleibt und ist im Handel und in Apotheken eine zentrale Steuerungsgröße.
Was bedeutet Rohertrag?
Der Rohertrag, auch Rohgewinn genannt, ergibt sich aus den Umsatzerlösen abzüglich des Wareneinsatzes. Teilst Du ihn durch den Umsatz, erhältst Du die Rohertragsquote. Die Handelsspanne bezieht den Rohertrag auf den Verkaufspreis, der Kalkulationsaufschlag auf den Einkaufspreis. Deshalb ist der Aufschlag bei gleichem Rohertrag immer höher als die Spanne. Beide Kennzahlen zeigen, wie viel nach dem Einkauf der Ware bleibt, um Personal, Miete und Gewinn zu finanzieren.
Skonto, Rabatte und Boni senken den Wareneinsatz und erhöhen damit den Rohertrag. Vom Deckungsbeitrag unterscheidet er sich dadurch, dass nur der Wareneinsatz abgezogen wird, nicht alle variablen Kosten.
Rohertrag in der Apotheke
In Apotheken bestimmen Preisvorschriften den Rohertrag stark. Für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel setzt sich der Apothekenabgabepreis aus einem Zuschlag von 3 %, einem festen Betrag je Packung, zwei kleinen Zuschlägen für Notdienst und pharmazeutische Dienstleistungen sowie der Umsatzsteuer zusammen (§ 3 AMPreisV). Der feste Betrag liegt seit dem 1. Juli 2026 bei EUR 9,00. Nach den Berichten der Fachpresse soll er am 1. Januar 2027 auf EUR 9,50 steigen.
Bei Abgaben zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gewährst Du außerdem den Kassenabschlag nach § 130 SGB V. Er beträgt aktuell EUR 1,77 je verschreibungspflichtigem Arzneimittel und 5 % bei sonstigen Arzneimitteln. Für 2027 ist laut Fachpresse eine Erhöhung auf EUR 2,07 vorgesehen. Retaxationen der Kassen mindern den Erlös nachträglich.
Wichtig ist die zeitnahe Abbildung dieser Effekte. Werden Kassenabschlag und Retaxationen erst im Jahresabschluss sichtbar, ist der unterjährige Rohertrag verzerrt. Auch beim Apothekenwert zählt die nachhaltige Ertragskraft und der Rohertrag liefert dafür die Grundlage.
Fiktives Beispiel: Eine Apotheke erzielt in einem Monat einen Nettoumsatz von EUR 100.000,00 bei einem Wareneinsatz von EUR 74.000,00. Der Rohertrag beträgt EUR 26.000,00, die Rohertragsquote 26 %. Der Kalkulationsaufschlag auf den Einkaufspreis liegt bei rund 35,1 %. Nutzt sie in dem Monat Skonti von EUR 800,00, steigt der Rohertrag auf EUR 26.800,00. Wird eine Retaxation von EUR 600,00 erst später gebucht, weist der Monat einen zu hohen Rohertrag aus.
Typische Fehler und Risiken
- Handelsspanne und Kalkulationsaufschlag werden verwechselt. Wer Kennzahlen mit unterschiedlicher Basis vergleicht, zieht falsche Schlüsse.
- Kassenabschlag und Retaxationen werden nicht dem Leistungsmonat zugeordnet. Dann sind Rohertragsquote und Wareneinsatz unterjährig verzerrt.
- Skonti werden gebucht, ohne dass die Umsatzsteuer korrigiert wird. Das erhöht den Rohertrag scheinbar und führt zu einem zu hohen Vorsteuerabzug.
- Gesetzliche Änderungen bei Fixum und Kassenabschlag werden in der Planung nicht berücksichtigt. Der Rohertrag der Folgejahre wird dann falsch eingeschätzt.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den Rohertrag?
Was ist der Unterschied zwischen Handelsspanne und Kalkulationsaufschlag?
Was beeinflusst den Rohertrag einer Apotheke?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Deinen Rohertrag unterjährig steuern willst oder Einkaufskonditionen und Retaxationen in der Buchhaltung sauber abbilden möchtest. Dann lassen sich Kennzahlen und Buchungslogik abstimmen.
Auch gesucht als: Rohgewinn, Handelsspanne · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.