Glossar / Skonto
Skonto
Skonto ist ein Preisnachlass für Zahlung innerhalb einer vereinbarten Frist, etwa 2 % bei Zahlung in zehn Tagen. Er mindert das Entgelt und damit auch Wareneinsatz und Vorsteuer.
Was bedeutet Skonto?
Skonto, auch Skontoabzug genannt, ist ein vereinbarter Preisnachlass, wenn Du eine Rechnung innerhalb einer kurzen Frist bezahlst. Er ist ein Entgelt für die frühe Zahlung. Davon zu unterscheiden sind Rabatte, die sofort gewährt werden und Boni, die nachträglich für erreichte Umsätze fließen. Rechnerisch ist Skonto oft lukrativ: 2 % für eine um 20 Tage frühere Zahlung entsprechen auf das Jahr gerechnet rund 37 %. Für den Verkäufer ist Skonto eine Erlösminderung. Beim Käufer mindert er die Anschaffungskosten oder den Wareneinsatz und erhöht damit den Rohertrag.
Skonto darfst Du nur abziehen, wenn Du die vereinbarte Frist einhältst. Zahlst Du später, schuldest Du den vollen Betrag.
Umsatzsteuer, Buchung und Apotheken
Zieht ein Kunde Skonto ab, ändert sich das Entgelt. Der leistende Unternehmer berichtigt die Umsatzsteuer, der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug, jeweils für den Zeitraum, in dem die Änderung eintritt (§ 17 Abs. 1 UStG). Buchhaltungssoftware erledigt das über Steuerschlüssel, doch ohne korrekte Zuordnung der Zahlung zum Beleg setzt Du die Vorsteuer zu hoch an. Eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung wie Skonto gehört nach § 14 Abs. 4 UStG auf die Rechnung. Zahlungsvorgang und Skontovereinbarung sind Teil Deines Buchungsbelegs.
Beim Arzneimitteleinkauf von Apotheken ist Skonto rechtlich besonders. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. Februar 2024 (I ZR 91/23) Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel für unzulässig gehalten, soweit sie den Apothekeneinkaufspreis unterschreiten. Nach Berichten der Fachpresse hat der Bundesrat im Juli 2026 eine Verordnung gebilligt, die handelsübliche Skonti auf diese Arzneimittel wieder ermöglichen soll, wenn sie für eine vor Fälligkeit geleistete Zahlung gewährt werden. Prüfe Konditionen daher vor der Nutzung, denn die Auslegung kann sich noch ändern.
Fiktives Beispiel: Ein Händler erhält eine Rechnung über EUR 11.900,00 brutto, das sind EUR 10.000,00 netto zuzüglich EUR 1.900,00 Umsatzsteuer, mit 2 % Skonto bei Zahlung in zehn Tagen. Er zahlt fristgerecht EUR 11.662,00. Der Wareneinsatz sinkt um EUR 200,00 netto, die abziehbare Vorsteuer um EUR 38,00. Der Gesamtabzug beträgt EUR 238,00. Würde er die Vorsteuer nicht berichtigen, setzte er EUR 38,00 zu viel an.
Typische Fehler und Risiken
- Die Vorsteuer wird bei Skontoabzug nicht berichtigt. Der Vorsteuerabzug fällt dann zu hoch aus, was bei einer Prüfung nachgefordert wird.
- Skonto wird nach Ablauf der Frist trotzdem abgezogen. Der Lieferant kann den Differenzbetrag nachfordern und die Buchhaltung weicht von der Rechnung ab.
- Apotheken verhandeln Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, ohne die Preisvorgaben zu prüfen. Unzulässige Nachlässe können wettbewerbsrechtliche Folgen haben.
- Der Zahlungsbeleg zeigt Skonto nicht eindeutig. Fehlt die Zuordnung zur Rechnung, ist der Buchungsbeleg nicht nachvollziehbar.
Häufige Fragen
Muss ich beim Skontoabzug die Vorsteuer korrigieren?
Lohnt sich Skonto wirtschaftlich?
Dürfen Apotheken Skonto beim Großhandel nutzen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Skonti im Einkauf nutzt und sicher gehen willst, dass Umsatzsteuer und Vorsteuer sauber korrigiert werden, oder wenn Du als Apotheke Einkaufskonditionen prüfen lassen möchtest.
Auch gesucht als: Skontoabzug · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.