ANDERSMACHER
Termin vereinbaren

Glossar / Kassenabschlag

GLOSSAR · APOTHEKEN

Kassenabschlag

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Der Kassenabschlag ist ein gesetzlicher Rabatt, den Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gewähren. Er beträgt derzeit EUR 1,77 je verschreibungspflichtigem Fertigarzneimittel und mindert den Rohertrag der Apotheke.

Was bedeutet Kassenabschlag?

Der Kassenabschlag, auch Apothekenabschlag genannt, ist ein Rabatt, den die Apotheke der gesetzlichen Krankenkasse auf Arzneimittel gewährt, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden. Grundlage ist § 130 SGB V. Für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel und bestimmte Zubereitungen ist der Abschlag ein fester Betrag je Packung. Er liegt derzeit bei EUR 1,77. Für sonstige Arzneimittel beträgt er 5 % des maßgeblichen Arzneimittelabgabepreises. Vom 1. Februar 2023 bis 31. Januar 2025 galt befristet ein höherer Betrag von EUR 2,00.

Nach den bisher veröffentlichten Gesetzgebungsunterlagen soll der Abschlag ab dem 1. Januar 2027 auf EUR 2,07 je Packung steigen. Prüfe vor Deiner Kalkulation für 2027, ob diese Erhöhung in Kraft getreten ist. Ist für ein Arzneimittel ein Festbetrag festgesetzt, richtet sich der Abschlag nach diesem Festbetrag, wenn der Abgabepreis niedriger liegt.

Voraussetzungen und Abgrenzung zu Skonto und Retaxation

Die Apotheke darf den Abschlag nur abziehen, wenn die Krankenkasse die Rechnung innerhalb von zehn Tagen nach Eingang begleicht. Das Nähere regelt der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V. Verhandeln kannst Du den Abschlag nicht. Darin unterscheidet er sich vom Skonto, das Du mit dem Großhandel im Einkauf vereinbarst.

Ebenfalls zu trennen ist die Retaxation. Sie ist keine gesetzliche Pauschale, sondern eine nachträgliche Kürzung der Erstattung, weil die Krankenkasse einen Abrechnungsfehler feststellt. Der Kassenabschlag fällt dagegen bei jeder Abgabe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Kassenabschlag in Buchhaltung und Rohertrag

Betriebswirtschaftlich zählt, ob der Abschlag korrekt und zeitnah in der Buchhaltung ankommt. Wird er erst im Jahresabschluss sichtbar, arbeitest Du das ganze Jahr mit einem zu hohen Rohertrag und entscheidest auf falscher Zahlenbasis. Sauber ist es, wenn Warenwirtschaft, Rezeptabrechnung und Finanzbuchhaltung über eine verlässliche Schnittstelle zusammenlaufen und der Abschlag monatlich gebucht wird.

Fiktives Beispiel: Eine Apotheke gibt in einem Quartal 10.000 verschreibungspflichtige Packungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Bei einem Abschlag von EUR 1,77 je Packung mindert das den Erlös um EUR 17.700,00. Bucht die Apotheke diesen Betrag erst im Jahresabschluss, zeigen die monatlichen Auswertungen jeweils einen zu hohen Rohertrag. Steigt der Abschlag später auf EUR 2,07, wären es bei gleicher Menge EUR 20.700,00, also EUR 3.000,00 mehr je Quartal.

Typische Fehler und Risiken

  • Der Abschlag wird nur im Jahresabschluss gebucht. Monatliche Auswertungen und Rohertragskennzahlen sind dann über Monate zu optimistisch.
  • Eine Preisänderung wird im Warenwirtschaftssystem oder in der Kalkulation nicht angepasst. Der Rohertrag je Packung stimmt dann nicht mehr.
  • Kassenabschlag und Retaxation werden auf demselben Konto vermischt. Die Ursachen von Kürzungen bleiben dadurch unsichtbar.
  • Die Zahlungsfrist von zehn Tagen wird nicht überwacht. Zahlt die Krankenkasse später, steht ihr der Abschlag nach § 130 Abs. 3 SGB V nicht zu und die Apotheke verschenkt Erlös, wenn sie das nicht geltend macht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kassenabschlag in der Apotheke? ▼
Für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel beträgt der Abschlag nach § 130 SGB V derzeit EUR 1,77 je Packung, für sonstige Arzneimittel 5 % des Abgabepreises. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf EUR 2,07 vorgesehen. Prüfe den Stand vor Deiner Planung.
Kann ich den Kassenabschlag verhandeln oder vermeiden? ▼
Nein, er ist gesetzlich vorgegeben. Gestaltungsspielraum hast Du im Einkauf, etwa bei Rabatten und Skonto. Beim Abschlag selbst geht es darum, ihn zeitnah und korrekt zu erfassen, damit der Rohertrag aussagekräftig bleibt.
Wie unterscheiden sich Kassenabschlag und Retaxation? ▼
Der Kassenabschlag fällt bei jeder Abgabe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an. Eine Retaxation ist dagegen die nachträgliche Kürzung oder Verweigerung der Erstattung wegen eines Abrechnungsfehlers und wird oft erst Monate später mitgeteilt.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Dein Rohertrag monatlich von den Erwartungen abweicht oder Warenwirtschaft und Buchhaltung nicht sauber zusammenspielen. Wir prüfen mit Dir die Buchungslogik und die Kalkulation.

Auch gesucht als: Apothekenabschlag · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

VERWANDTE BEGRIFFE
Mehr dazu im Blog
Kassenabschlag, WaWi & Retaxationen: Wo Apotheken Marge verbrennen
Passende Leistung
Spezialisierung: Apotheken
Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

Zum Profil von Sidney Nik →