Glossar / Apothekenkauf
Apothekenkauf
Beim Apothekenkauf übernimmt eine Apothekerin oder ein Apotheker eine bestehende Apotheke mit Einrichtung, Warenlager, Personal und Kundenstamm. Steuerlich entscheidet vor allem die Aufteilung des Kaufpreises.
Was gehört zum Apothekenkauf?
Gekauft werden keine Anteile, sondern die einzelnen Wirtschaftsgüter: der Apothekenwert, also der Geschäftswert aus Standort und Kundenstamm, die Einrichtung, das Warenlager und gegebenenfalls Fahrzeuge oder Software. Wegen des Fremdbesitzverbots ist ein Kauf über eine GmbH nicht möglich. Die Käuferin braucht eine eigene Erlaubnis nach dem Apothekengesetz, bevor sie die Apotheke übernimmt. Die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB auf sie über.
Kaufpreisaufteilung und Abschreibung
Der Kaufpreis wird auf die erworbenen Wirtschaftsgüter verteilt. Das hat direkte Folgen für die Steuerlast der ersten Jahre:
- Der Apothekenwert wird als Geschäftswert über 15 Jahre abgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG).
- Die Einrichtung wird über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, die meist deutlich kürzer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgezogen werden.
- Das Warenlager ist Umlaufvermögen. Es wird zum Übergabestichtag gezählt und bewertet und wird mit dem Verkauf der Ware zu Wareneinsatz.
Eine nachvollziehbare Aufteilung im Kaufvertrag, gestützt auf eine Bewertung, vermeidet Streit mit dem Finanzamt. Wird ohne sachlichen Grund viel Kaufpreis auf kurzlebige Wirtschaftsgüter verteilt, fällt das in der Betriebsprüfung auf.
Umsatzsteuer, Finanzierung und Verkäufer
Wird die Apotheke als Ganzes übertragen, liegt in der Regel eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Sie ist nicht umsatzsteuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG), der Kaufpreis wird ohne Umsatzsteuer vereinbart. Zinsen für die Finanzierung sind Betriebsausgaben. Auf der anderen Seite entsteht beim Verkäufer ein Veräußerungsgewinn, für den unter Voraussetzungen ein Freibetrag und die Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz in Betracht kommen. Soll die Apotheke nicht verkauft, sondern überlassen werden, kommt nur in engen Fällen die Verpachtung in Frage.
Fiktives Beispiel: Ein Apotheker kauft eine Apotheke für EUR 1.200.000,00. Laut Bewertung entfallen EUR 300.000,00 auf das Warenlager, EUR 150.000,00 auf die Einrichtung und EUR 750.000,00 auf den Apothekenwert. Der Apothekenwert bringt über 15 Jahre eine jährliche Abschreibung von EUR 50.000,00. Die Einrichtung schreibt er angenommen über zehn Jahre mit EUR 15.000,00 im Jahr ab. Das Warenlager wird mit dem Abverkauf zu Wareneinsatz.
Typische Fehler und Risiken
- Der Kaufpreis wird im Vertrag nicht aufgeteilt. Die Aufteilung muss dann nachträglich geschätzt werden.
- Das Warenlager wird nicht zum Übergabestichtag gezählt. Verfallene oder unverkäufliche Ware wird mitbezahlt.
- Im Kaufvertrag wird Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.
- Abrechnungen des Rechenzentrums und spätere Retaxationen werden nicht zwischen Verkäufer und Käufer abgegrenzt.
- Die Erlaubnis wird zu spät beantragt, der Übernahmetermin verschiebt sich.
Häufige Fragen
Wie wird der Kaufpreis einer Apotheke abgeschrieben?
Fällt beim Apothekenkauf Umsatzsteuer an?
Kann ich eine Apotheke über eine GmbH kaufen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, sobald Du eine Apotheke ins Auge fasst, idealerweise vor der Preisverhandlung. Wir prüfen mit Dir Zahlen und Bewertung, die Aufteilung des Kaufpreises und die Finanzierung.
Auch gesucht als: Apotheke kaufen, Apothekenübernahme, Apotheke übernehmen · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.